Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 15.11.2002

Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.10.2001 - 14 U 73/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10025
OLG Celle, 25.10.2001 - 14 U 73/01 (https://dejure.org/2001,10025)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.10.2001 - 14 U 73/01 (https://dejure.org/2001,10025)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 14 U 73/01 (https://dejure.org/2001,10025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Annahme eines gestellten Unfalls

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz; Verkehrsunfall; Unfallmanipulation ; Verabredung ; Indizien ; Gestellter Unfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Verkehrsunfall; Unfallmanipulation ; Verabredung ; Indizien ; Gestellter Unfall

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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Köln, 06.08.2014 - 7 O 301/13

    Indizienbeweis für einen gestellten Verkehrsunfall. Insbesondere: Ausbleiben d.

    Der Unfall soll sich zur Nachtzeit um 23:37 Uhr in einer eher ruhigen Einbahnstraße ereignet haben (vgl. zur Indizwirkung OLG Hamm, Urteil v. 25.04.1995 - 27 U 13/95; OLG Celle, Urteil vom 25.10.2001 - 14 U 73/01; OLG Frankfurt, Urteil v. 18.02.2004 - 7 U 87/03; LG Wuppertal, Urteil v. 28.2.2011- 2 O 160/09; LG Wuppertal, Urteil vom 18.06.2001 - 2 O 85/00).
  • OLG Köln, 08.05.2015 - 19 U 47/13

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem fingierten Unfall

    Hat ein kaum zu erklärenden Fahrfehler zu dem angeblichen Unfall geführt, spricht auch dies für eine Unfallmanipulation (vergleiche OLG Celle, Urteil vom 25.10.2001, 14 U 73/01; OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 13 U 183/03; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Absprache eines

    Die Voraussetzungen dafür liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss rechtfertigen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH VersR 1979, 514 f.; OLG Köln VersR 1989, 163 f.; Senatsurteile vom 15. Februar 2001 - 14 U 96/00 - und vom 25. Oktober 2001 - 14 U 73/01 ).
  • LG Duisburg, 11.04.2016 - 3 O 194/14
    Auch diesen Umständen kommt eine Indizwirkung zu (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 25.04.1995 - 27 U 13/95; OLG Celle, Urteil v. 25.10.2001 - 14 U 73/01; OLG Frankfurt, Urteil v. 18.02.2004 - 7 U 87/03; LG Wuppertal, Urteil v. 28.2.2011- 2 O 160/09; LG Wuppertal, Urteil vom 18.06.2001 - 2 O 85/00).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 14 U 73/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9721
OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 14 U 73/01 (https://dejure.org/2002,9721)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.11.2002 - 14 U 73/01 (https://dejure.org/2002,9721)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. November 2002 - 14 U 73/01 (https://dejure.org/2002,9721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines durch standeswidrig handelnden Rechtsanwalt vermittelten außergerichtlichen Vergleichs

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BRAO § 59 b; ; RABerufsO § 12

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 Abs. 1; BRAO § 59b; RABerufsO § 12
    Nichtigkeit eines durch standeswidrig handelnden Rechtsanwalt vermittelten außergerichtlichen Vergleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.10.1991 - IX ZR 303/90

    Anspruch des unentgeltlich für den Mandanten tätigen Rechtsanwalts; Zahlung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 14 U 73/01
    Es ist allgemein anerkannt, daß standeswidrige Rechtsgeschäfte sittenwidrig sein können (vgl. etwa BGH, NJW 1992, S. 681 ff.; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl. 2002, Rn. 57 zu § 138 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 14 U 73/01
    Darlegungs- und beweispflichtig hierfür sind die Kläger als die Käufer (vgl. BGH NJW-RR 1987, S. 1415 f.; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, Bd. I, 2. Aufl. 1991, Rn. 2 zu § 476 - jeweils m.w.N.).
  • AnwG Karlsruhe, 06.05.2004 - AG 1/04

    Zum Verbot der Umgehung des Gegenanwalts

    Dieser Vorwurf ist unabhängig davon begründet, ob nun der Ast. G. oder G. den Ast. am 19.3.2003 angesprochen hat ( Feuerich / Weyland , BRAO, 6. Aufl., § 12 BORA Rdnr. 6; Hartung / Holl , Anwaltliche Berufsordnung, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 10; OLG Karlsruhe, 14. ZS, Urt. v. 15.11.2002 - 14 U 73/01, OLGR Karlsruhe 2003, 175 = Justiz 2003, 2888 zu Ziff. 2 b der Entscheidungsgründe).
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