Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.03.1994 - 14 U 74/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9581
OLG Celle, 17.03.1994 - 14 U 74/93 (https://dejure.org/1994,9581)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.03.1994 - 14 U 74/93 (https://dejure.org/1994,9581)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. März 1994 - 14 U 74/93 (https://dejure.org/1994,9581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,9581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bindung nach Ausübung des Wahlrechts zwischen Reparatur und Ersatzwagenbeschaffung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Bindung nach Ausübung des Wahlrechts zwischen Reparatur und Ersatzwagenbeschaffung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Allerdings wird eine Bindung des Geschädigten an die (vorbehaltslos) einmal gewählte Art der Schadensabrechnung, wie sie das Berufungsgericht für richtig hält, auch von anderen bejaht (vgl. OLG Celle, OLGR 1994, 222 = ZfS 1994, 400; Böhme/Biela, Kfz-Haftpflichtschäden, 23. Aufl., Rn. D 26, Seite 164; Huber, Das neue Schadensersatzrecht, Rn. 331 ff., 341; Lemcke, r+s 2002, 265, 272).
  • OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 200/05

    Wahlrecht des Geschädigten ; Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur oder fiktiver

    Der Geschädigte hat sein gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB bestehendes Wahlrecht, entweder Wiederherstellung oder den dazu erforderlichen Geldbetrag zu verlangen, nicht bindend ausgeübt (und damit verloren, vgl. Senat, OLGR 1994, 222), wenn er zunächst auf der Basis einer "fiktiven" Schadensberechnung Ersatz begehrt, ohne damit eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung auszuschließen.

    Der Senat hat zwar mit Urteil vom 17. März 1994 (OLGR 1994, 222) entschieden, dass der Geschädigte an das von ihm einmal ausgeübte Wahlrecht, im Wege der Naturalrestitution gemäß § 249 Satz 2 BGB Ersatzbeschaffung statt Reparatur der beschädigten Sache zu begehren, gebunden ist, weil das Wahlrecht dann verbraucht ist, wenn es bindend ausgeübt wurde.

  • OLG Koblenz, 27.03.2000 - 13 U 1369/99

    Verjährung von Ansprüchen wegen Beschädigung eines Mietwagens; Ersatzanspruch des

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob dies auch dann gilt, wenn der Geschädigte sein Wahlrecht auf Ersatzbeschaffung - wie hier schon vorher ausgeübt hat (vgl. OLG Celle, OLGR 94, 222).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht