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   OLG Dresden, 13.11.2018 - 14 U 751/18   

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https://dejure.org/2018,40410
OLG Dresden, 13.11.2018 - 14 U 751/18 (https://dejure.org/2018,40410)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.11.2018 - 14 U 751/18 (https://dejure.org/2018,40410)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. November 2018 - 14 U 751/18 (https://dejure.org/2018,40410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Reiseportal muss vor Vertragsabschluss neben dem Flugpreis auch die Extrakosten für die Gepäckaufgabe angeben

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Online-Reisevermittler: Kosten für Gepäck müssen vor Vertragsabschluss genannt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten für die Gepäckaufgabe sind anzugeben!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Reisevermittler "Ab-in-den-Urlaub" muss über Gepäckkosten informieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Online-Reisevermittler muss neben Flugpreis auch Extrakosten für Gepäckaufgabe angeben - Preis für Gepäckmitnahme darf Kunden als wesentliche Information nicht vorenthalten werden

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 279
  • GRUR-RR 2019, 264
  • MMR 2019, 846
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 160/15

    Servicepauschale - Gestaltung des Buchungsvorgangs für Flugdienste im Internet:

    Auszug aus OLG Dresden, 13.11.2018 - 14 U 751/18
    Die LuftverkehrsdiensteVO findet auch Anwendung, wenn ein Vermittler die Flugreise anbietet (EuGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. C-112/11; BGH, Urteil vom 29.09.2016, Az. I ZR 160/15 juris).

    Die Regelung soll die Information und Transparenz in Bezug auf die Preise für Flugdienste gewährleisten und damit zum Schutz des Kunden beitragen, der diese Dienste in Anspruch nimmt (BGH, Urteil vom 29.09.2016, Az. I ZR 160/15 - Servicepauschale - juris).

  • LG Leipzig, 04.05.2018 - 5 O 1604/17

    Online-Reisevermittlung - Hinweispflicht Gepäckkosten

    Auszug aus OLG Dresden, 13.11.2018 - 14 U 751/18
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 04.05.2018, Az. 05 O 1604/17, wie folgt abgeändert:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 04.05.2018, Az. 5 O 1604/17, die Beklagte zu verurteilen.

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus OLG Dresden, 13.11.2018 - 14 U 751/18
    Wesentlich ist die Information für den Verbraucher immer dann, wenn sie einerseits für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers erhebliches Gewicht hat, ihre Mitteilung andererseits unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann (BGH, Urteil vom 21.07.2016, Az. I ZR 26/15 - LGA tested ).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

    Auszug aus OLG Dresden, 13.11.2018 - 14 U 751/18
    Die LuftverkehrsdiensteVO findet auch Anwendung, wenn ein Vermittler die Flugreise anbietet (EuGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. C-112/11; BGH, Urteil vom 29.09.2016, Az. I ZR 160/15 juris).
  • EuGH, 18.09.2014 - C-487/12

    Die spanische Regelung, die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, das aufgegebene

    Auszug aus OLG Dresden, 13.11.2018 - 14 U 751/18
    Bei dem Preis, der für die Beförderung des aufgegebenen Gepäcks von Fluggästen zu zahlen ist, handelt es sich um fakultative Zusatzkosten, da ein solcher Dienst nicht obligatorisch oder unerlässlich für die Beförderung von Fluggästen ist (EuGH, Urteil vom 18.09.2014, Az. C-487/12, Rn. 39 - juris).
  • OLG Dresden, 11.02.2020 - 14 U 1885/19

    Zur Angabe von Zusatzkosten bei Flugpreisen sofort bei Buchungsbeginn

    Nur so ist die Preisgestaltung der einzelnen Fluggesellschaften transparent für den Verbraucher, sodass unabhängig davon, ob er schon bei dem konkreten Buchungsvorgang Gepäck hinzu buchen kann, Gepäckpreise anzugeben sind (vgl. Senat, Urt. v. 13.11.2018, Az.: 14 U 751/18; zustimmend Stenzel, jurisPR-ITR 10/2019 Anm. 5).
  • LG Frankfurt/Main, 12.01.2021 - 6 O 7/20

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Art. 23 Luftverkehrsdienste-VO wenn bei

    Nur so ist die Preisgestaltung der einzelnen Fluggesellschaften transparent für den Verbraucher, sodass unabhängig davon, ob er schon bei dem konkreten Buchungsvorgang den "Check-In" am Flughafen hinzubuchen kann, dessen Preise anzugeben sind (so auch OLG Dresden, Urteil vom 13.11.2018 - 14 U 751/18, juris Rn. 20 ff. zu den Kosten für die Beförderung von aufgegebenem Gepäck).
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