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   OLG Celle, 29.05.2009 - 14 U 76/09   

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https://dejure.org/2009,34609
OLG Celle, 29.05.2009 - 14 U 76/09 (https://dejure.org/2009,34609)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.05.2009 - 14 U 76/09 (https://dejure.org/2009,34609)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 14 U 76/09 (https://dejure.org/2009,34609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 519 ZPO
    Wenn die Zulässigkeit der Berufung am falschen Aktenzeichen scheitert

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1982 - I ZB 2/82

    Eindeutige Identifizierbarkeit der rechtsschutzsuchenden Person im anwaltlichen

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2009 - 14 U 76/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 29. April 1982 - I ZB 2/82 , VersR 1982, 769; Beschluss vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 65/88 , NJW-RR 1988, 1528; Beschluss vom 7. April 2004 - XII ZR 253/03 , NJW-RR 2004, 1148) gehört die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift zu den Aufgaben, die der Rechtsanwalt seinem angestellten Büropersonal nicht übertragen darf, ohne das Arbeitsergebnis selbst sorgfältig zu überprüfen.

    Eine Berufungsschrift muss entweder durch ausdrückliche Bezeichnung oder im Wege der Auslegung erkennen lassen, für und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. April 1982 - I ZB 2/82 , a.a.O.).

    Das Berufungsgericht muss jedoch lediglich anhand der innerhalb der Berufungsfrist zugegangenen Unterlagen feststellen können, gegen welches Urteil Berufung eingelegt werden soll (vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. April 1982 - I ZB 2/82 , a.a.O., juris-Rdnr. 9 m.w.N.).

  • BGH, 07.04.2004 - XII ZR 253/03

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung mit der Einlegung eines

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2009 - 14 U 76/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 29. April 1982 - I ZB 2/82 , VersR 1982, 769; Beschluss vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 65/88 , NJW-RR 1988, 1528; Beschluss vom 7. April 2004 - XII ZR 253/03 , NJW-RR 2004, 1148) gehört die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift zu den Aufgaben, die der Rechtsanwalt seinem angestellten Büropersonal nicht übertragen darf, ohne das Arbeitsergebnis selbst sorgfältig zu überprüfen.

    Ihrer Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung der jeweiligen Rechtsmittelschrift auf Vollständigkeit und Richtigkeit genügte die Prozessbevollmächtigte des Klägers durch ein bloßes "Überfliegen" einer vorgelegten "Berufungsmaske" nicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 65/88 , a.a.O., juris-Rdnr. 9; Beschluss vom 7. April 2004 - XII ZR 253/03 , a.a.O., juris-Rdnr. 6).

  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 65/88

    Rechtsmittelschrift - Anwalt - Überprüfungspflicht - Revision - Unwirksamkeit bei

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2009 - 14 U 76/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 29. April 1982 - I ZB 2/82 , VersR 1982, 769; Beschluss vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 65/88 , NJW-RR 1988, 1528; Beschluss vom 7. April 2004 - XII ZR 253/03 , NJW-RR 2004, 1148) gehört die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift zu den Aufgaben, die der Rechtsanwalt seinem angestellten Büropersonal nicht übertragen darf, ohne das Arbeitsergebnis selbst sorgfältig zu überprüfen.

    Ihrer Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung der jeweiligen Rechtsmittelschrift auf Vollständigkeit und Richtigkeit genügte die Prozessbevollmächtigte des Klägers durch ein bloßes "Überfliegen" einer vorgelegten "Berufungsmaske" nicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 65/88 , a.a.O., juris-Rdnr. 9; Beschluss vom 7. April 2004 - XII ZR 253/03 , a.a.O., juris-Rdnr. 6).

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