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   OLG Hamburg, 17.03.2000 - 14 U 77/99   

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OLG Hamburg, 17.03.2000 - 14 U 77/99 (https://dejure.org/2000,20216)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.03.2000 - 14 U 77/99 (https://dejure.org/2000,20216)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. März 2000 - 14 U 77/99 (https://dejure.org/2000,20216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 157; HGB § 87b
    Auflegung einer Vorschussvereinbarung mit einem Handelsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung Fixum Vorschuss, Garantieprovision, Provisionsvorschuss, Kündigungserschwerung, Kündigungserschwernis, Wirksamkeit einer Rückzahlungsverpflichtung

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Karlsruhe, 02.07.1990 - O 137/89

    Provisionsvorschuss, Rückzahlungspflicht, Erschwerung der Kündigungsfreiheit,

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2000 - 14 U 77/99
    Es ist anerkannt, dass derartige Nachteile nicht nur in unmittelbarer an die Kündigung geknüpften Vertragsstrafen bestehen können, sondern insbesondere auch in der im Ausscheidensfall eines Handelsvertreters wirksam werdenden Rückzahlung von Provisionsvorschüssen liegen können (vgl. LG Karlsruhe in BB 1990, 1504, 1505; Küstner/von Manteuffel, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. 1, 2. Aufl. 1992, Rn. 708; Staub/Brüggemann, Großkommentar HGB , 4. Aufl. 1995, § 89 Rn. 14).
  • BGH, 05.11.2015 - VII ZR 59/14

    Handelsvertretervertrag: Wirksamkeit einer Vertragsbestimmung über die

    Eine solche einseitige Beschränkung der Entschließungsfreiheit kann sich nicht nur unmittelbar durch die Vereinbarung ungleicher Kündigungsfristen, sondern auch mittelbar dadurch ergeben, dass an die Kündigung des Handelsvertreters wesentliche, eine Vertragsbeendigung erschwerende Nachteile geknüpft werden (vgl. OLG Oldenburg, ZVertriebsR 2015, 247, 248, juris Rn. 20; ZVertriebsR 2014, 174, 175, juris Rn. 25; OLG Hamburg, OLGR 2000, 466, 467, juris Rn. 28; Emde, Vertriebsrecht, 3. Aufl., § 89 Rn. 90; Oetker/Busche, HGB, 4. Aufl., § 89 Rn. 24; EBJS/Löwisch, HGB, 3. Aufl., § 89 Rn. 48 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 16 U 187/20

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages über nicht verdiente Provisionsvorschüsse

    Die gesetzlich gewährleistete Freiheit, das Handelsvertreterverhältnis zu beenden, wird unzulässig beschränkt, wenn an die Kündigung des Vertreters die Vertragsbeendigung erschwerende oder sie praktisch unmöglich machende finanzielle Nachteile geknüpft werden (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 17. März 2000, Az.: 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28; OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Juni 2012, Az.: 14 U 15/12, zitiert nach juris, Rn. 82).

    Dabei müssen derartige Nachteile nicht unmittelbar an die Kündigung geknüpfte Folgen sein; vielmehr kann eine Beschränkung der Kündigungsfreiheit auch bei mittelbaren Erschwernissen in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen vorliegen oder auch bei der im Ausscheidensfall eines Handelsvertreters wirksam werdenden Rückzahlung von Provisionsvorschüssen vorliegen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010, Az.: 1 U 113/09, zitiert nach juris, Rn. 39; siehe auch OLG Hamburg, Urteil vom 17. März 2000, Az.: 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28 mitb weiteren Nachweisen).

    Angesichts dieser Umstände, ist es fernliegend anzunehmen, dass es der Klägerin bei der vereinbarten Rückzahlungspflicht auf die Bindung des Beklagten angekommen wäre (siehe dazu OLG Hamburg, Urteil vom 17. März 2000, Az.: 14 U 77/99, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.01.2023 - VII ZR 787/21

    Beschränkung der Kündigungsfreiheit des Handelsvertreters; Vorschusszahlung auf

    Gleiches gilt für Vertragsklauseln, die eine sofortige Rückzahlung langfristiger Vorschusszahlungen bei einer Kündigung des Handelsvertreters vorsehen (vgl. OLG München, Urteil vom 9. März 2017 - 23 U 2601/16 Rn. 33, ZVertriebsR 2017, 177; OLG Köln, Urteil vom 13. Mai 2016 - 19 U 156/15 Rn. 23, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 30. März 2015 - 13 U 71/14 Rn. 20, ZVertriebsR 2015, 247; Urteil vom 24. Juli 2012 - 13 U 118/11 Rn. 20, IHR 2013, 79; OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Juni 2012 - 14 U 15/12 Rn. 83, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 113/09 Rn. 39, VersR 2011, 526; OLG Hamburg, Urteil vom 17. März 2000 - 14 U 77/99, juris Rn. 28).

    Die "Darlehensgewährung" dient im vorliegenden Fall vielmehr wie auch die Vereinbarung einer monatlichen Vorschusszahlung der dauerhaften Vorfinanzierung der vom Handelsvertreter zu erwirtschaftenden Provisionen (vgl. zur Abgrenzung von Provisionsvorschuss und Darlehen: OLG Hamburg, Urteil vom 17. März 2000 - 14 U 77/99, juris Rn. 28 ff.; LG Freiburg, Urteil vom 15. Februar 2019 - 11 O 244/17, ZVertriebsR 2019, 251).

  • OLG Frankfurt, 01.06.2012 - 14 U 15/12

    Rückforderungsansprüche nach § 89 a I 2 HGB gegenüber einem

    Die Parteien hielten es also gerade für möglich, dass der Beklagte die Vorschüsse durch Verrechnung mit Provisionen nicht würde zurückzahlen können, und regelten diesen Fall dahingehend, dass der Beklagte zum Ausgleich eines etwaigen Negativsaldos verpflichtet sein sollte (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 31).

    Die gesetzlich gewährleistete Freiheit, das Handelsvertreterverhältnis zu beenden, wird unzulässig beschränkt, wenn an die Kündigung des Vertreters die Vertragsbeendigung erschwerende oder praktisch unmöglich machende finanzielle Nachteile geknüpft werden (OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28).Dabei müssen derartige Nachteile nicht unmittelbar an die Kündigung geknüpfte Vertragsstrafen sein; vielmehr kann eine Beschränkung der Kündigungsfreiheit auch bei mittelbaren Erschwernissen in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen vorliegen oder auch bei Vertragsklauseln, die eine sofortige Rückzahlung langfristiger Vorschusszahlungen bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter vorsehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, 1 U 113/09, zitiert nach juris, Rn. 39; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28).

    Legitim sind dabei insbesondere Vorschussleistungen, die sich auf einen kürzeren Zeitraum zu Beginn des Vertragsverhältnisses beschränken (OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 2796/15

    Sozialversicherungspflicht - Handelsvertreter - Abgrenzung - abhängige

    Die Vereinbarung eines solchen Provisionsfixum ist aber nicht unüblich (LSG Hessen, Beschluss vom 29. August 2014 - L 8 KR 376/12 - juris, Rn. 65) und steht der Annahme einer Tätigkeit als selbständiger Handelsvertreter nicht entgegen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 31. März 2015 - I-16 U 70/14, 16 U 70/14 - juris, Rn. 74; OLG Hamburg, Urteil vom 17. März 2000 - 14 U 77/99 - juris, Rn. 27; LAG Köln, Urteil vom 20. April 2015 - 2 Sa 998/14 - juris, Rn. 47).
  • OLG Oldenburg, 26.11.2013 - 13 U 30/13

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Rückzahlbarkeit erhaltener Zahlungen bei

    Da diese Nachteile den Handelsvertreter regelmäßig von einer Kündigung abhalten werden, führt dies im Ergebnis dazu, dass der Unternehmer regulär mit der gesetzlichen oder der vertraglich vereinbarten - formal für beide Vertragspartner gleich langen - Frist kündigen kann, während dem Handelsvertreter diese Möglichkeit faktisch verwehrt ist (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 17. März 2000 - 14 U 77/99, OLGR 2000, 466, zitiert nach juris, Rn. 28; Thume in: Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Vertriebsrechts, 4. Aufl., Kap. V Rn. 26 unter Hinweis auf LG Frankfurt a. M., VW 1975, 1551; ferner Emde, Vertriebsrecht, 2. Aufl., § 89 HGB Rn. 73 [S. 957]).
  • OLG München, 09.03.2017 - 23 U 2601/16

    Rückzahlungspflicht einer "Garantieprovision" als unzulässige Beschränkung des

    Das kann bei Vertragsklauseln der Fall sein, die eine Rückzahlung langfristiger Provisionsvorschusszahlungen bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter vorsehen (von Hoyningen-Huene, Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl, § 89a Rz. 83; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, 1 U 113/09, juris Tz. 43 ff; OLG Oldenburg, Urteil vom 26.11.2013, 13 U 30/13, juris Tz. 24 ff i.V.m. Tz. 37; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.08.2013, I - 16 U 183/12, juris Tz. 20; OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, juris Tz. 28).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 183/12

    Zulässigkeit der Rückforderung von Provisionsvorschüssen nach Ende eines

    Die gesetzlich gewährleistete Freiheit, das Handelsvertreterverhältnis zu beenden, wird unzulässig beschränkt, wenn an die Kündigung des Vertreters die Vertragsbeendigung erschwerende oder sie praktisch unmöglich machende finanzielle Nachteile geknüpft werden (OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2012, 14 U 15/12, zitiert nach juris Rdn. 82).

    Dabei müssen derartige Nachteile nicht unmittelbar an die Kündigung geknüpfte Vertragsstrafen sein; vielmehr kann eine Beschränkung der Kündigungsfreiheit auch bei mittelbaren Erschwernissen in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen vorliegen oder auch bei der im Ausscheidensfall eines Handelsvertreters wirksam werdenden Rückzahlung von Provisionsvorschüssen (ausführlich LG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.1990, VersR 1990, 1008; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, 1 U 113/09, zitiert nach juris, Rn. 39; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28 mwN).

  • OLG Oldenburg, 30.03.2015 - 13 U 71/14

    Vereinbarung der Rückzahlung nicht verdienter Provisionsvorschusszahlungen an

    Da diese Nachteile den Handelsvertreter regelmäßig von einer Kündigung abhalten werden, führt dies im Ergebnis dazu, dass der Unternehmer regulär mit der gesetzlichen oder der vertraglich vereinbarten - formal für beide Vertragspartner gleich langen - Frist kündigen kann, während dem Handelsvertreter diese Möglichkeit faktisch verwehrt ist (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 17. März 2000 - 14 U 77/99, OLGR 2000, 466, zitiert nach juris, Rn. 28; Thume in: Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Vertriebsrechts, 4. Aufl., Kap. V Rn. 26 unter Hinweis auf LG Frankfurt a. M., VW 1975, 1551; ferner Emde, Vertriebsrecht, 2. Aufl., § 89 HGB Rn. 73 [S. 957]; Senatsurteil vom 26. November 2013, aaO, zitiert nach juris, Rn. 25).
  • OLG Köln, 13.05.2016 - 19 U 156/15

    Ansprüche eines Finanzdienstleisters gegen einen selbständigen Vermittler

    Ein solcher Nachteil kann auch in der vertraglich vorgesehenen Verpflichtung zur sofortigen Rückzahlung langfristiger Vorschussleistungen bei einer Kündigung durch den Handels- bzw. Versicherungsvertreter bestehen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.2.2010 - 1 U 113/09; OLG Hamburg, Urteil vom 17.3.2000 - 14 U 77/99; jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2022 - 21 Sa 965/19

    Kontokorrentabrede - Kündigungserschwernis - Rechtsmissbrauch - Transparenzgebot

  • LG Freiburg, 15.02.2019 - 11 O 244/17

    Handelsvertretervertrag: Beschränkung der Kündigungsfreiheit durch Rückforderung

  • LG Osnabrück, 25.07.2014 - 15 O 486/13

    Handelsvertretervertrag - Rückzahlungspflicht für "Fixumszahlungen"

  • LG Köln, 16.09.2015 - 26 O 187/14
  • LG Hamburg, 03.07.2008 - 412 O 9/08

    - Hamburg-Mannheimer 11 -, AA des VV, Anrechenbarkeit der Altersversorgung,

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