Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2013

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 05.12.2013 - 14 U 80/13   

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https://dejure.org/2013,36904
OLG Oldenburg, 05.12.2013 - 14 U 80/13 (https://dejure.org/2013,36904)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.12.2013 - 14 U 80/13 (https://dejure.org/2013,36904)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 14 U 80/13 (https://dejure.org/2013,36904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Ausbruch von Rindern aus einer Weide infolge einer Treibjagd

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Ausbruch von Rindern infolge einer Treibjagd

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz nach Ausbruch von Rindern aus einer Weide als Jagdschaden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung des Veranstalters einer Treibjagd

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rinder in Panik - Brechen sie wegen einer Treibjagd aus der Weide aus, haften die Jagdpächter für die Folgen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    BGH bestätigt Urteil - Landwirt hat Schadensersatzanspruch gegen Veranstalter einer Treibjagd

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Treibjagd - Ausbruch von Rindern aus einer Weide - Schadenersatzanspruch des Landwirts

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Jagdschäden- Wer muss dafür aufkommen?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wer haftet, wenn bei einer Treibjagd einem Dritten ein Schaden entsteht?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Veranstalter einer Treibjagd haften für Schäden nach Ausbruch von Rindern aus einer Weide infolge des Jagdgeschehens - Landwirte müssen rechtzeitig zuvor von einer beabsichtigten Treibjagd unterrichtet werden

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Haftung des Treibjagdveranstalters aus Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2013 - 14 U 80/13
    Besteht die Möglichkeit eines weiteren Schadenseintritts, so reicht dies für das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse aus (BGH, Urteil v. 20.03.2001, VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414-3415).

    Vom Feststellungsinteresse hinsichtlich des materiellen und immateriellen Vorbehalts zukünftiger Schäden nicht erfasst werden nur solche Verletzungsfolgen, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch nicht eingetreten und mit deren Eintritt objektiv nicht ernsthaft zu rechnen ist (BGH, Urteil v. 20.03.2001, VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414-3415).

  • BGH, 15.02.2011 - VI ZR 176/10

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Schussgeräusche einer Jagd

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2013 - 14 U 80/13
    Soweit die Beklagten zu 1) und 2) eine Pflichtverletzung unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 15.02.2011, VI ZR 176/10, NJW-RR 2011, 888-890) in Abrede nehmen, vermag diese Rechtsauffassung ihrem Antrag auf Zurückweisung der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen.

    Vielmehr hat er die insoweit zur Schadensabwehr erforderliche Maßnahmen eigenverantwortlich zu treffen (BGH, Urteil v. 15.02.2011, VI ZR 176/10, NJW-RR 2011, 888-890).

  • LG Rostock, 06.09.2002 - 4 O 176/02

    Haftungsverteilung bei Unfall mit Tieren im Bereich einer Jagdveranstaltung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2013 - 14 U 80/13
    In der Rechtsprechung ist jedoch im Grundsatz anerkannt, dass der Jagdausübungsberechtigte als Veranstalter und Organisator einer Jagd für die sich aus dem Jagdgeschehen ergebenden besonderen Gefahren nach deliktischen Grundsätzen haftet (BGH, Urteil v. 10.02.1976, VI ZR 160/74, VersR 1976, 593-594; LG Rostock, Urteil v. 06.09.2002, NJW-RR 2003, 522-524, jeweils zur erhöhten Gefahr von Wildwechsel bei Treibjagden).
  • BGH, 10.02.1976 - VI ZR 160/74

    Verkehrssicherungspflicht der Veranstalter einer Jagd im Hinblick auf erhöhte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2013 - 14 U 80/13
    In der Rechtsprechung ist jedoch im Grundsatz anerkannt, dass der Jagdausübungsberechtigte als Veranstalter und Organisator einer Jagd für die sich aus dem Jagdgeschehen ergebenden besonderen Gefahren nach deliktischen Grundsätzen haftet (BGH, Urteil v. 10.02.1976, VI ZR 160/74, VersR 1976, 593-594; LG Rostock, Urteil v. 06.09.2002, NJW-RR 2003, 522-524, jeweils zur erhöhten Gefahr von Wildwechsel bei Treibjagden).
  • OLG Hamm, 15.01.2013 - 9 U 84/12

    Informationspflichten des Veranstalters einer Treibjagd

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2013 - 14 U 80/13
    Die von ihnen zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs und ihm folgend die Entscheidung des OLG Hamm (OLG Hamm, Urteil v. 15.01.2013, 9 U 84/12, MDR 2013, 520-521) sind mit dem hier vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 43/11

    Fahrzeughalterhaftung für die bei Verfolgung eines fliehenden Verdächtigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2013 - 14 U 80/13
    Die vom Landgericht dazu ins Feld geführte Herausforderungsrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 31.01.2012, VI RZ 43/11, NJW 2012, 1951 ff. m.w.N.) ist schon im Ansatz mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2004 - 15 U 66/01

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines wertvollen Pferdes, das wegen einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2013 - 14 U 80/13
    Für die Verkehrspflichten im Zusammenhang mit der Ausübung gefährlicher Sportarten, in die auch die Jagd einzubeziehen ist, gilt, dass sich alle Sportteilnehmer so verhalten müssen, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird (OLG Düsseldorf, Urteil v. 28.01.2004, 15 U 66/01, zitiert nach juris).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 50/05

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger im Bereich einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.12.2013 - 14 U 80/13
    Deshalb darf über einen solchen Antrag durch Grundurteil entschieden werden (BGH, Urteil v. 28.03.2006, VI ZR 50/05, NJW 2006, 2110-2113).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2013 - L 14 U 80/13 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.07.2013 - L 14 U 80/13 B ER (https://dejure.org/2013,104602)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Juli 2013 - L 14 U 80/13 B ER (https://dejure.org/2013,104602)
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