Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.04.2007 - 14 U 87/06   

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https://dejure.org/2007,4150
OLG Celle, 18.04.2007 - 14 U 87/06 (https://dejure.org/2007,4150)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.04.2007 - 14 U 87/06 (https://dejure.org/2007,4150)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. April 2007 - 14 U 87/06 (https://dejure.org/2007,4150)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Architektenhonorar - Schätzung der Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 10 Abs. 2
    Ermittlung der anrechenbaren Kosten bei Vorenthalten der Berechnungsgrundlage durch den Auftraggeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung einer Kostenschätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Anrechenbare Kosten - Bauherr gibt Kosten nicht preis: Abrechnung wird einfacher

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt schätzt anrechenbare Kosten: Welche Bindungswirkung hat die Schätzung? (IBR 2007, 435)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 180
  • MDR 2008, 488
  • MDR 2008, 491
  • NZBau 2007, 794
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01

    Abstandnahme; Architektenhaftung; Architektenvertrag; Aufgabe;

    Auszug aus OLG Celle, 18.04.2007 - 14 U 87/06
    Für die Vereinbarung einer bestimmten Bausumme als Beschaffenheit des vom Architekten zu erbringenden Werkes bedarf es einer dahingehenden Einigung beider Parteien (vgl. BGH, BauR 1997, 491; OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066; OLG Hamm, BauR 2006, 1766/1770; Schwenker in Thode/Wirth/Kuffer, Praxis-Handbuch Architektenrecht, § 13 II. 2., S. 500; Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI, 9. Aufl., Einleitung Rn. 106).
  • OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01

    Prüfbarkeit einer Schlussrechnung im Sinne von § 8 Abs. 1 HOAI - Mangelhaftigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 18.04.2007 - 14 U 87/06
    Für die Vereinbarung einer bestimmten Bausumme als Beschaffenheit des vom Architekten zu erbringenden Werkes bedarf es einer dahingehenden Einigung beider Parteien (vgl. BGH, BauR 1997, 491; OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066; OLG Hamm, BauR 2006, 1766/1770; Schwenker in Thode/Wirth/Kuffer, Praxis-Handbuch Architektenrecht, § 13 II. 2., S. 500; Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI, 9. Aufl., Einleitung Rn. 106).
  • BGH, 08.07.1999 - VII ZR 194/98

    Maßgeblichkeit der Kostenermittlungsart zum Zeitpunkt der Kündigung für die

    Auszug aus OLG Celle, 18.04.2007 - 14 U 87/06
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BauR 1999, 1467 - juris-Rn. 13), wonach sich an der Maßgeblichkeit des Kostenanschlags für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach Kündigung eines Architektenvertrages im Laufe der Leistungsphase 8 nichts dadurch ändert, dass nach Rechnungstellung eine Kostenfeststellung vorgelegt wird, ist nach Auffassung des Senats dahingehend zu verstehen, dass diese Bindungswirkung nur den Architekten selber trifft, der - ohne auf die Kostenfeststellung zu warten - nach dem Kostenanschlag abgerechnet hat (vgl. Kniffka/Koeble, a. a. O.).
  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 18.04.2007 - 14 U 87/06
    Der Auftraggeber kann in derartigen Fällen die Schätzung des Architekten im Prozess nur widerlegen, wenn er seinerseits die tatsächlichen Kosten angibt und sie durch Vorlage der Schlussrechnungen der Bauunternehmer belegt (vgl. Thode/Wirth/Kuffer und Werner/Pastor, jeweils a. a. O.; BGH, BauR 1995, 126 - juris-Rn. 32 a. E.).
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 362/01

    Rechtsfolgen der Vereinbarung einer Bausumme

    Auszug aus OLG Celle, 18.04.2007 - 14 U 87/06
    Zwar trifft es zu, dass im Falle einer Vereinbarung einer Bausumme als Beschaffenheit des geschuldeten Werks diese Summe die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung bildet (vgl. BGH, BauR 2003, 566).
  • OLG Hamm, 02.02.1995 - 17 U 162/92

    Architekten und Ingenieure -Nachbesserung des Architekten nach Vertragskündigung

    Auszug aus OLG Celle, 18.04.2007 - 14 U 87/06
    Die Notwendigkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung als Voraussetzung der Geltendmachung von Minderungsansprüchen entfällt auch nicht allein wegen der kündigungsbedingten Beendigung des Vertragsverhältnisses (Locher/Koeble/Frik, a. a. O., Einleitung Rn. 83; OLG Hamm, BauR 1995, 413).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2008 - 5 U 68/07

    Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung des Architekten; Bindung des Architekten

    In den Fällen, in denen der Architekt/Ingenieur die anrechenbaren Kosten nicht oder nicht vollständig darlegen kann, weil er selbst nicht im Besitz der dafür erforderlichen Unterlagen ist und der Auftraggeber ihm vertragswidrig die erforderlichen Auskünfte und/oder die Herausgabe der Unterlagen verweigert, genügt der Architekt seiner Darlegungslast, wenn er aufgrund der ihm zugänglichen Unterlagen und Informationen den Anteil der anrechenbaren Kosten sorgfältig schätzt (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1994, VII ZR 217/93, NJW 1995, 399, 401; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1999, 22 U 248/98, NJW-RR 1999, 1694, 1695; OLG Celle, Urteil vom 18.04.2007, 14 U 87/06, NZBau 2007, 794, 795).

    Diesen Weg muss der Architekt jedoch nicht beschreiten, vielmehr kann er auch aufgrund von Schätzwerten sogleich Leistungsklage erheben (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1994, VII ZR 217/93, NJW 1995, 399, 401; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1999, 22 U 248/98, NJW-RR 1999, 1694, 1695; OLG Celle, Urteil vom 18.04.2007, 14 U 87/06, NZBau 2007, 794, 795).

    Der Auftraggeber kann in derartigen Fällen die Schätzung des Architekten im Prozess nur widerlegen, wenn er seinerseits die tatsächlichen Kosten angibt und sie durch Vorlage der Schlussrechnungen der Bauunternehmer belegt (OLG Celle, Urteil vom 18.04.2007, 14 U 87/06, NZBau 2007, 794, 795).

  • OLG Karlsruhe, 07.07.2006 - 14 U 86/06

    Gegendarstellungsrecht: Gegendarstellungen mehrerer Betroffener auf der

    Für die Zeit bis zur Verbindung der Berufungsverfahren 14 U 86/06 und 14 U 87/06 wird der Streitwert für jedes dieser beiden Verfahren auf 20.000,00 EUR festgesetzt.
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 15 U 27/18

    Nur einzelne Grundleistungen übertragen: Höhe des Architektenhonorars?

    Da nicht feststellbar ist, dass der Kläger mit einer Kostenermittlung beauftragt war, ist er berechtigt, die Kosten zu schätzen (vgl. Werner/Pastor a.a.O., Rn. 980; OLG Celle, Urteil vom 18.04.2007, 14 U 87/06, NZBau 2007, 794).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 U 131/08

    Rechtsfolgen der fehlenden Prüffähigkeit der Architektenschlussrechnung

    Nach der genannten Entscheidung genügt der Architekt/Ingenieur seiner Darlegungslast in den Fällen, in denen er die anrechenbaren Kosten nicht oder nicht vollständig darlegen kann, weil er selbst nicht im Besitz der dafür erforderlichen Unterlagen ist und der Auftraggeber ihm vertragswidrig die erforderlichen Auskünfte und/oder die Herausgabe der Unterlagen verweigert, wenn er aufgrund der ihm zugänglichen Unterlagen und Informationen den Anteil der anrechenbaren Kosten sorgfältig schätzt (vgl. ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1999, 22 U 248/98, NJW-RR 1999, 1694, 1695; OLG Celle, Urteil vom 18.04.2007, 14 U 87/06, NZBau 2007, 794, 795).
  • VG Freiburg, 22.07.2010 - 4 K 2486/08

    Gebühr für die Durchführung einer Brandverhütungsschau - externer

    Im letzteren Fall hätte durchaus Spielraum für nachträgliche Kostenerhöhungen bestanden ( vgl. hierzu u. a. OLG Celle, Urteil vom 18.04.2007 - 14 U 87/06 -, NJW-RR 2008, 180 ), die nach dem von der Klägerin vorgelegten Kostenvoranschlag sogar mit einem Stundensatz von 95 EUR (und nicht lediglich mit dem vom hier beauftragten Sachverständigen in Ansatz gebrachten Stundensatz von 72, 50 EUR) zu Buche geschlagen wären.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2008 - 22 U 2/08

    Pauschalhonorarvereinbarung unwirksam?

    Dem Auftraggeber obliegt es, zu niedrigeren anrechenbaren Kosten substantiiert vorzutragen (OLG Celle, NJW-RR 2008, 180).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2008 - L 14 U 87/06   

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https://dejure.org/2008,117686
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. April 2008 - L 14 U 87/06 (https://dejure.org/2008,117686)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2008 - L 14 U 87/06
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die für den Zusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gestützt werden kann, und die dagegen sprechenden Umstände billigerweise für die Bildung und Rechtfertigung der richterlichen Überzeugung außer Acht bleiben müssen (BSGE 22, 203, 209; BSGE 43, 110, 113).
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