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   OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20   

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https://dejure.org/2020,42201
OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20 (https://dejure.org/2020,42201)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.12.2020 - 14 U 87/20 (https://dejure.org/2020,42201)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 14 U 87/20 (https://dejure.org/2020,42201)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz und Auszüge)

    Anscheinsbeweis auch bei (Ketten)Auffahrunfall nach Starkbremsung? - Haftungsverteilung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden und Haftungsverteilung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis bei einem Kettenauffahrunfall

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20
    Auf Autobahnen muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug nach StVO § 4 Abs. 1 S 1 in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird (BGH, Urteil vom 09. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 -, juris).

    Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis kann zwar dann erschüttert werden, wenn der Vorausfahrende unvorhersehbar und ohne Ausschöpfung des Anhalteweges "ruckartig" - etwa infolge einer Kollision - zum Stehen gekommen und der Nachfolgende deshalb aufgefahren ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 -, juris).

  • BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20
    (1) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei Auffahrunfällen, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, der erste Anschein dafür sprechen kann, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), unaufmerksam war (§ 1 StVO) oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 1 StVO); denn der Kraftfahrer ist verpflichtet, seine Fahrweise so einzurichten, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn auftaucht (u.a. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 - Rn. 10 mwN, juris).

    Auch war es unstreitig so, dass das Beklagtenfahrzeug auf derselben Fahrspur wie das Klägerfahrzeug fuhr und nicht kurz vor der Kollision einen Spurwechsel vorgenommen hatte, was gegen die bei Auffahrunfällen gegebene Typizität sprechen könnte (s.o. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 -, Rn. 11, juris).

  • OLG Hamm, 09.12.2013 - 6 U 54/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20
    Soweit der Klägervertreter in der Berufungsverhandlung zur Begründung einer hälftigen Haftungsverteilung auf eine Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 09.12.2013 - 6 U 54/13 -) verwiesen hat, verkennt er, dass der dort zugrundeliegende Unfall in Annäherung an eine Grünlicht anzeigende Lichtzeichenanlage geschah und sich zudem vor dem vorausfahrenden Unfallbeteiligten keine weiteren Fahrzeuge befanden (vgl. OLG Hamm, aaO, juris-Rn. 4).
  • OLG Celle, 22.05.2019 - 14 U 153/18

    Verkehrsunfall auf Autobahn - Spurwechsel von Mittelspur auf Überholspur

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20
    Die Betriebsgefahr eines Pkw begründet für sich genommen ohne Hinzutreten besonderer Umstände nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einen Haftungsanteil von 20 % (vgl. etwa Senat, Urteil vom 22. Mai 2019 - 14 U 153/18 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2006 - 3 U 220/05

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden eines grundlos nach einem Ampelstart

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20
    Soweit das Landgericht hiergegen unter Bezugnahme auf MüKoStVR-Bender, § 4 StVO, Rn. 22f., ausführt, ohne entsprechende Anhaltspunkte brauche der Nachfolgende nicht mit einem plötzlichen, sondern nur mit einem allmählichen, verkehrsgerechten Bremsen des Vordermannes zu rechnen, hat es nicht beachtet, dass die besagte Fundstelle auf die Entscheidung des OLG Frankfurt, Urteil vom 02. März 2006 - 3 U 220/05 -, verweist, der jedoch eine atypische Konstellation zugrunde lag (vgl. OLG Frankfurt, aaO, juris-Rn. 2 a.E.: "(...) Vor der LZA standen zunächst der Kläger und - dahinter - die Beklagte zu 1) mit ihren Fahrzeugen, weil das Signal rot angezeigt wurde; hierbei stand der Pkw des Klägers als erstes wartendes Fahrzeug unmittelbar vor der dort markierten Haltelinie.
  • OLG Celle, 22.01.2020 - 14 U 150/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall aus eigenem und übergegangenem

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20
    In einem zweiten Schritt sind die beiden Verursachungsanteile gegeneinander abzuwägen (Senat, Urteil vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 -, Rn. 66 mwN, juris).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 40/68

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20
    (...) " (vgl. BGH, VersR 1969, 859).
  • OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13

    Ungeklärter Ablauf eines Kettenauffahrunfalls - Oberlandesgericht Hamm klärt, wer

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20
    Es entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass bei Kettenauffahrunfällen jedenfalls hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens an dem Fahrzeug, auf das das Fahrzeug des Hintermanns aufgefahren ist, der für ein Verschulden des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis in der Regel nicht anwendbar ist, weil regelmäßig gerade kein ausreichend typischer Geschehensablauf feststellbar ist (vgl. OLG München, Urteil vom 12. Mai 2017 - 10 U 748/16 -, Rn. 6 mit Verweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2006, Az.: I-1 U 206/05, und OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2014, Az.: 6 U 101/13, NJW 2014, 3790, juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 206/05

    Serienauffahrunfall: Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden nur

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20
    Es entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass bei Kettenauffahrunfällen jedenfalls hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens an dem Fahrzeug, auf das das Fahrzeug des Hintermanns aufgefahren ist, der für ein Verschulden des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis in der Regel nicht anwendbar ist, weil regelmäßig gerade kein ausreichend typischer Geschehensablauf feststellbar ist (vgl. OLG München, Urteil vom 12. Mai 2017 - 10 U 748/16 -, Rn. 6 mit Verweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2006, Az.: I-1 U 206/05, und OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2014, Az.: 6 U 101/13, NJW 2014, 3790, juris).
  • OLG München, 12.05.2017 - 10 U 748/16

    Anscheinsbeweis bei Kettenauffahrunfall

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20
    Es entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass bei Kettenauffahrunfällen jedenfalls hinsichtlich der Verursachung des Frontschadens an dem Fahrzeug, auf das das Fahrzeug des Hintermanns aufgefahren ist, der für ein Verschulden des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis in der Regel nicht anwendbar ist, weil regelmäßig gerade kein ausreichend typischer Geschehensablauf feststellbar ist (vgl. OLG München, Urteil vom 12. Mai 2017 - 10 U 748/16 -, Rn. 6 mit Verweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2006, Az.: I-1 U 206/05, und OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2014, Az.: 6 U 101/13, NJW 2014, 3790, juris).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2017 - 9 U 189/15

    Schadensersatz bei Auffahrunfall nach möglicherweise grundlosem Abbremsen des

  • BGH, 26.01.2016 - VI ZR 179/15

    Haftung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis bei Kollision eines

  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

  • BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97

    Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender

  • LG Verden, 15.04.2020 - 5 O 248/18
    Die Akten befinden sich beim OLG Celle - 14 U 87/20.
  • AG Wuppertal, 26.01.2015 - 32 C 220/13

    Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Auffahren bei einer Steigung in

    In Gerichtsurteilen wie dem des Amtsgerichts Wuppertal vom 26.01.2015 (32 C 220/13) und dem des OLG Celle vom 16.12.2020 (14 U 87/20) wurde der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden aufgrund der Steigung in Fahrtrichtung entkräftet.
  • LG Saarbrücken, 08.10.2021 - 13 S 85/21

    Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden im Kreisverkehr

    Das Amtsgericht ist aber zutreffend davon ausgegangen, dass der Anscheinsbeweis nicht schon dadurch erschüttert wird, dass der Vorausfahrende entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 verkehrswidrig abbremst (vgl. OLG Celle, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 14 U 87/20 -, juris; KG Berlin, NZV 2003, 43; Kammer, Urteil vom 04. Oktober 2019 - 13 S 69/19 mwN auch zur Gegenauffassung).
  • AG Erfurt, 19.07.2023 - 5 C 1742/19

    Kettenauffahrunfall auf BAB: Anscheinsbeweis gegen Auffahrende

    Dieser Anscheinsbeweis greift auch bei Kettenauffahrunfällen im Hinblick auf einen - wie hier allein in Streit stehenden - Heckschaden am ersten Pkw zu Lasten der jeweils nachfolgenden Verkehrsteilnehmer ein (OLG Celle, Urteil vom 16.12.2020, AZ.: 14 U 87/20; OLG Hamm, Schaden-Praxis 2010, S. 351; OLG Düsseldorf; Urteil vom 12.06.2006, AZ.: 1 U 206/05; LG Karlsruhe, Urteil vom 16.08.2018, AZ.: 6 O 5/18).
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