Rechtsprechung
OLG Celle, 08.05.2018 - 14 U 9/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines einparkenden Fahrzeuges …
Auszug aus OLG Celle, 08.05.2018 - 14 U 9/18
Diese Situation erfordert besondere Umsicht durch eine vollständige Konzentration auf die gesamte Umgebung (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2009 - 3 U 211/08 -, juris).Grundsätzlich sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parklücke ein- oder ausparken will, sowie an die Sorgfaltspflicht des Fahrers oder Mitfahrers eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen gleich hohe Anforderungen zu stellen, so dass in der Regel - ohne weitere, besondere Umstände im Einzelfall - bei einer Kollision des ein- oder ausparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadenaufteilung angemessen erscheint (OLG Frankfurt, Urteil vom 09. Juni 2009 - 3 U 211/08 -, juris).
- OLG Nürnberg, 30.04.1974 - 7 U 5/74
Verkehrsunfall; Inverzugsetzung des Haftpflichtversicherers; Schädiger; …
Auszug aus OLG Celle, 08.05.2018 - 14 U 9/18
Die Zustellung an den Fahrer bzw. Versicherungsnehmer/Halter hat entgegen der Zustellung an den Kfz-Haftpflichtversicherer (dazu OLG Nürnberg, NJW 1974, 1950) keine verzugsbegründende Wirkung, § 425 Abs. 2 BGB (…Looschelders in Staudinger, BGB (2017), § 425 Rn. 25). - LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen einer Fahrzeugtür …
Auszug aus OLG Celle, 08.05.2018 - 14 U 9/18
Aus diesem Grund hat auch der Ein- und Aussteigende auf öffentlichen Parkplätzen - anders als auf privaten Parkflächen, auf denen kein besonderer Fahrverkehr zu erwarten ist - besondere Vorsicht und Achtsamkeit walten zu lassen (LG Saarbrücken, Urteil vom 18. Dezember 2015 - 13 S 128/15 -, juris).
- OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04
Verkehrsunfallschaden: Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses, Idealfahrer
Auszug aus OLG Celle, 08.05.2018 - 14 U 9/18
Gefordert wird nicht absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH NJW 1986, 183; OLG Koblenz NZV 2006, 201), welches sachgemäß, geistesgegenwärtig und über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind (BGH 113, 164). - BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91
Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Auszug aus OLG Celle, 08.05.2018 - 14 U 9/18
(1) Ein Verkehrsunfall ist unabwendbar, wenn dieser auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (BGHZ 117, 337). - BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83
Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit
Auszug aus OLG Celle, 08.05.2018 - 14 U 9/18
Gefordert wird nicht absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH NJW 1986, 183; OLG Koblenz NZV 2006, 201), welches sachgemäß, geistesgegenwärtig und über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind (BGH 113, 164). - BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Celle, 08.05.2018 - 14 U 9/18
Gefordert wird nicht absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH NJW 1986, 183; OLG Koblenz NZV 2006, 201), welches sachgemäß, geistesgegenwärtig und über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind (BGH 113, 164).
- OLG Düsseldorf, 31.03.2020 - 1 U 101/19
Haftungsverteilung bei Kollision eines auf einem Supermarkt-Parkplatz in eine …
Dieser ergibt sich allerdings nicht, wie die Beklagten meinen, unmittelbar aus der Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 1 StVO, die von dem Aussteigenden ein Höchstmaß an Sorgfalt verlangt; denn diese Vorschrift dient in erster Linie dem Schutz des fließenden Verkehr (vgl. OLG Celle, Urteil vom 08.05.2018 - 14 U 9/18 m.w.N.;… König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 14 StVO Rn. 5), und ist nach Auffassung des Senats - wie § 9 Abs. 5 StVO (…dazu BGH Urteil vom v. 15.13.2015 - VI ZR 6/15, juris Rdn. 11;… BGH Urteil vom 26.01.2016 - VI ZR 179/15 juris Rdn. 11;… Urteil vom 11.10.2016 - VI ZR 16/16, juris Rdn. 9) - auf Unfälle, die sich auf Parkplätzen und in Parkhäusern ereignen, daher nicht unmittelbar anwendbar. - OLG Celle, 05.10.2022 - 14 U 19/22
Ansprüche nach einem Hundebiss eines Rauhaardackels; Schaden bei dem Betrieb …
In einem zweiten Schritt sind die beiden Verursachungsanteile gegeneinander abzuwägen (Senat, Urteil vom 8. Mai 2018 - 14 U 9/18, juris). - OLG Celle, 22.01.2020 - 14 U 150/19
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall aus eigenem und übergegangenem …
In einem zweiten Schritt sind die beiden Verursachungsanteile gegeneinander abzuwägen (Senat, Urteil vom 8. Mai 2018 - 14 U 9/18, juris). - OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19
Verkehrsunfall im Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen zur Fahrbahnseite
In einem zweiten Schritt sind die beiden Verursachungsanteile gegeneinander abzuwägen (Senat, Urteil vom 8. Mai 2018 - 14 U 9/18 - juris).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 14 U 9/18 |
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 19.12.2017 - 11 O 179/17
- OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 14 U 9/18
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2018 - L 14 U 9/18 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 09.01.2018 - S 73 U 190/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2018 - L 14 U 9/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 14 U 105/11
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2018 - L 14 U 9/18
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 18. Oktober 2012 (Az.: L 14 U 105/11) ausgeführt, dass es im Hinblick auf psychische Erkrankungen am Nachweis einer nach § 9 Abs. 2 SGB VII erforderlichen gruppentypischen Risikoerhöhung im Sinne einer berufsbedingten Entstehung mangelt.