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   OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 942/10   

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https://dejure.org/2011,63733
OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 942/10 (https://dejure.org/2011,63733)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.07.2011 - 14 U 942/10 (https://dejure.org/2011,63733)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - 14 U 942/10 (https://dejure.org/2011,63733)
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    Bautenstandsbericht falsch: Architekt haftet!

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02

    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 942/10
    Ob ein rechtsgeschäftlicher Wille zur Einbeziehung besteht, ist nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen zu ermitteln (BGHZ 159, 1).

    Dabei ist in erster Linie auf die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und auf den sonstigen Inhalt des Gutachtens abzustellen (BGHZ 159, 1).

    Bedeutung für die Auslegung kommt auch den Angaben des Gutachters zum Inhalt und den Umständen der Auftragserteilung zu (BGHZ 159, 1).

    Die Kläger, die den Beklagten unter dem Gesichtspunkt eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in Anspruch nehmen, sind darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass sie als Dritte in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind (BGHZ 159, 1).

    Muss eine Partei Umstände darlegen und beweisen, die zu dem ihrem Einblick entzogenen Bereich des Prozessgegners gehören, ist zu prüfen, ob es dem Prozessgegner im Rahmen seiner Erklärungslast nach § 138 Abs. 2 ZPO zuzumuten ist, dieser Partei eine prozessordnungsgemäße Darlegung durch nähere Angaben über die zu ihrem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zu ermöglichen (BGHZ 159, 1).

    Der Beklagte musste nach dem Inhalt des von ihm vom Bauträger erteilten Auftrags damit rechnen, dass der Bauträger die Bautenstandsberichte gegenüber Dritten verwenden werde und dass diese sie zur Grundlage einer Entscheidung über Vermögensdispositionen machen würden (BGHZ 159, 1).

    Ein Gutachten, das Dritten als Grundlage für Vermögensdispositionen insbesondere im Verhältnis zu dem Auftraggeber des Gutachtens vorgelegt werden soll, erfasst grundsätzlich auch den Schutz dieser Dritten; ein entgegenstehender Wille der Vertragsparteien mit dem Ziel einer Täuschung des Dritten ist treuwidrig und daher unbeachtlich (BGHZ 159, 1).

    Bei der Bemessung des den Klägern entstandenen Schadens ist vielmehr zu berücksichtigen, dass der Beklagte den Klägern gegenüber für die Richtigkeit seines "Gutachtens" einzustehen hat (BGHZ 159, 1).

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 29/09

    Haftung des Bauunternehmers gegenüber der kreditgebenden Bank bei falschem

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 942/10
    So ist ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei einem Bautenstandsbericht anzunehmen, der ausdrücklich "für Zwecke der Kreditgewährung und Auszahlung" vorgesehen ist (OLG Celle MDR 2010, 443).

    Der unzutreffende Bautenstandsbericht ist ursächlich für die Auszahlung der Raten geworden (vgl. OLG Celle MDR 2010, 443).

  • BGH, 07.02.2002 - III ZR 1/01

    Haftung des Architekten für die Richtigkeit eines Prüfvermerks

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 942/10
    Der Beklagte verfügt als Architekt über besondere Sachkunde in Bauangelegenheiten (BGH NJW 2002, 1196).

    Daher liegt der hier geltend gemachte Schaden der Kläger im Schutzbereich der zwischen dem Beklagten und dem Bauträger geschlossenen Vereinbarung (BGH NJW 2002, 1196).

  • OLG Hamm, 07.08.2008 - 21 U 78/07

    Schadensersatzpflicht des Architekten wegen Verletzung der Pflicht zur

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 942/10
    Entgegen der Auffassung des Beklagten schließt der Umstand, dass den Klägern vertragliche Schadensersatzansprüche gegen den - insolventen - Bauträger zustehen, einem Schadensersatzanspruch gegen den Architekten nicht aus (vgl. OLG Hamm BauR 2009, 123).
  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 35/07

    Haftung des Architekten für unrichtige Bautenstandsberichte

    Auszug aus OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 942/10
    Bei dieser Sachlage steht die zu vermutende Gegenläufigkeit der Interessen des Bauträgers und der Kläger deren Einbeziehung in den Schutzbereich des Architektenvertrages nicht entgegen (BGH NJW 2009, 217 Tz 17 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 14.08.2012 - 4 W 734/12

    Notwendige Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen

    Zur Begründung wird zunächst ausdrücklich auf die Urteile Landgericht Leipzig vom 12.05.2010 - Az. 2 O 3999/09 -, Oberlandesgerichts Dresden vom 12.07.2011 - 14 U 942/10 - Landgericht Leipzig vom 27.10.2010, Az. 2 O 1501/09 und Beschluss des Oberlandesgericht Dresden vom 19.10.2011 - Az. 10 U 1826/10.
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