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   VGH Hessen, 11.02.1998 - 14 UE 1085/91   

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VGH Hessen, 11.02.1998 - 14 UE 1085/91 (https://dejure.org/1998,11279)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.02.1998 - 14 UE 1085/91 (https://dejure.org/1998,11279)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 14 UE 1085/91 (https://dejure.org/1998,11279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 Nr 2 BImSchG, Nr 2.1.3 TA Luft, Nr 2.1.5 TA Luft, Nr 3.1 Abs 2 TA Luft, Nr 3.1.2 Abs 1 TA Luft
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Nebenbestimmung betreffend die Luftreinhaltung - Reingasbezogenheit der Massenstromwerte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94

    Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist -

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.1998 - 14 UE 1085/91
    An einer Überprüfung der von der Behörde vorgenommenen Auslegung der TA-Luft und an einer eigenen Wertung dieser Verwaltungsvorschrift sieht sich der erkennende Senat nicht dadurch gehindert, daß die der Verwaltung durch § 48 Nr. 2 i.V.m. § 51 BImSchG eingeräumte Ermächtigung zur Festlegung von Emissionswerten zugleich möglicherweise auch als administrative Beurteilungsermächtigung des Inhalts zu verstehen ist, das Maß der im Wege von Emissionsbegrenzungen zu treffenden Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch generelle Standards verbindlich zu generalisieren (offen gelassen von BVerwG, Beschluß vom 10. Januar 1995, BVerwG - 7 B 112.94 -, Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 4; DVBl. 1995, S. 516).

    Vorsorge zielt im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes gerade auch auf den Bereich jenseits konkreter Schädlichkeitsgrenzen und rechtfertigt daher Vermeidungsanstrengungen gegenüber umweltbeeinträchtigenden Luftschadstoffen, die mit dem Ziel ergriffen werden, längerfristig Standards der Luftqualität herbeizuführen oder zu sichern, die hinreichend deutlich von Zuständen abgehoben sind, die konkret die Annahme schädlicher Umwelteinwirkungen nahelegen oder befürchten lassen (s. BVerwG, Beschluß vom 10. Januar 1995, a.a.O.).

    Solche Standards sind auch die in der TA-Luft aufgestellten Emissionswerte, die angeben, welche von Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, demgemäß als Grundlage für Emissionsbegrenzungen nach dem Stand der Technik dienen und im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit das Maß der gesetzlich gebotenen Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen konkretisieren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 - a.a.O. sowie Beschluß vom 30. August 1997 - BVerwG 7 VR 2.96; NVwZ 1997, S. 497).

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose -

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.1998 - 14 UE 1085/91
    Denn nach Auffassung des Senats steht für ein solches, letztlich auf die Erteilung einer Genehmigung mit einem anderem Inhalt gerichtetes Begehren allein die Verpflichtungsklage zur Verfügung (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 8.82 - BVerwGE 69, 37 (39)).

    Zur danach gebotenen Vorsorge gehören einmal Maßnahmen, die einem Gefahrenverdacht - etwa im Sinne noch ungeklärter Wirkungszusammenhänge - begegnen sollen (vgl. BVerwGE 69, 37 (41 ff.)).

  • BVerwG, 15.02.1988 - 7 B 219.87

    Immissionsschutz - TA Luft - Verwaltungsvorschrift - Gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.1998 - 14 UE 1085/91
    Daß die TA-Luft die im Gesetz getroffenen Wertungen beachten muß und daß dies auch der gerichtlichen Kontrolle unterliegt, ist aber nicht umstritten (s. bereits BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1988 - BVerwG 7 B 219.87 -, Buchholz Nr. 406.25 § 48 BImSchG Nr. 2).
  • BVerwG, 30.08.1996 - 7 VR 2.96

    Immissionsschutzrecht - Individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei

    Auszug aus VGH Hessen, 11.02.1998 - 14 UE 1085/91
    Solche Standards sind auch die in der TA-Luft aufgestellten Emissionswerte, die angeben, welche von Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, demgemäß als Grundlage für Emissionsbegrenzungen nach dem Stand der Technik dienen und im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit das Maß der gesetzlich gebotenen Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen konkretisieren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 - a.a.O. sowie Beschluß vom 30. August 1997 - BVerwG 7 VR 2.96; NVwZ 1997, S. 497).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 15.98

    Chemische Fabrik; Anlage; Stoff, organischer; Vorsorge; Verwaltungsvorschrift,

    BVerwG 7 C 15.98 VGH 14 UE 1085/91.
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