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   OLG Naumburg, 15.05.2001 - 14 UF 12/01   

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https://dejure.org/2001,10825
OLG Naumburg, 15.05.2001 - 14 UF 12/01 (https://dejure.org/2001,10825)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.05.2001 - 14 UF 12/01 (https://dejure.org/2001,10825)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - 14 UF 12/01 (https://dejure.org/2001,10825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Namensänderung; Einbenennung eines Kindes; Kindeswohl; Ersetzung der Einwilligung des Vaters; Anhörung des Vaters

  • Judicialis

    BGB § 1626; ; BGB § ... 1618 Satz 1; ; BGB § 1618 Satz 4; ; BGB § 1618; ; BGB § 1618 Satz 5; ; BGB § 129; ; BGB § 129 Abs. 2; ; RpflegerG § 11 Abs. 1; ; RpflegerG § 3 Nr. 2 lit. a; ; PStG § 31a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 176; ; ZPO § 187 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 516; ; ZPO § 187 Satz 2; ; ZPO § 575; ; FGG § 50 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freiwillige Gerichtsbarkeit - Rechtsmittelfrist - Zustellung an Prozessbevollmächtigten - Einbenennung des Kindes - persönliche Anhörung des Vaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 04.03.1999 - 14 UF 35/99

    Ersetzung der Einwilligung zur Einbenennung; Namensänderung; Formgerechte

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2001 - 14 UF 12/01
    Bei dem eingelegten Rechtsmittel handelt es sich um eine befristete Beschwerde, weil das Namensbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge anzusehen ist (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 621 Rdnr. 27; a. M. OLG Köln, FamRZ 1999, 735, einfache Beschwerde nach § 19 FGG).

    Die Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Form stellt aber bereits einen Verfahrensfehler dar (vgl. OLG Köln, FamRZ 1999, 735, 736).

  • OLG Bamberg, 05.05.1999 - 2 UF 74/99

    Anspruch auf Namensänderung eines Kindes bei Wiederverheiratung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.05.2001 - 14 UF 12/01
    Bei dem eingelegten Rechtsmittel handelt es sich um eine befristete Beschwerde, weil das Namensbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge anzusehen ist (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 621 Rdnr. 27; a. M. OLG Köln, FamRZ 1999, 735, einfache Beschwerde nach § 19 FGG).
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