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   FG München, 10.07.2008 - 14 V 1356/08   

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FG München, 10.07.2008 - 14 V 1356/08 (https://dejure.org/2008,19366)
FG München, Entscheidung vom 10.07.2008 - 14 V 1356/08 (https://dejure.org/2008,19366)
FG München, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 14 V 1356/08 (https://dejure.org/2008,19366)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung eines GmbH-Gesellschafters gem. § 71 AO und § 69 AO: Steuerhinterziehung wegen unterlassener Berichtigungsanzeige, verspätete Abgabe der Umsatzsteuererklärung - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Tatbestands der Steuerhinterziehung durch das Nichtnachkommen der Pflicht zur Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung; Fehlerfreiheit der Ermessenserwägung hinsichtlich der Inanspruchnahme des Täters oder Teilnehmers einer vorsätzlichen Steuerstraftat

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 Hs. 2; ; AO § 71; ; AO § 153 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 370 Abs. 1; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Gesellschafters einer GmbH bei Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des Gesellschafters einer GmbH bei Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Haftung - Zur Auswahl des Haftungsschuldners nach einer vorsätzlichen

    Auszug aus FG München, 10.07.2008 - 14 V 1356/08
    Die tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen des rechtskräftig gewordenen Urteils des Amtsgerichts M vom 26. Oktober 2004 erachtet das Gericht für zutreffend und macht sie sich zu Eigen, da die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen keine substantiierten Einwendungen vorgetragen und entsprechende Beweisanträge gestellt haben (BFH-Urteile vom 13. Juni 1973 VII R 58/71, BStBl II 1973, 666, vom 10. Januar 1978 VII R 106/75, BStBl II 1978, 310, und vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFH/NV 2004, 597).

    Sie würde eher ermessensfehlerhaft handeln, wenn sie den Betreffenden von einer Inanspruchnahme freistellte (BFH-Urteil vom 02.12.2003 VII R 17/03, BFH/NV 2004, 597).

  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus FG München, 10.07.2008 - 14 V 1356/08
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (Beschlüsse des BFH vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510 und vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus FG München, 10.07.2008 - 14 V 1356/08
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (Beschlüsse des BFH vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510 und vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • BFH, 25.04.1995 - VII R 99/94
    Auszug aus FG München, 10.07.2008 - 14 V 1356/08
    Grundsätzlich hat der BFH dazu ausgeführt, dass auch der Täter einer Steuerhinterziehung nicht weitergehend in Haftung genommen werden kann, wenn es auch bei pflichtgemäßem Verhalten --hier der unverzüglichen Berichtigung der Voranmeldung für Dezember 2000 -- zu dem Steuerausfall gekommen wäre, weil keine Zahlungsmittel und auch keine Vollstreckungsmöglichkeiten für das FA vorhanden waren und der Steuerschuldner mit den im Haftungszeitraum insgesamt geleisteten Zahlungen das FA nicht gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt hat (BFH-Urteile vom 25.04.1995 VII R 99-100/94, VII R 99/94, VII R 100/94, BFH/NV 1996, 97 und vom 6. März 2001 VII R 17/00, BFH/NV 2001, 1100).
  • BFH, 06.03.2001 - VII R 17/00

    USt; Geschäftsführer-Haftung

    Auszug aus FG München, 10.07.2008 - 14 V 1356/08
    Grundsätzlich hat der BFH dazu ausgeführt, dass auch der Täter einer Steuerhinterziehung nicht weitergehend in Haftung genommen werden kann, wenn es auch bei pflichtgemäßem Verhalten --hier der unverzüglichen Berichtigung der Voranmeldung für Dezember 2000 -- zu dem Steuerausfall gekommen wäre, weil keine Zahlungsmittel und auch keine Vollstreckungsmöglichkeiten für das FA vorhanden waren und der Steuerschuldner mit den im Haftungszeitraum insgesamt geleisteten Zahlungen das FA nicht gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt hat (BFH-Urteile vom 25.04.1995 VII R 99-100/94, VII R 99/94, VII R 100/94, BFH/NV 1996, 97 und vom 6. März 2001 VII R 17/00, BFH/NV 2001, 1100).
  • BFH, 10.11.1977 - V R 67/75

    Organisationsakt - Finanzgerichtliches Verfahren - Änderung der Zuständigkeit -

    Auszug aus FG München, 10.07.2008 - 14 V 1356/08
    Die tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen des rechtskräftig gewordenen Urteils des Amtsgerichts M vom 26. Oktober 2004 erachtet das Gericht für zutreffend und macht sie sich zu Eigen, da die Beteiligten gegen die strafgerichtlichen Feststellungen keine substantiierten Einwendungen vorgetragen und entsprechende Beweisanträge gestellt haben (BFH-Urteile vom 13. Juni 1973 VII R 58/71, BStBl II 1973, 666, vom 10. Januar 1978 VII R 106/75, BStBl II 1978, 310, und vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFH/NV 2004, 597).
  • BFH, 11.08.2005 - VII B 312/04

    Haftungsbescheid; Mitverschulden des FA

    Auszug aus FG München, 10.07.2008 - 14 V 1356/08
    Der Senat kann die Frage des Vorliegens eines Vorsatzes zur Steuerhinterziehung auf sich beruhen lassen und sich mit der Feststellung einer grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Pflichtverletzung begnügen, wenn danach zumindest eine Inanspruchnahme des Antragstellers nach § 69 AO möglich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. August 2005 VII B 312/04, StE 2005, 2153).
  • BFH, 11.02.2002 - VII B 323/00

    AdV; USt-Hinterziehung; Beihilfe zur Steuerverkürzung durch Erstellen von

    Auszug aus FG München, 10.07.2008 - 14 V 1356/08
    Zwar ist auch bei dem Haftungstatbestand der Steuerhinterziehung für den Umfang der Haftung darauf abzustellen, inwieweit das strafrechtlich vorwerfbare Verhalten für den Steuerausfall ursächlich gewesen ist (BFH-Beschluss vom 11.02.2002, VII B 323/00 NV 2002, 891).
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 10.07.2008 - 14 V 1356/08
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298) und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88

    GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung -

    Auszug aus FG München, 10.07.2008 - 14 V 1356/08
    In Betracht kommt auch, dass der aufgrund pflichtwidriger Nichtabgabe einer Umsatzsteuererklärung Haftende den Steuerschuldner schon zu einem früheren Zeitpunkt schuldhaft außer Stande gesetzt hat, die vorhersehbare Steuerschuld tilgen zu können (BFH-Urteil vom 5. März 1991 VII R 93/88, BStBl II 1991, 678, 681).
  • BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90

    Vorprägung der Ermessensentscheidung der Behörde bei Vorliegen einer grob

  • BFH, 13.06.1973 - VII R 58/71

    Inhalt eines Strafurteils - Finanzgerichtliches Verfahren - Tatsächliche

  • BFH, 26.08.1992 - VII R 50/91

    Anwendung der Grundsätze zu § 69 AO (1977) bei Verwirklichung von § 71 AO (1977)

  • BFH, 27.03.1979 - VII R 106/75

    Zulässigkeit des Finanzrechtswegs - Beitreibung einer Hypothekenforderung -

  • BFH, 03.05.2012 - V S 13/12

    Zulässigkeit eines Antrags auf AdV während des

    Einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) hat das FG mit Beschluss vom 10. Juli 2008  14 V 1356/08 abgelehnt.
  • FG München, 24.09.2008 - 14 K 1355/08

    Gegenvorstellung gegen Beschluss des Finanzgerichts

    Insoweit wurde auf den Senatsbeschluss i. S. Aussetzung der Vollziehung vom gleichen Tag (Az.: 14 V 1356/08) verwiesen, der im Einzelnen darlegt, dass keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen.
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