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   FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19   

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FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19 (https://dejure.org/2020,79265)
FG München, Entscheidung vom 20.01.2020 - 14 V 1567/19 (https://dejure.org/2020,79265)
FG München, Entscheidung vom 20. Januar 2020 - 14 V 1567/19 (https://dejure.org/2020,79265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aussetzung der Vollziehung - "hand-strips" und "strips" als Rauchtabak - Empfänger von Tabakwaren - Sicherheitsleistung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 06.04.2017 - C-638/15

    Eko-Tabak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/64/EU - Art. 2 Abs. 1

    Auszug aus FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19
    Die Finanzbehörde stütze ihre Auffassung auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 06. April 2017 ( C-638/15, Eko-Tabak, ECLI:EU:C:2017:277, ABl.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (in ECLI:EU:C:2017:277) müssen für die Einordnung als Steuergegenstand zwei kumulative Voraussetzungen erfüllt sein.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (in ECLI:EU:C:2017:277) bezeichnet der Begriff "geschnitten" das Ergebnis der Abtrennung eines Teils oder eines Stücks mit einem Schneidwerkzeug und der Begriff "zerkleinert" das Ergebnis einer Zerkleinerung oder Aufteilung.

    Dabei kann offenbleiben, ob die Mittelrippe mittels eines Schneidwerkzeugs oder manuell entfernt wurde; denn nach dem vom EuGH (in ECLI:EU:C:2017:277) vertretenen weiten Begriffsverständnis handelt es sich jedenfalls um zerkleinerte Tabakblätter.

    Denn anders als es die für Zigaretten geltenden Regelungen in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a) RL 2011/64 und § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) TabStG vorsehen, ist der Begriff "Rauchtabak" nicht auf Fertigerzeugnisse beschränkt (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 15. Dezember 2016 in der Rechtssache C-638/15, ECLI:EU:C:2016:962).

    Unter diesen Umständen sind Tabakwaren, die rauchfertig sind oder durch nicht industrielle Mittel leicht rauchfertig gemacht werden können, als im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Buchst. a) RL 2011/64 ohne weitere "industrielle Bearbeitung" zum Rauchen geeignet anzusehen (EuGH in ECLI:EU:C:2017:277).

    Dass daneben weitere industrielle Bearbeitungsschritte wie z.B. die Beimischung von Glycerin erfolgt sein müssen, lässt sich dem Urteil des EuGH vom 06. April 2017 C-638/15 (in ECLI:EU:C:2017:277) nicht entnehmen.

    Da die Lieferungen von "hand-strips" aus der Zeit vor der Kenntnis des EuGH-Urteils vom 06. April 2017 ( C-638/15) als strafrechtlich nicht relevant angesehen wurden, ist der angeklagte Tatumfang geringer als die der Besteuerung unterworfene Tabakmenge.

  • BFH, 22.05.2012 - VII R 50/11

    Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der

    Auszug aus FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19
    Dementsprechend stellt auch der BFH bei der Bestimmung des verbrauchsteuerrechtlichen Abgabenschuldners darauf ab, in wessen unmittelbarer Obhut eine verbrauchsteuerpflichtige Ware sich befindet und wer deshalb anhand objektiver Umstände leicht ausgemacht und zur steuerrechtlichen Verantwortung gezogen werden kann (BFH-Urteil vom 22. Mai 2012 VII R 50/11, BFH/NV 2012, 1401 ).
  • BFH, 15.09.2015 - I B 57/15

    Aussetzung der Vollziehung - Sicherheitsleistung wegen Auslandswohnsitzes

    Auszug aus FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19
    Denn die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (BFH-Beschluss vom 15. September 2015 I B 57/15, BFH/NV 2016, 212 ).
  • BFH, 11.11.2010 - XI B 107/09

    NZB: Abweichung von einem Urteil eines Landgerichts

    Auszug aus FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19
    Insbesondere führt die Abweichung zur Rechtsprechung des Landgerichts Hagen nicht zu einer Zulassung wegen Divergenz (BFH-Beschluss vom 11. November 2010 XI B 107/09, BFH/NV 2011, 289 ).
  • BFH, 07.05.2008 - IX S 26/07

    Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19
    Da das HZA keine Frist für die Leistung der Sicherheit gesetzt hat, ist im vorliegenden Verfahren nur darüber zu entscheiden, ob die gewährte AdV zu Recht von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 2018 II B 75/16, BFH/NV 2018, 706 , und vom 07. Mai 2008 IX S 26/07, BFH/NV 2008, 1498 ).
  • BFH, 11.11.2014 - VII R 44/11

    Zwischenhändler eingeschmuggelter Zigaretten kann neben dem Schmuggler Schuldner

    Auszug aus FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19
    Er ist im Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber mit den in § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG getroffenen Regelungen die Umsetzung der einschlägigen unionsrechtlichen Bestimmungen - insbesondere des Art. 33 Abs. 3 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG vom 16. Dezember 2008 (ABl. EU 2009 Nr. L 9, 12; im Folgenden RL 2008/118/EG) - beabsichtigte, richtlinienkonform auszulegen (vgl. das zu § 19 TabStG a.F. und Art. 7 Abs. 3 RL 92/12/EWG ergangene BFH-Urteil vom 11. November 2014 VII R 44/11, BFH/NV 2015, 629 ).
  • BFH, 02.06.2005 - III S 12/05

    Zuständigkeit des BFH für AdV-Antrag, erneuter AdV-Antrag im Revisionsverfahren

    Auszug aus FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19
    Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung der eingezogenen Beträge nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschluss vom 02. Juni 2005 III S 12/05, BFH/NV 2005, 1834 ).
  • BFH, 30.08.2017 - II R 48/15

    Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang - Auswahlermessen

    Auszug aus FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19
    Solche Umstände liegen nur vor, wenn sich die Zollbehörden über ihre Untätigkeit hinaus in einer Weise verhalten, die auf eine Aufgabe des Steueranspruchs schließen lässt (BFH-Urteil vom 30. August 2017 II R 48/15, BStBl II 2018, 24 ).
  • BFH, 18.02.2015 - V S 19/14

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug - Vertrauensschutz bei

    Auszug aus FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19
    Lassen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe nicht zu, darf der Rechtsvorteil der AdV bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides - wie sie das HZA bejaht hat - grundsätzlich nicht versagt werden (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. September 2009 1 BvR 1305/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2010, 70 , unter IV.1.b; BFH-Beschluss vom 18. Februar 2015 V S 19/14, BFH/NV 2015, 866 ).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung

    Auszug aus FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19
    Lassen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe nicht zu, darf der Rechtsvorteil der AdV bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides - wie sie das HZA bejaht hat - grundsätzlich nicht versagt werden (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. September 2009 1 BvR 1305/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2010, 70 , unter IV.1.b; BFH-Beschluss vom 18. Februar 2015 V S 19/14, BFH/NV 2015, 866 ).
  • BFH, 19.02.2018 - II B 75/16

    Prüfungsumfang des FG bei gerichtlichem AdV-Antrag, Befugnisse der Finanzbehörde

  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

  • BFH, 22.07.1980 - VII B 43/79

    Bestimmung über die Abhängigkeit der Aussetzung der Vollziehung von einer

  • FG Düsseldorf, 23.03.2015 - 3 V 3863/14

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung - Auslandswohnsitz des

  • EuGH, 18.07.2013 - C-315/12

    Metro Cash & Carry Danmark - Verbrauchsteuer - Richtlinie 92/12/EWG - Art. 7 bis

  • BFH, 27.08.2002 - XI B 94/02

    Rückwirkende Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes

  • EuGH, 10.11.2005 - C-197/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • FG Hamburg, 07.10.2008 - 4 K 124/08

    Zollrecht/Tabaksteuer: Zur Steuerbarkeit von Wasserpfeifentabak mit weit

  • LG Hagen, 31.08.2018 - 71 Qs 16/18

    Steuerhinterziehung, Tabaksteuer, Rauchtabak

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2016 - C-638/15

    Eko-Tabak

  • BGH, 27.07.2016 - 1 StR 19/16

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Entnahme aus einem Steuerlager;

  • EuGH, 24.09.1998 - C-319/96

    Brinkmann

  • BFH, 14.03.2019 - V B 3/19

    Aussetzung der Vollziehung; Leistungsbeschreibung bei Waren im

  • BGH, 01.04.2020 - 1 StR 5/20

    Hinterziehung von Tabaksteuer (Begriff der steuerbaren Tabakware: Rauchtabak;

    bb) Der hier erworbene und weiter veräußerte Tabak sollte nicht gegärt werden (Fermentation; vgl. auch FG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 14 V 1567/19 S. 9 - nicht veröffentlicht).
  • FG Düsseldorf, 08.07.2020 - 4 K 36/18

    Qualifizierung von Tabak-Scraps (entrippte Tabakblätter) als Rauchtabak

    Das HZA 1 verweist insofern u.a. auf mehrere Beschlüsse des Finanzgerichts München vom 20.01.2020 (14 V 1567/19, 14 V 1569/19 und 14 V 2121/19, alle nicht veröffentlicht).
  • FG Düsseldorf, 08.07.2020 - 4 K 35/18

    Qualifizierung von Tabak-Scraps (entrippte Tabakblätter) als Rauchtabak

    Das HZA 1 verweist insofern u.a. auf mehrere Beschlüsse des Finanzgerichts München vom 20.01.2020 (14 V 1567/19, 14 V 1569/19 und 14 V 2121/19, alle nicht veröffentlicht).
  • FG München, 15.09.2023 - 14 K 2480/22

    Kaffeesteuer

    Grundsätzlich übt derjenige die tatsächliche Herrschaft aus, der auf die Sache einwirken und Dritte von der Einwirkung auf die Sache ausschließen kann (FG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 14 V 1567/19, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 2022, 92, Rn. 58).
  • FG München, 25.05.2023 - 14 K 981/22

    Versender, Besitzer oder Verwender des Kaffees Steuerschuldner nach dem

    Grundsätzlich übt derjenige die tatsächliche Herrschaft aus, der auf die Sache einwirken und Dritte von der Einwirkung auf die Sache ausschließen kann (FG München, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 14 V 1567/19, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 2022, 92 , Rn. 58).
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Rechtsprechung
   FG München, 20.12.2020 - 14 V 1567/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,79135
FG München, 20.12.2020 - 14 V 1567/19 (https://dejure.org/2020,79135)
FG München, Entscheidung vom 20.12.2020 - 14 V 1567/19 (https://dejure.org/2020,79135)
FG München, Entscheidung vom 20. Dezember 2020 - 14 V 1567/19 (https://dejure.org/2020,79135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2
    Aussetzung der Vollziehung in Sachen Tabaksteuer und Hinterziehungszinsen

  • rewis.io

    Aussetzung der Vollziehung in Sachen Tabaksteuer und Hinterziehungszinsen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 06.04.2017 - C-638/15

    Eko-Tabak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/64/EU - Art. 2 Abs. 1

    Auszug aus FG München, 20.12.2020 - 14 V 1567/19
    Die Finanzbehörde stütze ihre Auffassung auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 06. April 2017 (C-638/15, Eko-Tabak, ECLI:ECLI:EU:C:2017:277, ABl.

    Denn anders als es die für Zigaretten geltenden Regelungen in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a) RL 2011/64 und § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) TabStG vorsehen, ist der Begriff "Rauchtabak" nicht auf Fertigerzeugnisse beschränkt (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 15. Dezember 2016 in der Rechtssache C-638/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:962).

    Dass daneben weitere industrielle Bearbeitungsschritte wie z.B. die Beimischung von Glycerin erfolgt sein müssen, lässt sich dem Urteil des EuGH vom 06. April 2017 C-638/15 (in ECLI:ECLI:EU:C:2017:277) nicht entnehmen.

    Da die Lieferungen von "hand-strips" aus der Zeit vor der Kenntnis des EuGH-Urteils vom 06. April 2017 (C-638/15) als strafrechtlich nicht relevant angesehen wurden, ist der angeklagte Tatumfang geringer als die der Besteuerung unterworfene Tabakmenge.

  • BFH, 27.08.2002 - XI B 94/02

    Rückwirkende Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes

    Auszug aus FG München, 20.12.2020 - 14 V 1567/19
    Hierzu muss der Antragsteller anhand aktueller Zahlen zur Vermögens- und Ertragssituation substantiiert darlegen und glaubhaft machen, wie groß der konkrete Schaden aus einer sofortigen Vollziehung im Vergleich zu einer späteren Steuertilgung bei Gewährung der AdV wäre oder aus welchen Umständen sich die Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz ergibt (vgl. Klein, AO, Kommentar, 14. Aufl., § 361 Rz. 25; BFH-Beschluss vom 27. August 2002 XI B 94/02, BStBl II 2003, 18).
  • FG Düsseldorf, 23.03.2015 - 3 V 3863/14

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung - Auslandswohnsitz des

    Auszug aus FG München, 20.12.2020 - 14 V 1567/19
    Die Aufhebung der Sicherheitsleistung ist als Teilerfolg des Antragstellers zu berücksichtigen (vgl. z.B. Beschluss des FG Düsseldorf vom 23. März 2015 3 V 3863/14 A(E, U), DStRE 2016, 502 und BFH-Beschluss vom 22. Juli 1980 VII B 43/79, BStBl II 1980, 658).
  • BFH, 18.02.2015 - V S 19/14

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug - Vertrauensschutz bei

    Auszug aus FG München, 20.12.2020 - 14 V 1567/19
    Lassen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe nicht zu, darf der Rechtsvorteil der AdV bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides - wie sie das HZA bejaht hat - grundsätzlich nicht versagt werden (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. September 2009 1 BvR 1305/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2010, 70, unter IV.1.b; BFH-Beschluss vom 18. Februar 2015 V S 19/14, BFH/NV 2015, 866).
  • BFH, 22.05.2012 - VII R 50/11

    Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der

    Auszug aus FG München, 20.12.2020 - 14 V 1567/19
    Dementsprechend stellt auch der BFH bei der Bestimmung des verbrauchsteuerrechtlichen Abgabenschuldners darauf ab, in wessen unmittelbarer Obhut eine verbrauchsteuerpflichtige Ware sich befindet und wer deshalb anhand objektiver Umstände leicht ausgemacht und zur steuerrechtlichen Verantwortung gezogen werden kann (BFH-Urteil vom 22. Mai 2012 VII R 50/11, BFH/NV 2012, 1401).
  • BFH, 30.08.2017 - II R 48/15

    Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang - Auswahlermessen

    Auszug aus FG München, 20.12.2020 - 14 V 1567/19
    Solche Umstände liegen nur vor, wenn sich die Zollbehörden über ihre Untätigkeit hinaus in einer Weise verhalten, die auf eine Aufgabe des Steueranspruchs schließen lässt (BFH-Urteil vom 30. August 2017 II R 48/15, BStBl II 2018, 24).
  • BFH, 07.05.2008 - IX S 26/07

    Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG München, 20.12.2020 - 14 V 1567/19
    Da das HZA keine Frist für die Leistung der Sicherheit gesetzt hat, ist im vorliegenden Verfahren nur darüber zu entscheiden, ob die gewährte AdV zu Recht von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 2018 II B 75/16, BFH/NV 2018, 706, und vom 07. Mai 2008 IX S 26/07, BFH/NV 2008, 1498).
  • BFH, 15.09.2015 - I B 57/15

    Aussetzung der Vollziehung - Sicherheitsleistung wegen Auslandswohnsitzes

    Auszug aus FG München, 20.12.2020 - 14 V 1567/19
    Denn die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (BFH-Beschluss vom 15. September 2015 I B 57/15, BFH/NV 2016, 212).
  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Auszug aus FG München, 20.12.2020 - 14 V 1567/19
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist aber ein entscheidendes Element des Besitzes die Möglichkeit, über eine Sache oder eine Sachgesamtheit die tatsächliche Herrschaft ("Sachherrschaft") ausüben zu können (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06, BFH/NV 2008, 499).
  • BFH, 11.11.2014 - VII R 44/11

    Zwischenhändler eingeschmuggelter Zigaretten kann neben dem Schmuggler Schuldner

    Auszug aus FG München, 20.12.2020 - 14 V 1567/19
    Er ist im Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber mit den in § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG getroffenen Regelungen die Umsetzung der einschlägigen unionsrechtlichen Bestimmungen - insbesondere des Art. 33 Abs. 3 der RL 2008/118/EG des Rates über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der RL 92/12/EWG vom 16. Dezember 2008 (ABl. EU 2009 Nr. L 9, 12; im Folgenden RL 2008/118/EG) - beabsichtigte, richtlinienkonform auszulegen (vgl. das zu § 19 TabStG a.F. und Art. 7 Abs. 3 RL 92/12/EWG ergangene BFH-Urteil vom 11. November 2014 VII R 44/11, BFH/NV 2015, 629).
  • BFH, 11.11.2010 - XI B 107/09

    NZB: Abweichung von einem Urteil eines Landgerichts

  • EuGH, 18.07.2013 - C-315/12

    Metro Cash & Carry Danmark - Verbrauchsteuer - Richtlinie 92/12/EWG - Art. 7 bis

  • BFH, 02.06.2005 - III S 12/05

    Zuständigkeit des BFH für AdV-Antrag, erneuter AdV-Antrag im Revisionsverfahren

  • BFH, 19.02.2018 - II B 75/16

    Prüfungsumfang des FG bei gerichtlichem AdV-Antrag, Befugnisse der Finanzbehörde

  • BFH, 22.07.1980 - VII B 43/79

    Bestimmung über die Abhängigkeit der Aussetzung der Vollziehung von einer

  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung

  • EuGH, 10.11.2005 - C-197/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BGH, 27.07.2016 - 1 StR 19/16

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Entnahme aus einem Steuerlager;

  • BFH, 14.03.2019 - V B 3/19

    Aussetzung der Vollziehung; Leistungsbeschreibung bei Waren im

  • FG Hamburg, 07.10.2008 - 4 K 124/08

    Zollrecht/Tabaksteuer: Zur Steuerbarkeit von Wasserpfeifentabak mit weit

  • EuGH, 24.09.1998 - C-319/96

    Brinkmann

  • LG Hagen, 31.08.2018 - 71 Qs 16/18

    Steuerhinterziehung, Tabaksteuer, Rauchtabak

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