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   FG München, 02.12.2002 - 14 V 3486/02   

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https://dejure.org/2002,11315
FG München, 02.12.2002 - 14 V 3486/02 (https://dejure.org/2002,11315)
FG München, Entscheidung vom 02.12.2002 - 14 V 3486/02 (https://dejure.org/2002,11315)
FG München, Entscheidung vom 02. Dezember 2002 - 14 V 3486/02 (https://dejure.org/2002,11315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Ausschlusses des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Ausschlusses des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten; Gemeinschaftsrechtswichtigkeit des Ausschlusses des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Ausschlusses des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten - Gemeinschaftsrechtswichtigkeit des Ausschlusses des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Wieder voller Vorsteuer-Abzug bei Bewirtungskosten?

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vorsteuerkürzung bei betrieblichen Bewirtungskosten gemeinschaftsrechtswidrig

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gibt es für Bewirtungskosten künftig wieder die volle Vorsteuer-Erstattung?

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vorsteuerkürzung bei betrieblichen Bewirtungskosten gemeinschaftsrechtswidrig

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 495
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.11.2000 - V R 49/00

    Kein Vorsteuerausschluss bei Übernachtungskosten

    Auszug aus FG München, 02.12.2002 - 14 V 3486/02
    Ausnahmen sind nur zugelassen, wenn sie in der Richtlinie 77/388/EWG selbst vorgesehen sind (BFH-Urteil vom 23. November 2000 V R 49/00, BStBl II 2001, 266 ).

    Die Antragstellerin kann sich wegen der Unvereinbarkeit des teilweisen Ausschlusses des Rechts auf Vorsteuerabzug bei angemessenen und nachweislich betrieblich veranlassten Bewirtungskosten durch § 15 Abs. 1 a Nr. 1 UStG auf das ihr günstigere Gemeinschaftsrecht des Art. 17 Abs. 2 und Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG berufen (BFH in BStBl II 2001, 266 ).

  • EuGH, 18.06.1998 - C-43/96

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus FG München, 02.12.2002 - 14 V 3486/02
    Denn auch die fehlende und überfällige Umsetzung dieser Richtlinienbestimmung durch den Rat berechtigt die Mitgliedstaaten nicht - gewissermaßen im Vorgriff -, neue Vorsteuerausschlüsse einzuführen (vgl. EuGH -Urteil vom 18. Juni 1998 Rs. C-43/96, Kommission/Frankreich, UR 1998, 352).
  • FG München, 13.11.2003 - 14 K 3488/02

    Ausschluss des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten mit

    Auszug aus FG München, 02.12.2002 - 14 V 3486/02
    Im Hauptsacheverfahren 14 K 3488/02 ist der teilweise Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Bewirtungskosten streitig.
  • BFH, 15.09.1977 - V R 74/76

    Unternehmer - Fremdes Grundstück - Errichtung einer Autoreparaturwerkstatt -

    Auszug aus FG München, 02.12.2002 - 14 V 3486/02
    Die Eigenverbrauchsbesteuerung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c UStG 1980 bezweckte - ggf. pro rata temporis - die Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs aus den dort genannten Aufwendungen (vgl. BFH-Urteil vom 6. August 1998 V R 74/76, BStBl II 1999, 104 ) und enthielt somit mittelbar ein Vorsteuerabzugsverbot (vgl. Lohse, Rückwirkende europarechtliche Ermächtigung für Vorsteuerkürzungen im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, IStR 2000, 232).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-177/99

    Ampafrance

    Auszug aus FG München, 02.12.2002 - 14 V 3486/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH ) kann das Recht auf Vorsteuerabzug wegen seiner Bedeutung für das System der Mehrwertsteuer grundsätzlich nicht eingeschränkt werden (vgl. EuGH -Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-177/99 - Ampafrance -, Rs. C-181/99 - Sanofi Synthelabo -, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2000, 474 Rn. 61 und 62).
  • BFH, 06.08.1998 - V R 74/96

    Eigenverbrauch bei Repräsentationsaufwendungen

    Auszug aus FG München, 02.12.2002 - 14 V 3486/02
    Die Eigenverbrauchsbesteuerung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c UStG 1980 bezweckte - ggf. pro rata temporis - die Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs aus den dort genannten Aufwendungen (vgl. BFH-Urteil vom 6. August 1998 V R 74/76, BStBl II 1999, 104 ) und enthielt somit mittelbar ein Vorsteuerabzugsverbot (vgl. Lohse, Rückwirkende europarechtliche Ermächtigung für Vorsteuerkürzungen im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, IStR 2000, 232).
  • FG Hamburg, 04.04.2006 - III 105/05

    Vorsteuer für Umzugskosten

    ff) Im Ergebnis gilt nach Auffassung des Senats für die Unanwendbarkeit des Vorsteuerausschlusses gemäß § 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG bei Wohnungs-Umzugskosten nichts anderes als für die inzwischen geklärte Unzulässigkeit der Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei Bewirtungskosten gemäß § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz - EStG - (vgl. BFH vom 12. August 2004, V R 49/02, BFHE 207, 71, BStBl II 2004, 1090; vom 10. Februar 2005 V R 76/03, BFHE 208, 507 , BStBl II 2005, 509 , m. Anm. Heidner, Juris-Praxisreport, Anm. Martin, BFH-Praxisreport 2005, 226, Anm. Wagner, Information StW 2005, 326, vorgehend FG München vom 13. November 2003 14 K 3488/02, EFG 2004, 377, DStRE 2004, 344 ; FG München vom 2. Dezember 2002, 14 V 3486/02, EFG 2003, 495 , DStRE 2003, 424 ; BMF vom 23. Juni 2005, BStBl I 2005, 816).
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