Rechtsprechung
OLG Dresden, 02.03.2016 - 14 W 106/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Justiz Sachsen
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- webshoprecht.de
Erforderlichkeit einer Abmahnung bei Widerspruch des Verletzers gegen die Vernichtung der von der Zollbehörde zurückgehaltenen Ware
- damm-legal.de
Eine einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahnung führt im Fall des Art. 23 Produktpiraterie-VO nicht zur Kostentragungspflicht des Antragstellers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- online-und-recht.de
Bei Verstößen gegen Produktpiraterieverordnung keine vorherige Abmahnung notwendig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit des Widerspruchs gegen die Vernichtung von Waren nach der ProduktpiraterieVO
- rechtsportal.de
ProduktpiraterieVO Art. 23 Abs. 3
Wirksamkeit des Widerspruchs gegen die Vernichtung von Waren nach der ProduktpiraterieVO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Eine einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahnung führt im Fall des Art. 23 Produktpiraterie-VO nicht zur Kostentragungspflicht des Antragstellers
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Produktpiraterie - Keine Pflicht zur Abmahnung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abmahnung im Verfahren nach Art. 23 Abs. 3 Produktpiraterieverordnung nicht notwendig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abmahnung im Verfahren nach Art. 23 Abs. 3 Produktpiraterieverordnung nicht notwendig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bei Verletzungen nach Produktpiraterieverordnung keine vorherige Abmahnung notwendig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bei Widerspruch gegen Vernichtung vom Zoll beschlagnahmter Ware bedarf es keiner vorherigen Abmahnung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kostentragungspflicht trotz fehlender Abmahnung
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 5 O 1903/15
- OLG Dresden, 02.03.2016 - 14 W 106/16
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2016, 527
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07
Schubladenverfügung
Auszug aus OLG Dresden, 02.03.2016 - 14 W 106/16
Zweck der Abmahnung ist es, das Streitverhältnis auf einfache, kostengünstige Weise vorprozessual zu beenden und einen Rechtsstreit zu vermeiden (BGH GRUR 2010, 257 Rn 11 - Schubladenverfügung;… Brüning in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl. 2013, § 12 Rn. 3). - OLG Hamburg, 14.06.2006 - 5 U 21/06
Urheberrecht: Zulässigkeit einer zur vollständigen Erfüllung führenden …
Auszug aus OLG Dresden, 02.03.2016 - 14 W 106/16
Eine solche Abmahnung liefe dem Zweck der Sequestrationsanordnung zuwider, soweit sie der Gegenseite Zeit und Gelegenheit gäbe, diejenigen Maßnahmen zur Beiseiteschaffung der Verletzungsgegenstände zu ergreifen, die mit der einstweiligen Verfügung gerade unterbunden werden sollen (OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 29; OLG Frankfurt GRUR 2006, 264; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aul. - OLG Stuttgart, 24.03.2000 - 2 U 202/99
Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs und der Bewerbung von mit einer …
Auszug aus OLG Dresden, 02.03.2016 - 14 W 106/16
Einen Sicherungsantrag hätte die Verfügungsklägerin nur dann mit Erfolg gerichtlich geltend machen können, wenn bereits Klarheit über den Unterlassungsanspruch und die Unterwerfung besteht, so dass beides zu verbinden ist (OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 257;… Teplitzky, a.a.O., Kap. 41 Rn 30 Fn 190 m.w.N.).
- LG Düsseldorf, 11.02.2021 - 4b O 15/20
Kostenschlussurteil
Das OLG Dresden - dessen Ausführungen sich die Kammer vorliegend zu Eigen macht - hat in einem vergleichbaren Fall ausgeführt (siehe OLG Dresden, Beschl. v. 2.3.2016 - 14 W 106/16, in GRUR-RR 2016, 527, Rn. 15):.