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OLG Koblenz, 01.03.2002 - 14 W 123/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit von Detekteikosten zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 91
Detekteikosten zur Ermittlung der Anschrift des Beklagten als Kosten des Rechtsstreits - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Kostenfestsetzung: Dedektivkosten - Erstattungsfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 07.01.2002 - 7 O 191/01
- OLG Koblenz, 01.03.2002 - 14 W 123/02
Papierfundstellen
- VersR 2003, 1456
- Rpfleger 2002, 482
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 08.06.1998 - 14 W 391/98
Einschaltung eines Detektivs zur Ermittlung der Anschrift eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2002 - 14 W 123/02
Denn andere, wirtschaftlich sinnvollere Möglichkeiten, an die Adresse des Beklagten zu gelangen, sind nicht zu ersehen, nachdem eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ohne positives Ergebnis geblieben war (Senatsbeschlüsse, NJW-RR 1991, 894 und - 14 W 391/98 - vom 8. Juni 1998). - OLG Koblenz, 24.10.1990 - 14 W 671/90
Vorprozessuale Detektivkosten; Erstattungsfähigkeit; Gerichtliche …
Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.2002 - 14 W 123/02
Denn andere, wirtschaftlich sinnvollere Möglichkeiten, an die Adresse des Beklagten zu gelangen, sind nicht zu ersehen, nachdem eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ohne positives Ergebnis geblieben war (Senatsbeschlüsse, NJW-RR 1991, 894 und - 14 W 391/98 - vom 8. Juni 1998).
- AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 232/19
Wann sind Forderungen des Rechtsschutzversicherers gegenüber Rechtsanwalt …
Denn andere, wirtschaftlich sinnvollere Möglichkeiten, an die Adresse des Beklagten zu gelangen, sind nicht zu ersehen, nachdem eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ohne positives Ergebnis geblieben war ( OLG Koblenz , Beschluss vom 01.03.2002, Az.: 14 W 123/02, u.a. in: VersR 2003, Seite 1456; OLG Koblenz , Beschluss vom 24.10.1990, Az.: 14 W 671/90, u.a. in: NJW-RR 1991, Seiten 894 f. ).