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   OLG Koblenz, 13.03.2003 - 14 W 146/03   

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https://dejure.org/2003,16307
OLG Koblenz, 13.03.2003 - 14 W 146/03 (https://dejure.org/2003,16307)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.03.2003 - 14 W 146/03 (https://dejure.org/2003,16307)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. März 2003 - 14 W 146/03 (https://dejure.org/2003,16307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründungspflicht der Kostenfestsetzung; Einheitliche Entscheidung bei mehreren Rechtsbehelfen

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO §§ 104 ff; ; ZPO § 304; ; ZPO § 572; ; RPflG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründungspflicht der Kostenfestsetzung; Einheitliche Entscheidung bei mehreren Erinnerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 05.11.1998 - 14 W 754/98

    Begründung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Gewährung rechtlichen Gehörs im

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2003 - 14 W 146/03
    Fehlt es hieran, stellt das einen Verfahrensmangel und einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs dar (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 313, Rn. 24; s. auch Senat vom 5. November 1998, Aktenzeichen 14 W 754/98 sowie Rechtspfleger 1985, 496).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2003 - 14 W 146/03
    Zur Kostenerstattung von Unterbevollmächtigten, Verkehrsanwälten, Korrespondenzanwälten und dem Ansatz (fiktiver) Reisekosten wird auf die Kostenrechtsprechung des BGH, der sich der Senat mittlerweile angeschlossen hat, verwiesen (BGH vom 16. Oktober 2002, AktZ. VIII ZB 30/02 = MDR 2003, 233 m. Anmerkung Schutt; BGH vom 12. Dezember 2002, Aktenz. I ZB 29/02).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.03.2003 - 14 W 146/03
    Zur Kostenerstattung von Unterbevollmächtigten, Verkehrsanwälten, Korrespondenzanwälten und dem Ansatz (fiktiver) Reisekosten wird auf die Kostenrechtsprechung des BGH, der sich der Senat mittlerweile angeschlossen hat, verwiesen (BGH vom 16. Oktober 2002, AktZ. VIII ZB 30/02 = MDR 2003, 233 m. Anmerkung Schutt; BGH vom 12. Dezember 2002, Aktenz. I ZB 29/02).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2019 - 9 W 33/18

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss: Unzureichende

    Eine Begründung ist jedenfalls insoweit erforderlich, als das Gericht beantragte Kosten ablehnt oder festsetzt, deren Erstattungsfähigkeit zweifelhaft oder zwischen den Parteien umstritten ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 13. März 2003 - 14 W 146/03, BeckRS 2003, 30311486; OLG Frankfurt a.M., JurBüro 1999, 483; OLG Stuttgart, JurBüro 1978, 1252; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 15. Aufl., § 104 Rn. 15; MüKoZPO/Schulz, 5. Aufl., § 104 Rn. 52).
  • OLG Brandenburg, 11.10.2023 - 6 W 98/23

    Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind zu begründen!

    Verstöße gegen den Begründungszwang können das rechtliche Gehör verletzen und stellen deshalb Verfahrensfehler dar (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21.01.2019 - 9 W 33/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.02.2003 - 14 W 146/03; jew. zit. nach juris).
  • OLG Stuttgart, 27.05.2020 - 8 WF 80/20

    Rechtspflegererinnerung: Zulässigkeit bei Möglichkeit der Anschlussbeschwerde

    Über Rechtsbehelfe gegen die gleiche Entscheidung ist grundsätzlich einheitlich zu entscheiden, weil ansonsten einander widersprechende Entscheidungen nicht auszuschließen sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 13. März 2003 - 14 W 146/03).
  • OLG Bremen, 29.10.2020 - 1 Ws 71/20
    Eine Begründung ist jedenfalls insoweit erforderlich, als das Gericht beantragte Kosten ablehnt oder festsetzt, deren Erstattungsfähigkeit zweifelhaft oder zwischen den Beteiligten umstritten ist (OLG Koblenz, Beschl. v. 13.3.2003 - Aktenzeichen 14 W 146/03, BeckRS 2003, 30311486; OLG Frankfurt a. M., JurBüro 1999, 483 = BeckRS 1999, 11333; OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.4.1978 - Aktenzeichen 8 W 191/78, JurBüro 1978, 1252; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 104 Rn. 15).
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