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   OLG Koblenz, 09.03.2005 - 14 W 153/05, 14 W 154/05   

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OLG Koblenz, 09.03.2005 - 14 W 153/05, 14 W 154/05 (https://dejure.org/2005,30717)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.03.2005 - 14 W 153/05, 14 W 154/05 (https://dejure.org/2005,30717)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. März 2005 - 14 W 153/05, 14 W 154/05 (https://dejure.org/2005,30717)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung der Anwaltsgebühren bei einer anwaltlichen Prozessvertretung für zwei sukzessiv am Rechtsstreit Beteiligte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 04.10.1993 - 11 W 1733/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2005 - 14 W 153/05
    Nach einer verbreiteten Auffassung soll ein Anwalt, der im Zuge eines Parteiwechsels zunächst die ausscheidende und dann die neu eintretende Partei vertritt, grundsätzlich jedes der beiden Mandate gesondert abrechnen können (OLG Frankfurt JurBüro 1978, 858, 859; OLG Hamburg MDR 1990, 1019; OLG München JurBüro 1994, 490; OLG Stuttgart JurBüro 1982, 551; ebenso von Eicken in Gerold/ Schmidt, BRAGO, 15.Aufl., § 6 Rn.27 und RVG, 16.Aufl., VV Nr. 1008 Rn.73; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8.Aufl., § 6 Rn.15).
  • OLG Hamburg, 17.05.1990 - 8 W 131/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2005 - 14 W 153/05
    Nach einer verbreiteten Auffassung soll ein Anwalt, der im Zuge eines Parteiwechsels zunächst die ausscheidende und dann die neu eintretende Partei vertritt, grundsätzlich jedes der beiden Mandate gesondert abrechnen können (OLG Frankfurt JurBüro 1978, 858, 859; OLG Hamburg MDR 1990, 1019; OLG München JurBüro 1994, 490; OLG Stuttgart JurBüro 1982, 551; ebenso von Eicken in Gerold/ Schmidt, BRAGO, 15.Aufl., § 6 Rn.27 und RVG, 16.Aufl., VV Nr. 1008 Rn.73; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8.Aufl., § 6 Rn.15).
  • OLG Karlsruhe, 08.09.1992 - 3 W 75/92
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2005 - 14 W 153/05
    Das gilt jedenfalls deshalb, weil sie -wie das Sitzungsprotokoll deutlich macht- bereits über eine Prozessvollmacht der Beklagten zu 2. verfügten, ehe sich der Parteiwechsel vollzog und die Beklagte zu 1. unter Eintritt der Beklagten zu 2. aus dem Verfahren ausschied (Senat JurBüro 1989, 193, 194; OLG Köln JurBüro 1992, 319; ähnlich OLG Karlsruhe JurBüro 1993, 287).
  • OLG Köln, 26.11.1991 - 17 W 461/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2005 - 14 W 153/05
    Das gilt jedenfalls deshalb, weil sie -wie das Sitzungsprotokoll deutlich macht- bereits über eine Prozessvollmacht der Beklagten zu 2. verfügten, ehe sich der Parteiwechsel vollzog und die Beklagte zu 1. unter Eintritt der Beklagten zu 2. aus dem Verfahren ausschied (Senat JurBüro 1989, 193, 194; OLG Köln JurBüro 1992, 319; ähnlich OLG Karlsruhe JurBüro 1993, 287).
  • BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06

    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel

    Das Oberlandesgericht, dessen erste Beschwerdeentscheidung (AGS 2005, 194) von dem Senat mit Beschluss vom 11. Mai 2006 (V ZB 70/05, FamRZ 2006, 1030) wegen unzureichender Feststellungen aufgehoben worden ist, hat die sofortige Beschwerde der Beklagten erneut zurückgewiesen.
  • OLG Nürnberg, 03.12.2007 - 5 W 2195/07

    Zwei Einigungsgebühren des Rechtsanwalts bei Vertretung von Zedent und Zessionar

    Dort wird in der Regel eine Angelegenheit im Sinne des Gebührenrechts angenommen, soweit der Rechtsanwalt die ursprüngliche Partei und die neue Partei zumindest vorübergehend gleichzeitig vertritt (BGH Rpfleger 1978, 370; OLG Koblenz AGS 2005, 194; OLG München, AGS 1997, 113; OLG Hamm, JurBüro 2002, 192).
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OLG Koblenz, 12.06.2006 - 14 W 153/05 (https://dejure.org/2006,39131)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.06.2006 - 14 W 153/05 (https://dejure.org/2006,39131)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - 14 W 153/05 (https://dejure.org/2006,39131)
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