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   OLG Dresden, 28.10.1999 - 14 W 1786/98   

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https://dejure.org/1999,2702
OLG Dresden, 28.10.1999 - 14 W 1786/98 (https://dejure.org/1999,2702)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.10.1999 - 14 W 1786/98 (https://dejure.org/1999,2702)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 14 W 1786/98 (https://dejure.org/1999,2702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg; Zivilrechtsweg; Zuständigkeit; Gericht; Auftrag; Vergütungsanspruch; Vermessung; Vermessungsingenieur; Sofortige Beschwerde

  • Judicialis

    BGB § 631; ; GVG § 13; ; Sächsisches Vermessungsgesetz § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für Ansprüche eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werkvertrag-Honoraransprüche öff. bestellter Vermessungsingenieure in Sachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Honoraransprüche öffentlich bestellter Vermessungsingenieure: ordentlicher Rechtsweg? (IBR 2000, 468)

Verfahrensgang

  • LG Chemnitz - 7 O 2737/98
  • OLG Dresden, 28.10.1999 - 14 W 1786/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1042
  • NZBau 2000, 88
  • BauR 2000, 1537 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.01.1993 - I ZB 24/91

    Privatrechtliche Konkurrentenklage zwischen Vermessungsingenieur und

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.1999 - 14 W 1786/98
    Dies lässt jedoch unberührt, dass der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur freiberuflich tätig ist, § 5 Abs. 1 Satz 1 SVermG, und in seiner Amtstätigkeit an einen privatrechtlichen, der Beurteilung durch die Aufsichtsbehörde entzogenen Vertrag anknüpft (BGHZ 121, 126, 129).

    Diese Aufgabenerfüllung ist hinsichtlich der Erlangung, Durchführung und Vergütung eines Auftrags des öffentlich-bestellten Vermessungsingenieurs privatrechtlich ausgestaltet (BGHZ 121, 126, 129 ff.; teilweise abweichend OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 269; OLG Hamm MDR 1984, 677; LG Kiel, BauR 1991, 372; LG Mühlhausen, DtZ 1997, 327).

    Für die Bildung von Flurstücken, die Gebäudeaufnahme und die Grenzfeststellung mit Abmarkung macht der Kläger somit ein privatrechtliches Honorar geltend, das vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen ist (vgl. BGHZ 121, 126, 129).

  • BVerwG, 18.10.1993 - 5 B 26.93

    Sozialhilfeträger - Mietgarantie - Erklärungen zivilrechtlicher Natur

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.1999 - 14 W 1786/98
    Deshalb darf nicht ohne weiteres von einer öffentlichen Aufgabe auf den öffentlich-rechtlichen Charakter ihrer Ausführung geschlossen werden (vgl. BVerwGE 7, 264 f.; 94, 229, 231 f. = NJW 1994, 1169).

    Bei einem Streit um die Aufgabenerfüllung kommt es für die Rechtswegzuordnung folglich nicht entscheidend auf das rechtliche Gepräge der Aufgabe, sondern auf das ihrer Erfüllung an (vgl. BVerwGE 94, 229, 232 = NJW 1994, 1169).

  • BGH, 30.01.1997 - III ZB 110/96

    Rechtsweg für Ansprüche eines Krankenhausträgers gegen eine gesetzliche

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.1999 - 14 W 1786/98
    Da die Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs seit der Neugestaltung des Verweisungsverfahrens in § 17 a GVG nicht mehr zur Abweisung durch Prozessurteil führen kann, sondern eine Verweisung auch ohne Antrag von Amts wegen zu erfolgen hat, erscheint das Interesse des Beschwerdeführers, den Rechtsstreit in dem seiner Meinung nach eröffneten Gerichtszweig zu entscheiden, mit dem Bruchteil von 1/3 des Hauptsachewerts angemessen und ausreichend bewertet (vgl. BGH, NJW 1997, 1636, 1637).
  • LG Kiel, 12.04.1990 - 13 O 155/89

    Vergütung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.1999 - 14 W 1786/98
    Diese Aufgabenerfüllung ist hinsichtlich der Erlangung, Durchführung und Vergütung eines Auftrags des öffentlich-bestellten Vermessungsingenieurs privatrechtlich ausgestaltet (BGHZ 121, 126, 129 ff.; teilweise abweichend OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 269; OLG Hamm MDR 1984, 677; LG Kiel, BauR 1991, 372; LG Mühlhausen, DtZ 1997, 327).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.1999 - 14 W 1786/98
    Entscheidend ist dabei die wirkliche Natur des Anspruchs, nicht dagegen der Umstand, ob der Kläger sich auf eine zivilrechtliche oder eine öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (vgl. GmS-OGB BGHZ 102, 280, 283 f. - Rollstühle; GmS-OGB BGHZ 108, 284, 286 - öffentlich-rechtliche Krankenkassen).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.1999 - 14 W 1786/98
    Bei der Beurteilung der Natur des anspruchsbegründenden Rechtsverhältnisses ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Verwaltung die ihr anvertrauten öffentlichen Aufgaben auch in der Form und mit Mitteln des Privatrechts erfüllen kann, wenn und soweit keine öffentlich-rechtliche Normen oder Rechtsgrundsätze entgegenstehen (BVerwGE 92, 56, 64 = NJW 1993, 2695).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.1999 - 14 W 1786/98
    Entscheidend ist dabei die wirkliche Natur des Anspruchs, nicht dagegen der Umstand, ob der Kläger sich auf eine zivilrechtliche oder eine öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (vgl. GmS-OGB BGHZ 102, 280, 283 f. - Rollstühle; GmS-OGB BGHZ 108, 284, 286 - öffentlich-rechtliche Krankenkassen).
  • OLG Hamm, 27.02.1984 - 6 U 267/83
    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.1999 - 14 W 1786/98
    Diese Aufgabenerfüllung ist hinsichtlich der Erlangung, Durchführung und Vergütung eines Auftrags des öffentlich-bestellten Vermessungsingenieurs privatrechtlich ausgestaltet (BGHZ 121, 126, 129 ff.; teilweise abweichend OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 269; OLG Hamm MDR 1984, 677; LG Kiel, BauR 1991, 372; LG Mühlhausen, DtZ 1997, 327).
  • LG Mühlhausen, 11.04.1997 - 1 T 40/97
    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.1999 - 14 W 1786/98
    Diese Aufgabenerfüllung ist hinsichtlich der Erlangung, Durchführung und Vergütung eines Auftrags des öffentlich-bestellten Vermessungsingenieurs privatrechtlich ausgestaltet (BGHZ 121, 126, 129 ff.; teilweise abweichend OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 269; OLG Hamm MDR 1984, 677; LG Kiel, BauR 1991, 372; LG Mühlhausen, DtZ 1997, 327).
  • BVerwG, 17.10.1958 - VII C 183.57
    Auszug aus OLG Dresden, 28.10.1999 - 14 W 1786/98
    Deshalb darf nicht ohne weiteres von einer öffentlichen Aufgabe auf den öffentlich-rechtlichen Charakter ihrer Ausführung geschlossen werden (vgl. BVerwGE 7, 264 f.; 94, 229, 231 f. = NJW 1994, 1169).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 5 U 252/93

    Vermessungstechnische Leistungen eines öffentlich bestellten

  • OLG Düsseldorf, 04.08.2003 - 5 W 27/03
    Ob ein Vermessungsingenieur hoheitlich oder privatrechtlich - dann regelmäßig auf Grund eines Werkvertrages - tätig wird, richtet sich in erster Linie nach dem zu Grunde liegenden Auftrag (vgl. vor allem OLG Dresden, Beschluss vom 28.10.1999 - 14 W 1786/98; NJW-RR 2000, 1042; KG Berlin, Beschluss vom 04.11.1996 - 22 W 4592/96; KGR 1997, 23.
  • VG Göttingen, 26.10.2001 - 2 B 2280/01

    Vermessungsgebühren; Verwaltungsgebühr; Zwangsvollstreckung

    Wenn demgegenüber der Antragsteller die Rechtsauffassung vertritt, aus dem Beschluss des OLG Dresden vom 28.10.1999 zum Aktenzeichen 14 W 1786/98 (NJW-RR 2000, 1042 f) ergebe sich anderes, vermag die Kammer dem nicht beizutreten.
  • VG Halle, 09.10.2001 - 2 A 42/99
    Eine andere Beurteilung ist auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG Dresden (Beschl. v. 18. Okt. 1999 - 14 W 1786/98) und des VG Berlin (Beschl. v. 18. Sept. 1995 - 13 A 634/93) geboten, wonach der Vergütungsanspruch des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als privatrechtlich einzustufen und demgemäß davon auszugehen ist, Streitigkeiten über diesen Anspruch seien den Zivilgerichten zugewiesen.
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