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   OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 14 W 3/06   

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https://dejure.org/2006,4296
OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 14 W 3/06 (https://dejure.org/2006,4296)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.02.2006 - 14 W 3/06 (https://dejure.org/2006,4296)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 14 W 3/06 (https://dejure.org/2006,4296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Ablehnung des ordentlichen Vorsitzenden wegen der Geschäftsführertätigkeit eines Handelsrichters für eine Partei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Handelsrichter als Geschäftsführer einer Partei; Ablehnung des ordentlichen Vorsitzenden; Misstrauen gegen die Unparteilichkeit

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 48

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 48
    Handelsrichter als Geschäftsführer einer Partei - Ablehnung des ordentlichen Vorsitzenden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kammerangehöriger Geschäftsführer: Vorsitzender befangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Richterablehnung wegen befangenem Schöffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1185
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94

    Anfechtung einer Richterablehnung durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 14 W 3/06
    Die nach wohl überwiegender Meinung gem. § 46 Abs. 2 ZPO statthafte Beschwerde (BGH, NJW 1995, S. 403 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, S. 591; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl. 2005, Rdn. 3 zu § 48; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl. 2005, Rdn. 4 zu § 48; a.A. etwa Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22 Aufl. 2004, Rdn. 4 zu § 48) hat auch in der Sache Erfolg.
  • OLG Schleswig, 01.12.1987 - 1 W 63/87

    Vorsitzender Richter; Kammer für Handelssachen; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 14 W 3/06
    Die Besorgnis einer Partei, daß dieses Verhältnis möglicherweise zu einer unbewussten Solidarisierung mit negativer Auswirkung auf die Behandlung ihrer Sache führt, ist daher mit der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur als objektiver und vernünftiger Grund für eine Ablehnung des ordentlichen Vorsitzenden einer Kammer für Handelssachen, welcher der gesetzliche Vertreter einer Partei als Handelsrichter angehört, anzuerkennen (vgl. etwa OLG Nürnberg, NJW 1967, S. 1964; OLG Hamm, MDR, 1978, S. 583; Wieczorek/Neumann, ZPO, 3. Aufl. 1994, Rdn. 16 zu § 42; Zimmermann, ZPO, 5. Aufl. 1998, Rdn. 11 zu § 42; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Rdn. 12 a zu § 42; Thomas/Putzo, a.a.O., Rdn. 10 zu § 42; Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl. 2006, Rdn. 30 zu § 42 [Stichwort "Kollegialität"]; auch Musielak/Heinrich, a.a.O., Rdn. 15 zu § 42; a.A. OLG Schleswig, MDR 1988, S. 236 f.; Feiber, in: Münch.Komm. ZPO, 2. Aufl. 2000, Rdn. 12 zu § 42).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.1998 - 14 W 58/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 14 W 3/06
    Die nach wohl überwiegender Meinung gem. § 46 Abs. 2 ZPO statthafte Beschwerde (BGH, NJW 1995, S. 403 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, S. 591; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl. 2005, Rdn. 3 zu § 48; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl. 2005, Rdn. 4 zu § 48; a.A. etwa Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22 Aufl. 2004, Rdn. 4 zu § 48) hat auch in der Sache Erfolg.
  • BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 26/86

    Sofortige Beschwerde in einem Richterablehnungsverfahren nach Ausscheiden des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 14 W 3/06
    Dies ist der Fall, wenn die aufgeführten Tatsachen vom Standpunkt eines ruhig abwägenden Verfahrensbeteiligten aus betrachtet geeignet erscheinen, Zweifel an der Unparteilichkeit des betreffenden Richters zu wecken (vgl. BayObLGZ 1986, S. 249 ff., 252 ff., m.w.N.).
  • BGH, 06.07.2021 - II ZR 97/21

    Selbstablehnung von Richtern am BGH: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung

    Da eine solche Zugehörigkeit auf eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit auch für die Zukunft angelegt ist, kann sie die Besorgnis begründen, dieses Verhältnis könnte unter Umständen zu einer zumindest unbewussten Solidarisierung mit negativer Auswirkung auf die Behandlung der Sache führen (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2020 - III ZR 160/19, juris Rn. 7 mwN; OLG Karlsruhe, MDR 2006, 1185; OLG Celle, OLGR Celle 2009, 392, 393; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2013, 383).
  • BGH, 08.01.2020 - III ZR 160/19

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit (hier:

    Sie begründet die Besorgnis einer Partei, dass dieses Verhältnis unter Umständen zu einer zumindest unbewussten Solidarisierung mit negativer Auswirkung auf die Behandlung der Sache führen könnte (vgl. OLG Karlsruhe, NJOZ 2006, 1958, 1959; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 1977 - 1 W 43/77, juris Rn. 5; MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 42 Rn. 17; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42 Rn. 12a; vgl. auch OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2010, 114 [zu § 34 StPO]).
  • OLG Zweibrücken, 12.10.2012 - 3 W 139/12

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Zugehörigkeit des

    Es entspricht der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen und vom Senat geteilten Auffassung, dass ein solches berufliches, besonderes Näheverhältnis regelmäßig ein objektiver Grund für das Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Richters darstellt (OLG Celle, Beschl. V. 17.3.2009, 9 W 20/09; OLG Karlsruhe, NJOZ 2006, 1958; Gehrlein in MÜKo-ZPO, 3. Aufl., § 43 Rn 12).
  • OLG Zweibrücken, 20.03.2014 - 3 W 16/14

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis gegenüber der zusammen mit der Ehefrau

    Es entspricht der in der Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen und vom Senat geteilten Auffassung, dass ein solches berufliches besonderes Näheverhältnis regelmäßig ein objektiver Grund für das Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Richters darstellt (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2012, 3 W 139/12; OLG Celle, Beschl. V. 17.3.2009, 9 W 20/09; OLG Karlsruhe, NJOZ 2006, 1958; Gehrlein in MÜKo-ZPO, 3. Aufl., § 43 Rn 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2014 - 81 D 2.11

    Befangenheit; Besorgnis der - (verneint); Ablehnung; Disziplinarsache;

    Die Rechtsanwältin ist zudem, wie erwähnt, keine mit unmittelbarem Eigeninteresse am Ausgang des Verfahrens ausgestattete Beteiligte, sondern [anders als den Beschlüssen des OLG Celle vom 17. März 2009, 9 W 20/09, juris Rn. 4 ("Gegenpartei oder Repräsentant" im Sinne eines Geschäftsführers) und des OLG Karlsruhe vom 24. Februar 2006 - 14 W 3/06 -, MDR 2006, 1185 (gesetzlicher Vertreter einer Partei) zugrunde liegend] Bevollmächtigte und unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl. zum Zeugen: BFH, Beschluss vom 1. August 2001 - VII S 5/01 -, juris Rn. 9).
  • OLG Celle, 17.03.2009 - 9 W 20/09
    Diese Auffassung des Senats steht im Einklang nicht nur mit einer jüngeren Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ( MDR 2006, 1185, die ebenfalls einen der Kammer angehörenden Handelsrichter als Geschäftsführer einer Partei zum Gegenstand hatte), sondern auch mit der nahezu einhelligen Auffassung in der veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. außer der Entscheidung des OLG Karlsruhe OLG Hamm, MDR 1978, 583, sowie OLG Nürnberg, NJW 1967, 1864; a.A. OLG Schleswig, MDR 1988, 236) und in der Literatur (vgl. MünchKommZPO/ Gehrlein, 3. Aufl., § 42 Rdnr. 12 - anders als noch in der Vorauflage - Stein/Jonas-Bork, ZPO , 22. Aufl., § 42 Rdnr. 4, Fn. 17; Thomas-Putzo/Hüßtege, ZPO , 28. Aufl., § 42 Rdnr. 10; Wieczorek/Schütze-Niemann, ZPO , 3. Aufl., § 42 Rdnr. 16; Zöller-Vollkommer, ZPO , 27. Aufl., § 42 Rdnr. 12), mit der sich der angefochtene Beschluss nicht auseinandersetzt.
  • VG Freiburg, 10.02.2011 - 6 K 100/11

    Befangenheit aller Berufsrichter einer Kammer wegen ehrenamtlichem Richter dieser

    Bejaht wird es, allerdings auch nicht allgemein, beim ordentlichen Vorsitzenden einer Handelskammer in einem Rechtsstreit, in dem ein der Kammer angehörender (ehrenamtlicher) Handelsrichter Geschäftsführer einer der Parteien ist (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.02.2006 - 14 W 3/06 - Justiz 2006, 535 m.w.N., auch zur Gegenauffassung).
  • OLG Schleswig, 06.02.2023 - 16 W 8/23

    Befangenheit bei Mitgliedschaft im selben Spruchkörper eines Kollegialgerichts

    Dies steht im Einklang mit der nahezu einhelligen Auffassung in der veröffentlichten Rechtsprechung (vgl. außer der vorstehend zitierten Entscheidung des OLG Hamm: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. März 2020 - 1 AR 57/19, juris Rn. 12; OLG Celle a. a. O., Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 14 W 3/06, MDR 2006, 1185, sowie OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Dezember 1966 - 5 W 77/66, NJW 1967, 1864).
  • OLG Bamberg, 03.05.2010 - 1 AR 5/10

    Verfahrensrecht - Richter ist Beklagtenvertreter: Befangenheit der ganzen Kammer

    Folglich ist die Besorgnis einer Partei, dass dieses Verhältnis möglicherweise zu einer unbewussten Solidarisierung führt, die Auswirkungen auf .die Behandlung des Rechtsstreits haben kann, anzuerkennen (OLG Celle, a.a.O., OLGR 2009, 392, Tz. 4; OLG Karlsruhe MDR 2006, 1185; OLG Nürnberg NJW 1967, 1864; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn 12a; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 68. Auflage 2010, § 42 Rn 30; Gehrlein in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Auflage 2008, § 42 Rn 12 unter Aufgabe der noch in der 2. Auflage vertretenen Auffassung; Peters, Richter entscheiden über Richter, in Festschrift für Gerhard Lüke, 1997, 603, 608; a.A. OLG Schleswig MDR 1988, 236).
  • OLG Rostock, 18.11.2014 - 4 W 37/14

    Geschäftsführer einer Partei zugleich Handelsrichter in derselben Kammer:

    Es entspricht der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen und vom Senat geteilten Auffassung, dass die Besorgnis einer Partei, dieses Verhältnis könne trotz allseits besten Willens unter Umständen zumindest unbewusste Solidarisierungseffekte auslösen und die Behandlung und Entscheidung zur Sache zur ihren Ungunsten beeinflussen, als objektiver und vernünftiger Grund für eine Ablehnung anzuerkennen ist (u.a. OLG Hamm, MDR 1978, 583; OLG Karlsruhe, MDR 2006, 1185; OLG Zweibrücken, MDR 2013, 365; Zöller - ZPO, 30. Auflage, § 42 Rdn. 12).
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