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   OLG Koblenz, 18.06.1996 - 14 W 323/96   

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https://dejure.org/1996,14625
OLG Koblenz, 18.06.1996 - 14 W 323/96 (https://dejure.org/1996,14625)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.06.1996 - 14 W 323/96 (https://dejure.org/1996,14625)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 14 W 323/96 (https://dejure.org/1996,14625)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 25.09.2019 - 6 W 74/19

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Titelschuldners für die Abwendung der

    d) Die von dem Beklagten zur Abwendung der vom Kläger durch seine Bevollmächtigten angedrohte Zwangsvollstreckung aufgewendeten Kosten sind hier daher - und insoweit entgegen der Auffassung des Klägers - als Kosten des Rechtsstreits im Kostenausgleichungsverfahren nach der in dem späteren Vergleich getroffenen Kostenquote zu verteilen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.1996 - 6 W 53/95, JurBüro 1996, 430; vgl. auch OLG Koblenz, Beschlüsse vom 29.03.2001 - 14 W 210/01, juris Rn. 5 und vom 18.06.1996 - 14 W 323/96, juris Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 17.02.1999 - 14 W 107/99

    Zinsbeginn bei Teilabänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung

    Das liegt auf der Linie der neueren Senatsrechtsprechung, wonach beispielsweise die Kosten der Vollstreckung eines Titels, der später (durch Vergleich) teilweise reduziert wird, anteilig entsprechend dem aufrechterhaltenen Teilbetrag erstattungsfähig sind (Senatsbeschluss vom 18. Juni 1996 - 14 W 323/96 - JurBüro 1997, 425 - 426; AnwGeb 1997, 104 mit Anmerkung von Eicken; vgl. auch Senatsbeschluss vom 22.6.1992 - 14 W 303/92).
  • OLG München, 27.11.1998 - 11 W 2957/98

    Festsetzung der bei Vollstreckung eines nicht rechtskräftigen Urteils

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  • OLG Braunschweig, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    d) Die von dem Beklagten zur Abwendung der vom Kläger durch seine Bevollmächtigten angedrohte Zwangsvollstreckung aufgewendeten Kosten sind hier daher - und insoweit entgegen der Auffassung des Klägers - als Kosten des Rechtsstreits im Kostenausgleichungsverfahren nach der in dem späteren Vergleich getroffenen Kostenquote zu verteilen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.1996 - 6 W 53/95, JurBüro 1996, 430 ; vgl. auch OLG Koblenz, Beschlüsse vom 29.03.2001 - 14 W 210/01 , juris Rn. 5 und vom 18.06.1996 - 14 W 323/96, juris Rn. 7).
  • KG, 10.08.1999 - 1 W 5071/98

    Ausgestaltung der Befugnis einer Zivilkammer eines Landgerichts zur Änderung

    Die abweichende Ansicht (OLG Bremen MDR 1987, 854 [OLG Hamm 02.07.1987 - 1 Sbd 39/87] ; OLG Hamburg JurBüro 1991, 1132; OLG Koblenz OLGZ 1993, 211 und JurBüro 1997, 425; OLG München AGS 1999, 127; die bei Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 788 Rdn. 14 für diese Ansicht weiter angeführten Hinweise - OLG Köln JurBüro 1979, 763; OLG München MDR 1983, 676; OLG Schleswig JurBüro 1992, 500; OLG Karlsruhe, 13. ZS, Rpfleger 1993, 85 - betreffen ebenso wie die Entscheidung KG, 19. ZS, JurBüro 1994, 313 nur den hier nicht gegebenen Fall der teilweisen Änderung des erstinstanzlichen Urteils durch Urteil des Berufungsgerichts), der Schuldner habe dem Gläubiger die Kosten der Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil in dem Umfang zu erstatten, in dem sie entstanden wären, wenn der Gläubiger die Vollstreckung von vornherein auf den ihm nach dem Vergleich endgültig verbleibenden Betrag beschränkt hätte, überzeugt demgegenüber nicht.
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