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   OLG Koblenz, 25.05.1999 - 14 W 323/99, 14 W 326/99   

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https://dejure.org/1999,6072
OLG Koblenz, 25.05.1999 - 14 W 323/99, 14 W 326/99 (https://dejure.org/1999,6072)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.05.1999 - 14 W 323/99, 14 W 326/99 (https://dejure.org/1999,6072)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Mai 1999 - 14 W 323/99, 14 W 326/99 (https://dejure.org/1999,6072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagerücknahme; GmbH; Natürliche Person; Prozeßgebühr; Rechtsanwalt; Kostenfestsetzungsbeschluß; Teilentscheidung; Konkursverwalter; Verfahrenskosten; Kostengrundentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 269 III; ; BRAGO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 6; ZPO § 269 Abs. 3
    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel; Einwendungen des Konkursverwalters gegen die Kostengrundentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 4 O 399/95
  • OLG Koblenz, 25.05.1999 - 14 W 323/99, 14 W 326/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1369
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 22.05.1991 - 14 W 264/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.05.1999 - 14 W 323/99
    Mangels anderweitiger Angaben ist in derartigen Fällen davon auszugehen, dass die insgesamt auf der Beklagtenseite angefallene Prozessgebühr von der früheren Beklagten (KG) und dem jetzigen Beklagten zu gleichen Teilen zu tragen ist (vgl. Senat in JurBüro 1991, 1542 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06

    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel

    bb) Demgegenüber soll der Parteiwechsel nach der Gegenauffassung selbst dann nicht verschiedene Angelegenheiten begründen, wenn der Rechtsanwalt nur die beiden wechselnden Beklagten vertritt und er den Auftrag zur Vertretung des neuen Beklagten erst nach dem Ausscheiden des alten erhalten hat (OLG Zweibrücken, JurBüro 1982, 1730, 1731; Schumann/Geißinger, BRAGO, 2. Aufl., § 13 Rdn. 25; früher auch OLG Koblenz, JurBüro 1985, 1822; NJW-RR 2000, 1369; 1370).
  • LAG Köln, 07.09.2018 - 4 Ta 95/18

    Insolvenzverwalter; Insolvenzforderung; Gebühren

    Begründet wird dies insbesondere damit, dass das Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 103 f ZPO auf der Kostengrundentscheidung aufbaut und der Rechtspfleger gehindert ist, nachträglich und isoliert im Kostenfestsetzungsverfahren eine Differenzierung danach vorzunehmen, ob es sich bei den festzusetzenden Kosten um Insolvenz- oder um Masseforderungen handelt (OLG Hamm, Beschluss v. 19.02.1990, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss v. 25.05.1999 - 14 W 323/99 - OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.01.2001 - 10 W 1/01 - OLG Köln, Beschluss v. 10.09.2004 - 17 W 150/04 - Aufnahme in die Kostengrundentscheidung auch nach OLG Rostock, Urteil v. 05.11.2001 - 3 U 168/99 - anders und im Ergebnis wie hier: BFH Urteil v. 10.07.2002 - I R 69/00 -).
  • LAG Köln, 07.09.2018 - 4 Ta 91/18

    Insolvenzverwalter; Insolvenzforderung; Gebühren

    Begründet wird dies insbesondere damit, dass das Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 103 f ZPO auf der Kostengrundentscheidung aufbaut und der Rechtspfleger gehindert ist, nachträglich und isoliert im Kostenfestsetzungsverfahren eine Differenzierung danach vorzunehmen, ob es sich bei den festzusetzenden Kosten um Insolvenz- oder um Masseforderungen handelt (OLG Hamm, Beschluss v. 19.02.1990, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss v. 25.05.1999 - 14 W 323/99 - OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.01.2001 - 10 W 1/01 - OLG Köln, Beschluss v. 10.09.2004 - 17 W 150/04 - Aufnahme in die Kostengrundentscheidung auch nach OLG Rostock, Urteil v. 05.11.2001 - 3 U 168/99 - anders und im Ergebnis wie hier: BFH Urteil v. 10.07.2002 - I R 69/00 -).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZR 313/00
    Der BGH selber hat in seiner Grundsatzentscheidung ebenfalls zumindest eine starke Tendenz zur dichotomischen Trennung erkennen lassen (BGHZ 135, 124, 135 49b Abs. 2 Var. 2 BRAO eine Eingriffsnorm ist. Die Vorinstanz hatte dies mit Recht bejaht (OLG Frankfurt, RIW 2001, 374, 376 = NJW-RR 2000, 1369, 1370 = IPRax 2002, 399, 400; ebenso Soergel/v. Hoffmann, op. cit., Art. 34 EGBGB Rn 46; Martiny, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. X: IPR; Artt. 1-38 EGBGB, 3. Aufl. 1998, Art. 28 EGBGB Rn 150; Krapfl, IPRax 2002, 380, 382; Obergfell, K & R 2003, 118, 122; eingehend Pera, Anwaltshonorare in Deutschland und den USA, 1995, S. 58-69).
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