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   OLG Koblenz, 15.05.2001 - 14 W 332/01   

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https://dejure.org/2001,23998
OLG Koblenz, 15.05.2001 - 14 W 332/01 (https://dejure.org/2001,23998)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.05.2001 - 14 W 332/01 (https://dejure.org/2001,23998)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - 14 W 332/01 (https://dejure.org/2001,23998)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.10.2007 - XII ZB 26/05

    Rechtstellung einer nicht existenten Prozesspartei; Kostenhaftung der Gegenpartei

    Nach einer Ansicht kann die nicht existente Partei eine Kostenfestsetzung zu ihren Gunsten verlangen (OLGR Saarbrücken 2002, 259; OLG Koblenz Beschluss vom 15. Mai 2001 - 14 W 332/01 - juris - KG AnwBl. BE 1995, 300 (LS)).
  • OLG Koblenz, 17.12.2009 - 14 W 820/09

    Kostenerstattungsansprüche einer nicht existenten Partei

    Vielmehr sind die nach dem Klagevorbringen vertretungsbefugten oder handelnden Personen berechtigt, für die in Anspruch genommene juristische Person deren Nichtexistenz mit dem Ziel der Klageabweisung als unzulässig geltend zu machen (BGH v. 10.10.2007, XII ZB 26/05 = NJW 2008, 528 ; Senat v. 07.03.2001, 14 W 138/01; Senat v. 15.05.2001, 14 W 332/01; OLGR Saarbrücken 2002, 259).

    Soweit die nicht existente Partei neben existenten Parteien in Anspruch genommen wird, entsteht für den gemeinsamen Bevollmächtigten die Verfahrensgebühr und darüber hinaus für jeden weiteren gebührenrechtlichen Auftraggeber die Erhöhungsgebühr, wobei die nicht existente Partei mit zu berücksichtigen ist (so die Konstellation in den Entscheidungen vom v. 07.03.2001, 14 W 138/01 und v. 15.05.2001, 14 W 332/01).

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2001 - 6 W 328/01

    Kostenfestsetzung gegen eine nicht existente Partei

    Weiterhin kann auch die gegen eine nicht existente Partei gerichtete Klage einen Kostenerstattungsanspruch zu deren Gunsten zur Entstehung gelangen lassen (OLG Koblenz, Beschlüsse vom 15. Mai 2001 - 14 W 332/01 - und vom 13. August 2001 - 14 W 558/01 - OLG Köln, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 17 W 69/01 - KG, Beschluss vom 7. März 1995 -1 W 6026/94 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. August 1978 - 13 W 122/78 -).

    Da Auftraggeber im gebührenrechtlichen Sinne die nicht existente juristische Person ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 14 W 332/01 -), kommt es auf eine etwaige Vorsteuerabzugsberechtigung des hinter ihr stehenden materiell-rechtlichen Auftraggebers des Prozessbevollmächtigten im Übrigen nicht an.

  • OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 6 W 126/04
    Nach einer Auffassung soll ihr, weil insofern im Prozess ihre Existenz und Parteifähigkeit fingiert wird, auch im Kostenfestsetzungsverfahren eine entsprechende Fiktion greifen und zu ihren Gunsten eine Kostenfestsetzung möglich sein (so OLG Koblenz, Beschluss vom 15.5.2001, 14 W 332/01, zitiert nach Juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 11.1.2001, 3 W 141/00, zitiert nach Juris; OLG Hamburg MDR 1976, 845).
  • OLG Brandenburg, 28.12.2001 - 6 W 144/01

    Selbstständige Rechtspersönlichkeit; Verfügungskläger; Telefonnummer-CD;

    Der Senat folgt nicht der in der Rechtsprechung vertretenen Meinung (z.B. OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 14 W 332/01; OLG Köln, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 17 W 69/01), es sei die existente Partei als fiktiver gebührenrechtlicher Auftraggeber anzusehen, die Frage der Notwendigkeit der ausgelösten Kosten habe sich im Ergebnis an der natürlichen, den Rechtsanwalt mandatierenden Person, dem Dritten, zu orientieren.
  • OLG Brandenburg, 07.02.2023 - 6 W 74/22

    Parteifähigkeit einer nicht existenten Partei; Geltendmachung der Nichtexistenz;

    (1) Richtig ist, dass in der Vergangenheit nur nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen Ansicht die nicht existente Partei eine Kostenfestsetzung zu ihren Gunsten verlangen konnte (OLGR Saarbrücken 2002, 259; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2001 - 14 W 332/01, juris; KG, AnwBl. BE 1995, 300), während nach anderer Ansicht vertreten wurde, für die nicht existente Partei könne nur Kostenerstattung zugunsten derjenigen (existenten) natürlichen oder juristischen Person beantragt werden, die für die nicht existente Partei gehandelt habe (OLGR Bamberg 2001, 223; OLG München, NJW-RR 1999, 1264, 1265; OLG Hamburg, MDR 1976, 846).
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