Rechtsprechung
OLG Koblenz, 05.08.2010 - 14 W 430/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fiktive Parteireisekosten zur Unterrichtung eines Rechtsanwaltes mit Kanzleisitz beim Prozessgericht als notwendige Prozesskosten im Falle eines ausschließlich schriftlich informierten Prozessbevollmächtigten am dritten Ort
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2 S. 2
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fahrtkosten des Prozessbevollmächtigten am dritten Ort
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 21.01.2009 - 15 O 309/05
- LG Koblenz, 26.05.2010 - 15 O 309/05
- OLG Koblenz, 05.08.2010 - 14 W 430/10
Wird zitiert von ...
- LG Koblenz, 26.01.2018 - 9 Qs 59/17
Selbständiges Verfassverfahren, Grundgebühr, Terminsgebühr
War -wie vorliegend- die Zuziehung nicht notwendig, kommt auch eine Erstattung von Reisekosten nicht in Betracht (vgl. OLG Celle B. v. 22.06.15-2 W 150/15- JurBüro 2016, 146; OLG Koblenz B. v. 05.08.2010 -14 W 430/10- JurBüro 2010, 600).