Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • aufrecht.de

    Geschäftsgebühr wird nicht auf Verfahrensgebühr angerechnet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in Übergangsfällen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte - Anwendung des § 15a RVG auch auf Altfälle!

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 15a RVG
    § 15a RVG ist auf noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Altfälle anwendbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenfestsetzung und Vergütungsanrechnung

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    § 15 a RVG findet auch in noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren Anwendung

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 15a RVG findet in allen noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren Anwendung

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    § 15 a RVG ist in allen noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren unmittelbar anwendbar

Verfahrensgang

  • LG Koblenz, 26.02.2009 - 5 O 187/07
  • OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2010, 229
  • AnwBl 2009, 800



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Wird zitiert von ... (35)  

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07  

    Rechtsanwälte - § 15a RVG gilt auch für Altfälle!

    a) Wohl überwiegend wird in § 15a RVG eine bloße Klarstellung der bestehenden Gesetzeslage gesehen (vgl. BGH Beschluss vom 2. September 2009 - II ZB 35/07 - ZIP 2009, 1927, 1928; OLG Koblenz AGS 2009, 420, 421; OLG Düsseldorf AGS 2009, 372, 373; OLG Stuttgart AGS 2009, 371, 372; OLG Köln Beschluss vom 14. September 2009 - 17 W 195/09 - juris, Tz. 9; LG Saarbrücken Beschluss vom 3. September 2009 - 5 T 434/09 - juris, Tz. 14; AG Bremen Beschluss vom 22. September 2009 - 9 C 213/09 - juris, Tz. 6; OVG Münster AGS 2009, 447, 448; VG Osnabrück Beschluss vom 3. September 2009 - 5 A 273/08 - juris, Tz. 14; Nickel FamRB 2009, 324 f.; Henke AnwBl. 2009, 709; Hansens AnwBl. 2009, 535, 540; Enders JurBüro 2009, 393, 400; Kallenbach, AnwBl. 2009, 442; siehe auch AG Wesel AGS 2009, 312).
  • AG Stuttgart, 03.09.2009 - 13 C 6358/08  
    OLG Koblenz 14. Zivilsenat, Beschl. v. 1.9.2009 ­ 14 W 553/09 Mit Rechnung vom 15.6.2009 rechnete der Prozessbevoll- RVG §§ 15a, 60 mächtigte gegenüber der Klägerin seine anwaltliche Tätigkeit Nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung des § 15a mit einer 1, 8 Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertre- RVG ist das vom BGH bislang angenommene erweiterte Anrechtung aus einem Gegenstandswert von 11, 000,00 Euro ab, des nungsverbot aus RVG-VV Vorbem.

    sem Falle das Verhalten ihres Bevollmächtigten anrechnen las- Der Volltext der im Leitsatz abgedruckten Entscheidungen sen müsse, werde die Beklagte bei einer vorsätzlichen Verletdes OLG Koblenz (v. 1.9.2009 ­ 14 W 553/09) und des OLG zung leistungsfrei; selbst wenn man aber nur von einer grob Köln (v. 14.9.2009 ­ 17 W 195/09) sind im Internet abrufbar fahrlässigen Obliegenheitsverletzung ausgehe, sei die Beklagte unter www.anwaltsblatt.de.

  • OLG Hamm, 25.09.2009 - 25 W 333/09  

    Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts bei Möglichkeit von Beratungshilfe;

    Letztlich kann dies jedoch dahinstehen, denn der Senat ist mit den Oberlandesgerichten Celle (Beschluss vom 26.08.2009, 2 W 240/09) und Frankfurt (Beschluss vom 10.08.2009, 12 W 91/09), dem Kammergericht (Beschluss vom 13.08.2009, 2 W 128/09) - zitiert jeweils nach juris - sowie dem 6. Familiensenat des OLG Hamm (Beschluss vom 22.06.2009, 6 WF 154/09) und anders als die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 11.08.2009; 8 W 339/09) und Koblenz (Beschluss vom 1.9.2009, 14 W 553/09) sowie der 2. Senat des BGH (vgl. Beschluss vom 02.09.2009, AZ: II ZB 35/07) der Auffassung, dass § 15a RVG - auf dem die Neufassung des § 55 Abs. 5 RVG aufbaut, weil sie voraussetzt, dass die Verfahrensgebühr aufgrund der Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht von vornherein in der um den Anrechnungsbetrag verminderten Höhe entsteht - wegen der Überleitungsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung findet, weil der Auftrag vor Inkrafttreten des § 15a RVG erteilt worden ist.
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