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   OLG Koblenz, 07.09.2015 - 14 W 570/15   

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https://dejure.org/2015,39362
OLG Koblenz, 07.09.2015 - 14 W 570/15 (https://dejure.org/2015,39362)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.09.2015 - 14 W 570/15 (https://dejure.org/2015,39362)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. September 2015 - 14 W 570/15 (https://dejure.org/2015,39362)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen einer Schadensersatzklage des Bauherrn gegen den Architekten wegen Fehleinschätzung der Baukosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 91, 104, 106
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen einer Schadensersatzklage des Bauherrn gegen den Architekten wegen Fehleinschätzung der Baukosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzklage absehbar: Kein Anlass zur Beauftragung eines Privatsachverständigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erstattung vorprozessualer Privatgutachterkosten des in einem Bauprozess beklagten Architekten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzklage absehbar: Kein Anlass zur Beauftragung eines Privatsachverständigen! (IBR 2016, 202)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2015 - 14 W 570/15
    Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde (BGH NJW 2003, 1398 ; BGH NJW 2006, 2415 ; BGH NJW 2012, 1370 ).

    Ob und wann die Gutachten vorgelegt wurden, ist für die kostenrechtliche Betrachtung unerheblich (BGH NJW 2012, 1370 ), so dass dem Einwand in der Beschwerdebegründung, dass die Gutachten erst nach der erstinstanzlichen Begutachtung vorgelegt worden seien, keine Bedeutung zukommt.

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2015 - 14 W 570/15
    Dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (BGH NJW 2013, 1823 ).
  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2015 - 14 W 570/15
    Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde (BGH NJW 2003, 1398 ; BGH NJW 2006, 2415 ; BGH NJW 2012, 1370 ).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2015 - 14 W 570/15
    Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde (BGH NJW 2003, 1398 ; BGH NJW 2006, 2415 ; BGH NJW 2012, 1370 ).
  • OLG Koblenz, 16.03.2010 - 14 W 138/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2015 - 14 W 570/15
    Auch die in BauR 2010, 831 veröffentlichte Entscheidung des Senates vom 16.03.2010 (14 W 138/10) ist nicht einschlägig, weil dort die Frage zu entscheiden war, ob sich ein baurechtlicher Laie die Mängelbeschreibung mittels eines Privatgutachtens aufbereiten lassen darf, wenn er dazu persönlich nicht in der Lage ist.
  • OLG Koblenz, 21.06.2012 - 14 W 331/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten ein es Privatgutachters im Werklohnprozess

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2015 - 14 W 570/15
    Dabei ist zu sehen, dass das Gericht eine Hinweispflicht hat, wenn es den Vortrag für unzureichend erachtet (§ 139 ZPO ), so dass der Beklagte dann immer noch hätte reagieren können (hierzu Senat v. 21.06.2012, 14 W 331/12 = NJW-RR 2013, 348 ).
  • OLG Koblenz, 15.05.2012 - 14 W 248/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2015 - 14 W 570/15
    Die Partei hat grundsätzlich ihre Einstandspflicht und ihre Ersatzberechtigung in eigener Verantwortung zu prüfen und den dadurch entstehenden Aufwand selbst zu tragen (Senat v. 15.05.2012, 14 W 248/12 = AGS 2013, 360).
  • OLG Koblenz, 25.11.2014 - 14 W 709/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eine Privatgutachters im Bauprozess

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.2015 - 14 W 570/15
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem der Senatsentscheidung vom 25.11.2014 (14 W 709/14), wo die Begutachtung erst nach der gerichtlichen Beweisaufnahme beauftragt wurde.
  • KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachtens

    Deshalb sind diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, nicht erstattungsfähig (siehe BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 -, BGHZ 153, 235-239; siehe ferner OLG Dresden, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 3 W 473/15 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. September 2015 - 14 W 570/15 -, juris).
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