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   OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22   

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https://dejure.org/2023,130
OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22 (https://dejure.org/2023,130)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.01.2023 - 14 W 89/22 (https://dejure.org/2023,130)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Januar 2023 - 14 W 89/22 (https://dejure.org/2023,130)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliches Ehegattentestament

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 40
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00

    Keine ausdrückliche Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB (hier:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22
    Lediglich wenn diese zu keinem zweifelsfreien Ergebnis führt, kommt die Anwendung der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB in Betracht (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 15 W 127/00 -, Rn. 24, juris).
  • OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15

    Erbscheinsverfahren: Berliner Testament - Wechselbezüglichkeit der beiderseitigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22
    Vielmehr hat es bei der Prüfung der auslegungserheblichen Umstände entscheidend darauf anzukommen, ob sich darin - innerhalb oder außerhalb des Testaments - eine Willensbekundung objektiviert hat, die trotz dieses zuverlässigen Erfahrungshintergrunds mit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB nicht in Einklang steht (OLG Bamberg, Beschluss vom 6. November 2015 - 4 W 105/15 -, Rn. 18 - 19, juris).
  • OLG München, 24.08.2020 - 31 Wx 241/18

    Bindungswirkung eines in Österreich geschriebenes gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22
    Es kommt hingegen - entgegen früherer Auffassungen (vgl. RGZ 72, 204, 206) - nicht darauf an, dass dies in einer einzigen Urkunde geschieht (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 Wx 70/17 -, Rn. 25, juris; OLG München, Beschluss vom 24. August 2020 - 31 Wx 241/18 -, Rn. 22, juris; MüKoBGB/Musielak, 9. Aufl. 2022, BGB § 2267 Rn. 22).
  • RG, 18.11.1909 - IV 265/08

    Können Eheleute ein gemeinschaftliches Testament in der Weise errichten, daß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22
    Es kommt hingegen - entgegen früherer Auffassungen (vgl. RGZ 72, 204, 206) - nicht darauf an, dass dies in einer einzigen Urkunde geschieht (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 Wx 70/17 -, Rn. 25, juris; OLG München, Beschluss vom 24. August 2020 - 31 Wx 241/18 -, Rn. 22, juris; MüKoBGB/Musielak, 9. Aufl. 2022, BGB § 2267 Rn. 22).
  • KG, 15.01.2020 - 6 W 45/19

    Auslegung der Formulierung "gemeinsamer Tod" in Ehegattentestament

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22
    Dementsprechend kann die Formulierung auch in dem Sinne zu verstehen sein, dass damit der Zeitpunkt gemeint sein soll, in dem beide Eheleute "gemeinsam" tot sind, also im Sinne "wenn wir beide tot sind" (vgl. nur KG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 6 W 45/19 -, Rn. 18, juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2017 - 3 Wx 55/16

    Anforderungen an die Form eines Ehegattentestaments

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22
    Jeder der beiden Ehegatten muss im Zeitpunkt der Errichtung in einem tatsächlichen Sinne wissen und wollen, dass er zusammen mit dem Anderen letztwillig verfügt (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Januar 2017 - I-3 Wx 55/16 -, Rn. 19, juris).
  • OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 34/08

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung von in verschiedenen Urkunden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22
    Ein Indiz für den Willen, gemeinschaftlich testieren zu wollen, kann sich des Weiteren aus einem gemeinschaftlich verfassten (weiteren) Testament ergeben, das die beiden Einzeltestamente ergänzt (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 31 Wx 34/08 -, Rn. 16, juris).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22
    14 W 89/22 (Wx) Das ist nötig, weil die beiderseitigen Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten nicht nur aufeinander abgestimmt werden (§ 2270 BGB), sondern erfahrungsgemäß nicht selten auch inhaltlich abgesprochen und insofern Ergebnis und Ausdruck eines gemeinsam gefassten Entschlusses beider Teile sind (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - IV ZR 160/91 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Schleswig, 09.01.2018 - 3 U 17/17

    Ehegattentestament - Voraussetzungen für Annahme der Wechselbezüglichkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22
    Zu solchen Umständen zählen auch Äußerungen eines der testierenden Ehegatten nach dem Tod des anderen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. Januar 2018 - 3 U 17/17 -, Rn. 69, juris).
  • OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Bei einem gemeinsamen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22
    Auslegungsergebnis zulässt, nach dem die Ehegatten eine Schlusserbenregelung auch für den Fall getroffen haben, dass sie in zeitlich größerem Abstand voneinander versterben (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 3 W 37/18 -, Rn. 22, juris).
  • OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95
  • KG, 11.04.2000 - 1 W 8565/98

    Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments in getrennten Urkunden; Auslegung

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