Rechtsprechung
OLG Naumburg, 31.01.2006 - 14 WF 10/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit eines ordentlichen Rechtsmittels gegen eine einstweilige Anordnung zur Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 i.V. m. § 323 Zivilprozessordnung (ZPO); Anforderungen an die Zulässigkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 769; ZPO § 323
Rechtsmittel gegen eine einstweilige Anordnung zur Einstellung der Zwangsvollstreckung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wernigerode, 05.10.2005 - 11 F 1348/05
- OLG Naumburg, 31.01.2006 - 14 WF 10/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1289
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH im …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2006 - 14 WF 10/06
Offen kann bleiben, ob ein außerordentliches Rechtsmittel zulässig ist (ablehnend mittlerweile BGH FamRZ 2003, 1550).Anhaltspunkte für eine bislang (ablehnend mittlerweile: BGH, FamRZ 2003, 1550 - 1551) ausnahmsweise praeter legem in der Rechtsprechung für statthaft erachtete Beschwerde wegen so genannter greifbarer Gesetzeswidrigkeit einer an sich nicht anfechtbaren Entscheidung in Fällen krassen Unrechts, wenn die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (so noch BGH, NJW 1993, 1865, und BGH, NJW-RR 1994, 62), sind weder dargetan noch ersichtlich.
- BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93
Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei
Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2006 - 14 WF 10/06
Anhaltspunkte für eine bislang (ablehnend mittlerweile: BGH, FamRZ 2003, 1550 - 1551) ausnahmsweise praeter legem in der Rechtsprechung für statthaft erachtete Beschwerde wegen so genannter greifbarer Gesetzeswidrigkeit einer an sich nicht anfechtbaren Entscheidung in Fällen krassen Unrechts, wenn die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (so noch BGH, NJW 1993, 1865, und BGH, NJW-RR 1994, 62), sind weder dargetan noch ersichtlich. - BGH, 16.09.1993 - IX ZB 45/93
Voraussetzungen für eine außerordentliche sofortige Beschwerde wegen greifbarer …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2006 - 14 WF 10/06
Anhaltspunkte für eine bislang (ablehnend mittlerweile: BGH, FamRZ 2003, 1550 - 1551) ausnahmsweise praeter legem in der Rechtsprechung für statthaft erachtete Beschwerde wegen so genannter greifbarer Gesetzeswidrigkeit einer an sich nicht anfechtbaren Entscheidung in Fällen krassen Unrechts, wenn die angefochtene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (so noch BGH, NJW 1993, 1865, und BGH, NJW-RR 1994, 62), sind weder dargetan noch ersichtlich.
- OLG Koblenz, 09.05.2006 - 12 W 254/06
Sofortige Beschwerde gegen die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung …
Sie ist danach wegen der gleichen Interessenlage wie im Fall des § 719 Abs. 1 ZPO analog § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausgeschlossen (vgl. BGHZ 159, 14 ff., HansOLG Bremen MDR 2006, 229; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140; KG KG-Report Berlin 2005, 970 ff.; OLG München Beschl. vom 20. Mai 2005 - 21 W 1548/05; OLG Naumburg Beschl. vom 31. Januar 2006 - 14 WF 10/06; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. vom 25. November 2005 - 2 Ta 269/05;… Zöller/Herget, ZPO, 25. Auflage, § 769 Rn. 13).