Rechtsprechung
OLG Köln, 25.01.1996 - 14 WF 11/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 707
- MDR 1996, 610
- FamRZ 1996, 1101
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00
Berücksichtigung von über einen vollschichtigen Beruf hinaus ausgeübten …
Eine Anrechnung entspricht grundsätzlich nur dann der Billigkeit, wenn der Unterhaltspflichtige dartut und beweist, dass ihn die Unterhaltspflicht hart trifft, ihm unterhaltsbezogene Vorteile (z.B. Kindergeld, Kindergeldanteil im Ortszuschlag) verlorengehen oder sich der Unterhaltszeitraum deshalb verlängert, weil der Berechtigte sich nicht hinreichend der Ausbildung widmet (im Anschluss an OLG Köln FamRZ 1996, 1101, 1102).Da I... noch die Schule besucht, sind diese Einkünfte in entsprechender Anwendung von § 1577 Abs. 2 BGB nur nach Billigkeitsgesichtspunkten anrechenbar (vgl. BGH NJW 1995, 1215; OLG Köln, FamRZ 1996, 1101, 1102).
Demgegenüber erachtet der 14. Zivilsenat des OLG Köln (FamRZ 1996, 1101, 1102) eine Anrechnung von Schülereinkünften grundsätzlich nur dann als der Billigkeit entsprechend, wenn der Unterhaltspflichtige dartut und beweist, dass ihn die Unterhaltspflicht hart trifft, ihm unterhaltsbezogene Vorteile (z. B. Kindergeld, Kindergeldanteil im Ortszuschlag) verloren gehen oder sich der Unterhaltszeitraum deshalb verlängert, weil der Berechtigte sich nicht hinreichend der Ausbildung widmet, z. B. schlechte Schulleistungen erbringt.
- OLG Köln, 14.08.1998 - 4 UF 251/97 Die Ablehnung jeglichen Kontakts mit dem Unterhaltsverpflichteten reicht insoweit nicht (vgl. BGH FamRZ 1991, 322, 323; OLG Frankfurt FamRZ 1995, 1513; OLG Köln FamRZ 1996, 1101).
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.11.2012 - 120 F 14423/12
Kindesunterhalt: Aufgabe einer zunächst begonnenen Ausbildung; Bemessung des …
Bei Schülern entspricht die Nichtanrechnung geringer Einkünfte in der Regel der Billigkeit, falls schutzwürdige Interessen des Pflichtigen nicht verletzt werden, insbesondere falls das Kind seine schulischen Pflichten erfüllt und dem Verpflichteten durch die Erwerbstätigkeit des Kindes keine unterhaltsbezogenen Vorteile entgehen (OLG Köln FamRZ 1996, 1101). - AG Landau/Pfalz, 09.07.2007 - 1 F 20/07
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltpflicht für eine weitere Ausbildung; nicht …
Bloße Unhöflichkeiten genügen daher zur Unterhaltsverwirkung nicht (OLG Köln, FamRZ 1996, 1101).