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OLG Köln, 22.09.2005 - 14 WF 123/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bezüge von Arbeitslosengeld I als Einkünfte aus überobligatorischer Tätigkeit; Berücksichtigung des Einkommens aus Arbeitslosengeld und Abfindung nach Verlust des Arbeitsplatzes in voller Höhe bei der Frage der Gewährung von Prozesskostenhilfe
- Judicialis
BGB § 1577 II
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1577 Abs. 2
Unterhaltsrechtliche Differenzberechnung bei Arbeitslosengeld und Abfindung nach überobligatorischer Arbeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bergisch Gladbach, 04.05.2005 - 25 F 17/05
- OLG Köln, 22.09.2005 - 14 WF 123/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 361
- FamRZ 2006, 342
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 10.04.1992 - 12 UF 58/91
Pflichten des Unterhaltsschuldners bei hohen Werbungskosten
Auszug aus OLG Köln, 22.09.2005 - 14 WF 123/05
Wie das Amtgericht ist der Senat der Auffassung, dass Bezüge von Arbeitslosengeld I nicht als Einkünfte aus überobligatorischer Tätigkeit anzusehen ist, sondern wie Einkünfte aus normaler Arbeit, die in vollem Umfang in die Differenzrechnung der beiderseitigen Einkünfte einzustellen sind (für Differenzrechnung jetzt auch BGH FamRZ 2005, 1154 (1157); vgl. im übrigen ebenso OLG Hamburg FamRZ 1992, 1308 und Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl . - BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und …
Auszug aus OLG Köln, 22.09.2005 - 14 WF 123/05
Wie das Amtgericht ist der Senat der Auffassung, dass Bezüge von Arbeitslosengeld I nicht als Einkünfte aus überobligatorischer Tätigkeit anzusehen ist, sondern wie Einkünfte aus normaler Arbeit, die in vollem Umfang in die Differenzrechnung der beiderseitigen Einkünfte einzustellen sind (für Differenzrechnung jetzt auch BGH FamRZ 2005, 1154 (1157); vgl. im übrigen ebenso OLG Hamburg FamRZ 1992, 1308 und Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl . - OLG Köln, 18.09.2000 - 21 WF 161/00
Auszug aus OLG Köln, 22.09.2005 - 14 WF 123/05
Auch der Umstand, dass die Klägerin jederzeit wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss (so OLG Köln - 21. - FamRZ 2001, 625) vermag an dieser Qualifikation nichts zu ändern, denn sobald die Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen wird, werden die Einkünfte auch wieder als aus überobligatorischer Arbeit angesehen und als solche behandelt.