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   OLG Naumburg, 09.02.2006 - 14 WF 134/05   

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https://dejure.org/2006,8131
OLG Naumburg, 09.02.2006 - 14 WF 134/05 (https://dejure.org/2006,8131)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.02.2006 - 14 WF 134/05 (https://dejure.org/2006,8131)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 14 WF 134/05 (https://dejure.org/2006,8131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der die im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu zahlenden Raten betreffenden Zustellung an den Prozessbevollmächtigten bei rechtskräftig abgeschlossenem Verfahren

  • Judicialis

    ZPO § 124 Nr. 4; ; ZPO § ... 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 172 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 233; ; ZPO § 233 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 568 Satz 2; ; ZPO § 569; ; ZPO § 572 Abs. 2; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung unmittelbar an die Partei nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1401
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.1995 - VIII ZB 53/94

    Beendigung des Rechtszuges; Gerichtliche Zuständigkeit auf dem Gebiet der

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2006 - 14 WF 134/05
    Nach formell rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens durch das Scheidungsurteil vom 15. Dezember 1998 (Bl. 76 d. A.) war indes kein Verfahren mehr im Sinne jener Vorschrift anhängig (s. dazu BGH, NJW 1995, 1095 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 4 WF 269/08

    Wirksamkeit der Zustellung der Aufhebung der PKH-Bewilligung an die Prozesspartei

    (so im Ergebnis auch: OLG Naumburg, FamRZ 2006, 1401 und OLGR 2008, 404; OLG Bremen, Beschluss vom 20.12.2007, Az 5 WF 45/07; OLG Köln, FamRZ 2007, 908).

    Bei dem Nachprüfungsverfahren handelt es sich auch nicht um ein Wiederaufnahmeverfahren im Sinne des § 172 Abs. 1 S.2 ZPO (so aber OLG Hamm, 2. FamS, Beschluss vom 30.01.2007 - 2 WF 9/07 - wie hier OLG Naumburg, Beschluss vom 9.02.2006 - 14 WF 134/05 - OLGR 2006, 732).

  • OLG Dresden, 13.01.2009 - 20 WF 3/09

    Prozesskostenhilfe; Aufhebung; Zustellung

    Die Aufforderung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO an die Partei, sich nach rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu den ggf. geänderten tatsächlichen Voraussetzungen einer bewilligten Prozesskostenhilfe zu äußern, leitet demgegenüber jedoch ein neues Verfahren ein, für das der vormalige Prozessbevollmächtigte der Partei nicht kraft der früheren Prozessvollmacht automatisch mandatiert ist (im Ergebnis ebenso Zöller/Philippi, 27. Aufl. 2009, § 120 ZPO Rn. 28 m.w.N.; Musielak/Fischer, 6. Aufl. 2008, § 124 ZPO Rn. 3; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 1401; OLG Köln, FamRZ 2007, 908; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 1358; OLG Dresden - 3. Zivilsenat -, Beschluss vom 25.01.2008, 3 W 1382/07).
  • OLG Dresden, 25.01.2008 - 3 W 1382/07

    Zustellung des PKH-Aufhebungsbeschlusses - Rechtsnatur des Verfahrens zur

    Es handelt sich vielmehr um ein selbständiges Verwaltungsverfahren (so auch OLG München FamRZ 1993, 580; OLG Brandenburg Rechtspfleger 2002, 34; OLG Koblenz FamRZ 2005, 531; OLG Naumburg OLGR 2006, 732; Philippi in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 120 Rn. 28).
  • OLG Brandenburg, 21.09.2009 - 15 WF 188/09

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung einer Prozessvollmacht auf das

    Jedenfalls dann, wenn nicht nur das Verwaltungsannexverfahren hinsichtlich der Entscheidung über den PKH-Antrag, sondern auch das Hauptsacheverfahren beendet ist, erstreckt sich eine für das beendete Hauptsache- bzw. Bewilligungsverfahren erteilte Prozessvollmacht nicht auf das Überprüfungsverfahren, weil es sich insoweit nicht um denselben "Rechtsstreit" i.S.d. § 81 ZPO handelt (so zu Recht: OLG Naumburg, FamRZ 2006, 1401; OLG Koblenz, FamRZ 2009, 898; OLG Hamm, MDR 2009, 826).
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 13 WF 931/07

    Wirksamkeit der Zustellung an die Partei unmittelbar nach rechtskräftigem

    Entgegen der in der Beschwerde vertretenen Auffassung gehört das Prozesskostenhilfe-Aufhebungsverfahren nicht mehr zum Rechtszug im Sinne von § 172 ZPO (OLG Koblenz, FamRZ 05, 531; OLG Naumburg, FamRZ 06, 1401; OLG München, OLGR 93, 42).
  • OLG Hamm, 30.01.2007 - 2 WF 9/07

    Prozesskostenhilfe, Zustellung an Prozessbevollmächtigten

    Jedenfalls dann, wenn der Rechtsanwalt - auch - im Prozesskostenhilfeverfahren auftritt, sind die Prozesskostenhilfeentscheidungen in einem noch anhängigen Hauptsacheverfahren gem. § 172 Abs. 1 S. 1 ZPO dem Prozessbevollmächtigten zuzustellen; der Senat schließt sich darüber hinaus weitergehend der Auffassung des BAG an (Beschluss vom 19.7.2006 - 3 AZB 18/06 - NZA 2006, 1128; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.8.2006 - 10 Ta 116/06 -), wonach gem. § 172 Abs. 1 S. 2 ZPO die Zustellung an den Prozessbevollmächtigen selbst dann zu erfolgen hat, wenn das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist, weil es sich bei Entscheidungen im Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren um eine Wiederaufnahme des Verfahrens i.S. § 172 Abs. 1 S. 2 ZPO handelt (a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 9.2.2006 - 14 WF 134/05 - OLGR 2006, 732).
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