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   OLG Köln, 16.11.2000 - 14 WF 146/00   

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https://dejure.org/2000,5450
OLG Köln, 16.11.2000 - 14 WF 146/00 (https://dejure.org/2000,5450)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.11.2000 - 14 WF 146/00 (https://dejure.org/2000,5450)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. November 2000 - 14 WF 146/00 (https://dejure.org/2000,5450)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BRAGO § 9 II; ; ZPO § 653; ; GKG § 25 III; ; GKG § 12 III; ; GKG § 17 I 2; ; GKG § 17 IV; ; GKG § 25 IV

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei Verbindung der Vaterschaftsfeststellungsklage mit einem Antrag auf Zahlung des Regelbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 779
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 05.03.1998 - 10 W 39/97

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde; Zulässigkeit der Abänderung auch zum

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2000 - 14 WF 146/00
    Diese Fallgestaltung ist gegeben, wenn gem. § 653 ZPO die Vaterschaftsfestellungsklage mit einem Antrag auf Verurteilung zur Zahlung des Regelbetrags als Unterhalt verbunden wird (ebenso OLG Koblenz JurBüro 1998, 417 und OLG Brandenburg JurBüro 1998, 418).

    Es kommt also auf den Jahresbetrag für die Regelbetragsverurteilung nach der 1. Altersstufe an, d.h. 12 x 355 = 4260,- DM (insoweit sind OLG Koblenz JurBüro 1998, 417 und OLGBrandenburg JurBüro 1998, 418, die auf die höchste Altersstufe abstellten durch die Gesetzesänderung zum 1.7.1998 überholt).

  • OLG Koblenz, 05.02.1998 - 15 W 41/98
    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2000 - 14 WF 146/00
    Diese Fallgestaltung ist gegeben, wenn gem. § 653 ZPO die Vaterschaftsfestellungsklage mit einem Antrag auf Verurteilung zur Zahlung des Regelbetrags als Unterhalt verbunden wird (ebenso OLG Koblenz JurBüro 1998, 417 und OLG Brandenburg JurBüro 1998, 418).

    Es kommt also auf den Jahresbetrag für die Regelbetragsverurteilung nach der 1. Altersstufe an, d.h. 12 x 355 = 4260,- DM (insoweit sind OLG Koblenz JurBüro 1998, 417 und OLGBrandenburg JurBüro 1998, 418, die auf die höchste Altersstufe abstellten durch die Gesetzesänderung zum 1.7.1998 überholt).

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