Rechtsprechung
OLG Köln, 30.11.2000 - 14 WF 157/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 48 I SGBI, 91 BSHG, 1601 ff. BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde; VA; Sozialleistung; Unterhaltspflicht; Anfechtung; Rechtsschutzinteresse
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 1601 ff.; BSHG § 91; SGB I § 48 Abs. 1
Verwaltungsakt, mit dem Sozialleistungen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gem. § 48 I SGB I abgezweigt werden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eschweiler, 25.10.2000 - 11 F 357/00
- OLG Köln, 30.11.2000 - 14 WF 157/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 867
- FamRZ 2001, 836
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.02.1993 - XII ZR 239/91
Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit bei Bereicherungsanspruch des …
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2000 - 14 WF 157/00
Es handelt sich um eine Soforthilfemaßnahme zur Sicherstellung des Unterhalts, für die eine Titulierung des Unterhalts nicht erforderlich ist und die keine verbindliche Entscheidung über eine bestehende Unterhaltspflicht enthält (BGH FamRZ 1993, 788; Heilemann FamRZ 1995, 1401; Wannagat/Thieme, SGB I (7.Lfg. 1996);… § 48 Rn. 19).Die bereits abgezweigte Leistung muß vom Empfänger der Sozialleistung von demjenigen, an den abgezweigt worden ist, im Wege der zivilrechtlichen Klage zurückverlangt werden (BGH FamRZ 1993, 788).
- BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98
Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2000 - 14 WF 157/00
Will der Kläger geltend machen, das Arbeitsamt A. als Sozialleistungsträger habe die Geldleistung zu Unrecht an den Sozialhilfeträger überwiesen, weil ihm kein angemessener Teil des Arbeitslosengeldes für den eigenen Unterhalt verbleibe oder weil sonstige Voraussetzungen für die Überweisung (z.B. die Anhörung) nicht erfüllt seien, muß er diese Einwände nach dem Widerspruch im Wege der Anfechtung des Verwaltungsakts vor dem für die Sozialleistung zuständigen Gericht vorbringen (OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 819; Heilemann FamRZ 1995, 1401 (1402); Kasseler Kommentar zum SGB/Seewald, Erg.Lief. - OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97
Anforderungen an die Bemühungen des Unterhaltsverpflichteten um Arbeit; Darlegung …
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2000 - 14 WF 157/00
Der erst 34-jährige Kläger hat Arbeitsbemühungen nicht einmal ansatzweise dargelegt, die bei gesteigerter Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern nach ganz einhelliger Rechtsprechung (zusammenfassend OLG Köln FamRZ 1997, 1104) in Gestalt von laufenden intensiven Bemühungen um Arbeit jeder Art zu verlangen sind.
- KG, 11.03.2003 - 13 UF 402/02
Unterhaltsrecht: Unzulässige Klage auf Feststellung des Nichtbestehens des …
Die Geltendmachung der übergegangenen Unterhaltsansprüche durch den Sozialhilfeträger kann der Beklagten nicht zugerechnet werden (vgl. auch OLG Köln FamRZ 2001, 836, 837 = NJW-RR 2001, 867). - AG Montabaur, 10.03.2003 - 3 F 318/02
Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt; Übergang des …
Will der Beklagte geltend machen, die BfA als Sozial-leistungsträger habe die Geldleistung zu Unrecht an den Träger der Sozialhilfe bzw. den Unterhaltsleistenden überwiesen, muss er diese Einwände nach dem Widerspruch im Wege der Anfechtung des Verwaltungsaktes vor dem für die Sozialleistung zuständigen Gericht vorbringen (vgl. OLG Köln FamRZ 2001, 836 [OLG Köln 30.11.2000 - 14 WF 157/00] ).