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   OLG Köln, 08.11.1999 - 14 WF 157/99   

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https://dejure.org/1999,3519
OLG Köln, 08.11.1999 - 14 WF 157/99 (https://dejure.org/1999,3519)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.1999 - 14 WF 157/99 (https://dejure.org/1999,3519)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 1999 - 14 WF 157/99 (https://dejure.org/1999,3519)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 288
  • FamRZ 2000, 1025 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 08.03.1996 - 13 WF 152/96
    Auszug aus OLG Köln, 08.11.1999 - 14 WF 157/99
    Der Antragsgegner, der kaufmännischer Angestellter war und am xxxx1952 geboren ist, muß - jedenfalls auf Nachfrage des Gerichts - darlegen, aus welchen Gründen er einer Beschäftigung nicht nachgeht (vgl. OLG Koblenz FamRZ 1997, 376; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. (1999), Rn. 246 m.w.N.).
  • BAG, 08.11.2004 - 3 AZB 54/03

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Die Beiordnung des Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren dient nicht seinem Gebühreninteresse (vgl. BGH 26. Oktober 1989 - III ZR 147/88 - BGHZ 109, 163, 168 f.; OLG Köln 8. November 1999 - 14 WF 157/99 - NJW-RR 2000, 288).
  • BVerwG, 04.01.2007 - 3 PKH 14.06

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    Eine solche Bedürftigkeit ist nicht dargelegt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. November 1999 - 14 WF 157/99 - NJW-RR 2000, 288).
  • BVerwG, 08.05.2007 - 3 PKH 14.06

    Folgen der Unmöglichkeit weiterer Angaben zum Einkommen und Vermögen wegen des

    Die Gründe für eine fehlende weitere Aufklärbarkeit ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse liegen - nicht anders als in dem vom OLG Köln entschiedenen Fall (Beschluss vom 8. November 1999 - 14 WF 157/99 - NJW-RR 2000, 288) - in der Sphäre der Klägerin.
  • LAG Hamm, 31.10.2003 - 4 Ta 567/02

    Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwalts bei rückwirkender Aufhebung der

    Der Anwalt wird durch die Ablehnung seiner Beiordnung in der Regel nicht in seinen Rechten betroffen, weil ihm sein Gebührenanspruch gegen die Partei erhalten bleibt; ein subjektives Recht auf Beiordnung mit der Folge eines Gebührenanspruchs gegen die Staatskasse hat der Anwalt nicht (OLG Braunschweig v. 10.10.1995 - 2 WF 104/95, OLGR Braunschweig 1995, 286), so daß er grundsätzlich auch nicht beschwerdebefugt ist (OLG Karlsruhe v. 30.04.1990 - 16 WF 76/90, FamRZ 1991, 462; OLG Köln v. 08.11.1999 - 14 WF 157/99, NJW-RR 2000, 288 = OLGR Köln 2000, 100).
  • SG Ulm, 17.09.2012 - S 14 AS 1778/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit eines wiederholenden

    Die Prozesskostenhilfe ist schließlich eine Sozialhilfeleistung für den Antragsteller (OLG Köln, Beschl. v. 08.11.1999 - 14 WF 157/99), bei deren Gewährung eine Mitwirkung des Antragstellenden erforderlich und zumutbar ist (vgl. Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 118 Rdnr. 17).
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