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   OLG Naumburg, 28.11.2002 - 14 WF 201/02   

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https://dejure.org/2002,15757
OLG Naumburg, 28.11.2002 - 14 WF 201/02 (https://dejure.org/2002,15757)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.11.2002 - 14 WF 201/02 (https://dejure.org/2002,15757)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. November 2002 - 14 WF 201/02 (https://dejure.org/2002,15757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit nach zumutbarerweise erzielbaren Einkünften im Kindesunterhaltsverfahren; Zum Umfang der Erwerbsobliegenheit bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit; Zur Darlegungs- und Beweislast für eine fehlende Leistungsfähigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 115; ; Regelbetrag-VO § 2; ; BGB § 1601; ; BGB § 1602; ; BGB § 1603; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1612 a; ; BGB § 1629 Abs. 3 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 317 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.11.2002 - 14 WF 201/02
    Dies gilt jedenfalls uneingeschränkt soweit und solange, als die Unterhaltsforderung - wie hier - nicht über den Regelunterhalt nach der Regelbetrag-VO zu § 1612 a BGB hinausgeht (vgl. BGH, FamRZ 2002, S. 536 ff.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 02.05.2001, Az.: 14 UF 183/00; Wiedenlübbert, a.a.O., S. 341).

    An dieser Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hat auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.02.2002 (FamRZ 2002, S. 536 ff.) nichts geändert.

  • OLG Naumburg, 02.05.2001 - 14 UF 183/00

    Unterhaltspflicht - Darlegungs- und Beweislast für Leistungsunfähigkeit -

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.11.2002 - 14 WF 201/02
    Dies gilt jedenfalls uneingeschränkt soweit und solange, als die Unterhaltsforderung - wie hier - nicht über den Regelunterhalt nach der Regelbetrag-VO zu § 1612 a BGB hinausgeht (vgl. BGH, FamRZ 2002, S. 536 ff.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 02.05.2001, Az.: 14 UF 183/00; Wiedenlübbert, a.a.O., S. 341).
  • OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99

    Unterhaltspflicht gegenüber Kindern - Erwerbspflicht - Nebentätigkeit im

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.11.2002 - 14 WF 201/02
    Seine Leistungsfähigkeit bestimmt sich nämlich nicht allein nach seinem tatsächlichen Einkommen, sondern nach den zumutbarerweise erzielbaren Einkünften, weil er zur Sicherstellung des Mindestunterhalts gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt, die sich auch, sofern nötig, bei einem vollschichtig Erwerbstätigen auf die Aufnahme einer geeigneten Nebentätigkeit erstreckt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, S. 1178; Wiedenlübbert, Erhöhte Erwerbsobliegenheit des Barunterhaltspflichtigen, NJ 2002, S. 337, 338 mit zahlreichen Nachweisen in FN 20).
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