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   OLG Köln, 18.01.2007 - 14 WF 284/06   

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https://dejure.org/2007,7941
OLG Köln, 18.01.2007 - 14 WF 284/06 (https://dejure.org/2007,7941)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2007 - 14 WF 284/06 (https://dejure.org/2007,7941)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 14 WF 284/06 (https://dejure.org/2007,7941)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer gerichtlichen Einschränkung der Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" ohne vorherige Nachfrage; Voraussetzungen einer Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts für eine ebenfalls auswärtige ...

  • Judicialis

    ZPO § 121

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 3, 4
    Beiordnung eines Verkehrsanwalts in einfach gelagerten Scheidungsverfahren bei großer Entfernung des Wohnorts von der Kanzlei eines am Prozessgericht ansässigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 525
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 20 WF 178/02

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung eines Verkehrsanwalts in einfachen Sachen

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2007 - 14 WF 284/06
    Auch in einfach gelagerten Scheidungsfällen hält der Senat das persönliche Beratungsgespräch zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der antragstellenden Partei für erforderlich, vgl. insoweit auch OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1298 ff.; ein solches Gespräch mit einem in Euskirchen ansässigen Rechtsanwalt ist der Antragstellerin angesichts ihres über 600 km entfernten Wohnsitzes in Berlin nicht zumutbar.
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2007 - 14 WF 284/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ausnahmsweise über § 121 Abs. 4 ZPO hinaus auf Antrag zusätzlich ein unterbevollmächtigter Rechtsanwalt zur Terminswahrnehmung beizuordnen ist, wenn Reisekosten geschuldet sind und diese die Kosten des unterbevollmächtigten Rechtsanwalts annähernd erreichen, vgl. BGH FamRZ 2004, 1362 ff.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2017 - L 7 SO 2285/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beschränkung der Beiordnung

    Allerdings kommt ein Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwaltes auch dann in Betracht, wenn der auswärts wohnenden Partei wegen weiter Entfernung zur Kanzlei eines am Prozessgericht ansässigen Prozessbevollmächtigten ein zur Verfolgung ihrer Interessen notwendiges persönliches Beratungsgespräch nicht zumutbar ist und auch eine vermögende Partei die Mehrkosten eines Verkehrsanwalts aufbringen würde (vgl. Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 WF 185/15 - juris Rn. 5; OLG Bamberg, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 WF 269/11 - juris Rn. 11; OLG Köln, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 14 WF 284/06 - juris Rn. 2).

    In der Rechtsprechung ist dies etwa bei Entfernungen von über 600 Kilometern (OLG Köln, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 14 WF 284/06 - juris Rn. 2), bei einer Distanz zwischen Berlin und Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2015 - 11 S 124/15 - juris Rn. 5) oder einer Fahrzeit von drei Stunden für Hin- und Rückfahrt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 16 WF 22/13 - juris Rn. 12) angenommen worden.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2017 - L 7 SO 2285.17

    Anspruch auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten im sozialgerichtlichen

    Allerdings kommt ein Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwaltes auch dann in Betracht, wenn der auswärts wohnenden Partei wegen weiter Entfernung zur Kanzlei eines am Prozessgericht ansässigen Prozessbevollmächtigten ein zur Verfolgung ihrer Interessen notwendiges persönliches Beratungsgespräch nicht zumutbar ist und auch eine vermögende Partei die Mehrkosten eines Verkehrsanwalts aufbringen würde (vgl. Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 WF 185/15 - juris Rn. 5; OLG Bamberg, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 WF 269/11 - juris Rn. 11; OLG Köln, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 14 WF 284/06 - juris Rn. 2).

    In der Rechtsprechung ist dies etwa bei Entfernungen von über 600 Kilometern (OLG Köln, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 14 WF 284/06 - juris Rn. 2), bei einer Distanz zwischen Berlin und Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2015 - 11 S 124/15 - juris Rn. 5) oder einer Fahrzeit von drei Stunden für Hin- und Rückfahrt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 16 WF 22/13 - juris Rn. 12) angenommen worden.

  • OLG Köln, 08.10.2007 - 14 WF 212/07

    Beiordnung eines Verkehrsanwalts in einfach gelagerten Scheidungsverfahren bei

    Auch in einfach gelagerten Scheidungsfällen hält der Senat das persönliche Beratungsgespräch zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der antragstellenden Partei für erforderlich, vgl. Senatsbeschluss vom 18.1.2007 - 14 WF 284/06 - und insoweit auch OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1298 ff.; angesichts seines knapp 400 km entfernt gelegenen Wohnorts in F erscheint dem Senat ein persönliches Gespräch des Antragsgegners mit einem in Bergisch Gladbach ansässigen Rechtsanwalt allerdings nicht mehr zumutbar.
  • OLG Köln, 23.03.2015 - 4 WF 28/15

    Beschränkung der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen

    Wenn die zusätzliche Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i. V. m. § 121 Abs. 4 ZPO gerechtfertigt wäre, darf die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts ohne Einschränkung erfolgen, wenn dessen Gesamtkosten (einschließlich Reisekosten) nicht höher liegen als die Kosten eines Anwalts am Gerichtsort zuzüglich denen eines Verkehrsanwalts am Wohnsitz des antragstellenden Beteiligten ( OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2007 - 14 WF 284/06 - zitiert nach juris Rn. 2 ).
  • OLG Bamberg, 10.11.2011 - 2 WF 269/11

    Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines auswärtigen Anwalts in einer einfach

    13 b) Nach der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist auch in einer einfach gelagerten Scheidungsverbundsache das persönliche Beratungsgespräch mit einem Anwalt am Wohnsitz des Antragstellers zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich (OLG Bamberg FamRZ 1990, 644; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 304; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1298; OLG Köln FamRZ 2008, 525; OLG Köln, Beschluss vom 15.6.2011.4 WF 116/11, zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 121 Rdnr. 20; Baumbach/Hartmann ZPO, § 121 Rdnr. 36; MünchKomm/Wax, § 121 Rdnr. 36).
  • KG, 28.06.2010 - 19 W 18/10

    Prozesskostenhilfe: Beschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts und

    Ist dies der Fall, darf das Gericht die Beiordnung des auswärtigen Anwalts nicht auf die Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts einschränken (BGH Beschluss vom 23.06.2004, XII ZB 61/04, FamRZ 2004, 1362; Beschluss vom 10.10.2006, XI ZB 1/06,, a.a.O.; OLG Hamm Beschluss vom 20.04.2005, 5 WF 66/05, NJW 2005, 1724; OLG Köln Beschluss vom 18.01.2007, 14 WF 284/06, FamRZ 2008, 525; OLG Braunschweig Beschluss vom 14.02.2006, 2 WF 23/06, FamRZ 2006, 800; KG Beschluss vom 05.08.2009, 3 WF 193/08).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 W 48/11

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen der Beiordnung eines nicht am Prozessgericht

    Ist dies der Fall, darf das Gericht die Beiordnung des auswärtigen Anwalts nicht auf die Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts einschränken (BGH FamRZ 2004, 1362; NJW 2006, 3783; OLG Hamm NJW 2005, 1724; OLG Köln FamRZ 2008, 525; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 800; Kammergericht JurBüro 2010, 537 ff.).
  • KG, 13.10.2011 - 5 W 230/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Verwirkung von Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts

    Diese Prozessbevollmächtigten haben keinen Versuch unternommen, unter Hinweis auf die Notwendigkeit einer Einschaltung eines zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Verkehrsanwaltes eine einschränkungslose Beiordnung zu erreichen (vgl. hierzu schon BGH, NJW 2004, 2749, juris Rn. 10; NJW 2006, 3783, juris Rn. 7; OLG Köln, FamRZ 2008, 525, juris Rn. 2; KG, 3. ZS, NJW-RR 2010, 1362; KG, 19. ZS, JurBüro 2010, 537, juris Rn. 5; LAG Köln, Beschluss vom 19.9.2011, 12 Ta 154/11, juris Rn. 7).
  • LG Köln, 30.04.2018 - 11 T 37/18

    Sofortige Beschwerde gegen die Aufhebung der Beiordnung des

    Auf die Frage, ob die uneingeschränkte Beiordnung des auswärtigen Prozessbevollmächtigten der Beklagten nicht ohnehin auch trotz der damit verbundenen erhöhten Reisekosten inhaltlich zutreffend war, weil die auswärtige Beklagte ggf. einen Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwalts gem. § 121 Abs. 4 ZPO hätte und die Mehrkosten der uneingeschränkten Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten gegenüber den dadurch entstehenden Kosten nicht deutlich höher sind (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2007, 14 WF 284/06; Wache in Münchener Kommentar zur ZPO, a.a.O., § 121, Rn. 15), kommt es damit nicht an.
  • OLG Schleswig, 14.12.2020 - 15 WF 203/20

    Beschränkung der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts im Rahmen der

    Dies ist dann der Fall, wenn dem auswärts wohnenden Beteiligten wegen weiter Entfernung zur Kanzlei eines am Verfahrensgericht ansässigen Verfahrensbevollmächtigten ein zur Verfolgung seiner Interessen notwendiges persönliches Beratungsgespräch nicht zumutbar ist und auch ein vermögender Beteiligter die Mehrkosten eines Verkehrsanwalts aufbringen würde (vgl. zu einfach gelagerten Scheidungsverfahren: OLG Köln, FamRZ 2008, 525; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1298).
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