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   OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04   

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https://dejure.org/2005,2672
OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04 (https://dejure.org/2005,2672)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.12.2005 - 14 Wx 47/04 (https://dejure.org/2005,2672)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 14 Wx 47/04 (https://dejure.org/2005,2672)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kosten des Urkundsnotars für einen Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde: Bewertung einer Bauverpflichtung und eines Veräußerungsverbots; Geschäftswert für die Überwachung der Kaufpreiszahlung

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 20 Abs. 1; 30; 36 Abs. 2; 147 Abs. 2
    Bewertung einer negativen Bauverpflichtung und eines Veräußerungsverbots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Auslegung eines Kaufvertrages über ein in einem Gewerbegebiet gelegenes lastenfreies Grundstück; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 38

    KostO § 20 Abs. 1; KostO § 30; KostO § 36 Abs. 2; KostO § 147 Abs. 2
    Stellt sich eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene Bauverpflichtung oder ein vereinbartes Veräußerungsverbot als selbständige Leistung des Käufers mit eigenem Wert dar, so ist ihr Wert bei der Geschäftswertberechnung dem Kaufpreis hinzuzurechnen

  • Judicialis

    KostO § 20 Abs. 1; ; KostO § 30; ; KostO § 36 Abs. 2; ; KostO § 147 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 20 Abs. 1 § 30 § 36 Abs. 2 § 147 Abs. 2
    Auswirkungen einer positiven oder negativen Bauverpflichtung oder eines Veräußerungsverbotes auf den Geschäftswert eines Grundstückes; Bemessung des Geschäftswertes der Überwachung der Kaufpreiszahlung durch den Notar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Kaufvertrag inkl. neg. Bauverpflichtung: Kosten für Beurkundung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1145 (Ls.)
  • FGPrax 2006, 39
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05

    Voraussetzungen, Bemessung und Fälligkeit der Notargebühren für die Überwachung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04
    Daß die Überwachung der Kaufpreiszahlung - entgegen teilweise vertretener Auffassung - kein Nebengeschäft neben der Beurkundung ist und daher eine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO auslöst, ist durch den Beschluß des BGH vom 12.05.2005 - V ZB 40/05 - (BGHZ 163, S. 77 ff.) geklärt.
  • BayObLG, 27.01.1999 - 3Z BR 123/98

    Geschäftswertbestimmung bei Veräußerungs- und Belastungsverbot als selbständige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04
    Dabei gelten obige Ausführungen zum Veräußerungsverbot entsprechend: Daß die Unterwerfung unter ein Veräußerungsverbot dann, wenn dies für den Veräußerer von wirtschaftlichem Interesse ist, i.S.v. § 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 KostO eine selbständige Leistung des Käufers darstellt, ist in Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1999, S. 10 ff., 11 f.) und Literatur (Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, Rdn. 24 zu § 20; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, a.a.O., Rdn. 26 a; Streifzug, Rdn. 1269) anerkannt.
  • OLG Zweibrücken, 24.02.2000 - 3 W 290/99

    Geschäftswert bei Übernahme einer Bauverpflichtung; Berücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04
    a) Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß eine in einem Grundstückskaufvertrag vom Käufer übernommene Bauverpflichtung regelmäßig - nämlich dann, wenn sie von eigenständigem wirtschaftlichem oder ideellem Wert ist (§ 30 KostO) - eine zusätzliche Leistung für die Überlassung des Grundstücks i.S.v. § 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 KostO darstellt und deshalb bei der Ermittlung des Geschäftswertes der vom Notar erbrachten Leistung dem Kaufpreis hinzuzurechnen ist (vgl. nur BayObLGZ 1992, S. 355 ff., 357; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, S. 76 f. und JurBüro 2000, S. 427 f.; Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl. 2003, Stichwort "Bauverpflichtung"; Korintenberg/Reimann, KostO, 16. Aufl. 2005, § 30 Rdn. 15; Streifzug durch die Kostenordnung (künftig: Streifzug), 6. Aufl. 2005, Rdn. 1259 - jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 03.12.1992 - 3Z BR 103/92

    Bewertung einer Bauverpflichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04
    a) Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß eine in einem Grundstückskaufvertrag vom Käufer übernommene Bauverpflichtung regelmäßig - nämlich dann, wenn sie von eigenständigem wirtschaftlichem oder ideellem Wert ist (§ 30 KostO) - eine zusätzliche Leistung für die Überlassung des Grundstücks i.S.v. § 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 KostO darstellt und deshalb bei der Ermittlung des Geschäftswertes der vom Notar erbrachten Leistung dem Kaufpreis hinzuzurechnen ist (vgl. nur BayObLGZ 1992, S. 355 ff., 357; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, S. 76 f. und JurBüro 2000, S. 427 f.; Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl. 2003, Stichwort "Bauverpflichtung"; Korintenberg/Reimann, KostO, 16. Aufl. 2005, § 30 Rdn. 15; Streifzug durch die Kostenordnung (künftig: Streifzug), 6. Aufl. 2005, Rdn. 1259 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Anordnung einer Nachlasspflegschaft:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04
    Zur Beurteilung dieser Frage bedarf es keiner Beweisaufnahme; der Senat kann vielmehr aufgrund des Akteninhalts selbst in der Sache entscheiden (allgemein hierzu etwa BayObLG, WuM 1994, S. 565 f., 566; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, S. 76 f., 77; OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 229 ff., 231; Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., Rdn. 56 zu § 27), so daß es keiner Zurückverweisung bedarf.
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04
    Zur Beurteilung dieser Frage bedarf es keiner Beweisaufnahme; der Senat kann vielmehr aufgrund des Akteninhalts selbst in der Sache entscheiden (allgemein hierzu etwa BayObLG, WuM 1994, S. 565 f., 566; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, S. 76 f., 77; OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 229 ff., 231; Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., Rdn. 56 zu § 27), so daß es keiner Zurückverweisung bedarf.
  • OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 20 W 358/16

    Unbilligkeit der Wertfestsetzung nach § 51 Ab. 1 S. 2 GNotKG

    Unter der Geltung der KostO hat die Rechtsprechung diesbezüglich in der Einräumung eines Wiederkaufsrechts kostenrechtlich eine stillschweigende oder konkludente Bauverpflichtung angenommen und das Wiederkaufsrecht wie eine Bauverpflichtung bewertet (s. insb. OLG Karlsruhe NJW 2006, 1145 [OLG Karlsruhe 02.12.2005 - 14 Wx 47/04] ; Korintenberg- Tiedtke , aaO, § 47 Rz. 35).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17

    Disziplinarklage gegen einen Notar: Verwertung von zur Erfüllung der

    (OLG Düsseldorf vom 6.7.1995 - 10 W 41/95; OLG Köln vom 21.6.2000 - 2 X (Not) 8/99; OLG Hamm vom 5.6.2012 - 15 W 246/11; OLG Frankfurt vom 26.1.2006 - 20 W 61/05; OLG K. vom 2.12.2005 - 14 Wx 47/04; Rohs/Wedewer-Waldner, KostO.
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2014 - 3 Ws 17/14

    Strafbare Gebührenübererhebung durch einen Notar: Eindeutige Überschreitung des

    Die Bestimmung dieses Bruchteils liegt nach § 30 Abs. 1 KostO im Ermessen des Notars, wobei der Kaufpreis die Bezugsgröße (den Beziehungswert) bildet und regelmäßig ein Geschäftswert von 20 % bis 30 % des Kaufpreises angemessen sein wird (OLG Düsseldorf, JurBüro 1996, 101; OLG Köln, RNotZ 2001, 237; OLG Karlsruhe, Justiz 2006, 182; Rohs/Wedewer-Waldner, KostO, Losebl., Lfg.
  • OLG München, 21.11.2014 - 34 Wx 221/14

    Geschäftswert für Eigentumsumschreibung: Kaufvertrag mit einem gemeindlichen

    Diese wirkt kaufpreiserhöhend und ist demnach zusätzlich zu bewerten (OLG Oldenburg JurBüro 2013, 649; OLG Karlsruhe FGPrax 2006, 39; Tiedtke DNotZ 2014, 575/577; Triller MittBayNot 2001, 29 sowie Anm. der Prüfungsabt. der Notarkasse a. a. O., S. 31).
  • OLG München, 21.11.2014 - 34 Wx 215/14

    Geschäftswertfestsetzung für Eigentumsumschreibung: Ausschluss des als

    Die damit verbundene "negative Bauverpflichtung" ist nicht anders zu bewerten wie eine entsprechende "positive Bauverpflichtung" (OLG Oldenburg JurBüro 2013, 649; OLG Karlsruhe FGPrax 2006, 39; Tiedtke DNotZ 2014, 575; Triller MittBayNot 2001, 29 mit Anm. der Prüfungsabt. der Notarkasse a. a. O., S. 31).
  • KG, 16.07.2007 - 1 W 69/04

    Entstehung einer gesonderten Gebühr für den Notar bei Erteilung einer

    Insoweit kann nichts anderes gelten als für die Überwachung der Kaufpreiszahlung, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO auslöst (BGHZ 163, 77 ff; ebenso OLG Karlsruhe, JurBüro 2006, 149 ff).
  • LG Kassel, 15.06.2012 - 3 OH 18/12

    Geschäftswert für die Beurkundung einer Bauverpflichtung

    Als Anhaltspunkt für die Bemessung des Geschäftswertes kann regelmäßig die vertraglich vereinbarte Folge der Nichteinhaltung der Bauverpflichtung dienen, beispielsweise die Vereinbarung eines Rückkaufsrechts sowie dessen Wert (vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 2006, 149; BayObLG JurBüro 1993, 433).
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