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   OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03   

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https://dejure.org/2003,3178
OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03 (https://dejure.org/2003,3178)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.07.2003 - 14 Wx 56/03 (https://dejure.org/2003,3178)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 14 Wx 56/03 (https://dejure.org/2003,3178)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit; Rechtsbeschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts, durch die die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsrichters zurückgewiesen wurde; Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über ...

  • Judicialis

    ZPO § 45; ; ZPO § 46; ; ZPO § 321a; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel gegen Beschwerdeentscheidung nach erfolgloser Ablehnung des Amtsrichters im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 214
  • ZMR 2004, 57
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Verfahren der Richterablehnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung und nahezu einhelliger Literaturmeinung finden im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bei der auch hier zulässigen (BVerfGE 21, S. 139 ff.) Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit die §§ 42 ff. ZPO in ihren spezifischen Teilen entsprechende Anwendung (vgl. etwa BayObLGZ 2002, S. 89 ff.; OLG Karlsruhe, ZMR 2002, S. 778 f.; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl. 2003, Rn. 39 zu § 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rn. 52 zu § 44 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hätten die Beschwerdeführer die Hauptsache für erledigt erklärt, wäre daher nur noch über die Verfahrenskosten zu entscheiden gewesen (vgl. Senatsbeschluß vom 07.01.2002, ZMR 2002, S. 778 f. = OLGR Karlsruhe 2002, S. 280 f. = ZWE 2002, S. 327 f.).

  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung und nahezu einhelliger Literaturmeinung finden im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bei der auch hier zulässigen (BVerfGE 21, S. 139 ff.) Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit die §§ 42 ff. ZPO in ihren spezifischen Teilen entsprechende Anwendung (vgl. etwa BayObLGZ 2002, S. 89 ff.; OLG Karlsruhe, ZMR 2002, S. 778 f.; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl. 2003, Rn. 39 zu § 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rn. 52 zu § 44 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03
    Daraus ist der allgemeine Rechtsgedanke abzuleiten, daß bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder in sonstigen Fällen greifbarer Gesetzeswidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht möglich ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt (BGHZ 150, S. 133 ff.).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03
    Diese Grundsätze kommen auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung (BayObLGZ 2002, S. 369 ff.).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung und nahezu einhelliger Literaturmeinung finden im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bei der auch hier zulässigen (BVerfGE 21, S. 139 ff.) Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit die §§ 42 ff. ZPO in ihren spezifischen Teilen entsprechende Anwendung (vgl. etwa BayObLGZ 2002, S. 89 ff.; OLG Karlsruhe, ZMR 2002, S. 778 f.; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl. 2003, Rn. 39 zu § 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rn. 52 zu § 44 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 07.07.2009 - 1 W 593/07

    Rechtliche Betreuung: Fortführung eines Beschwerdeverfahrens nach

    Deshalb ist die sofortige weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts, durch den die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts in einem Ablehnungsverfahren als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen worden ist, nur statthaft, wenn sie durch das Landgericht zugelassen worden ist, vgl. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO (OLG Karlsruhe/Freiburg, FGPrax 2003, 214).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 14 Wx 19/06

    Kostenfestsetzungsverfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Vorlage an den

    Dabei bezieht sich der Verweis auch auf die Regelung zur Statthaftigkeit von Rechtsmitteln und damit auf das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (BGH, NJW 2004, S. 3412 f., 3413; OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 214 - jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04

    Kammergerichtliche Ablehnung des Antrags auf Umgangsregelung des

    Dabei kann die vor Einführung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge durch § 29 a FGG umstrittene Frage offen bleiben, ob die Gehörsrüge des § 321 a ZPO a. F. im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und hier auf zweitinstanzliche Entscheidungen entsprechende Anwendung finden konnte (vgl. dafür: OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, 214; OLG Köln, NJW-RR 2003, 374; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 353; dagegen: Schmidt, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O., § 12 Rn. 178; dazu auch Bumiller/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 8. Aufl. 2006, § 29 a Rn. 2).
  • OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04

    Gehörsrüge in Wohnungseigentumssachen

    Vor Inkrafttreten dieser Norm wurde in Fällen, in denen die Verletzung rechtlichen Gehörs in einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidung geltend gemacht wurde in der neueren Rechtsprechung - u. a. vom Senat - ab dem Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes § 321 a ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend angewandt und in der Kommentarliteratur hierauf hingewiesen (vgl. BayObLG NZM 2003, 246; OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 214; Senat NJW-RR 2004, 879 = OLGReport Köln 2004, 243; OLGReport Köln 228 u. 95 = NJW-RR 2003, 374 = NZM 2003, 247, Weitnauer/Mansell, WEG 9. Auflage, § 45 Rdn. 1) und zwar nach allgemeiner Meinung mit der Maßgabe, dass auch die Formalien des § 321a Abs. 2 ZPO (in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung) und des § 29 Abs. 1 FGG einzuhalten waren (vgl. weiter Sternal FGPrax 2004, 170 [173]; Schuschke NZM 2003, 463 [466]).
  • OLG Köln, 30.05.2005 - 16 Wx 90/05

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des

    Dies gilt insbesondere auch für die sich aus den allgemeinen Vorschriften der ZPO ergebenden Einschränkungen der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln im Ablehnungsverfahren, wohingegen sich das zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufene Gericht, die Form und die Frist des Rechtsmittels sowie die Beschwerdeberechtigung nach den FGG-Vorschriften richten (OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 214; BayOBLGZ 2002, 89).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 14 Wx 17/07

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Dies gilt auch für die sich aus den allgemeinen Vorschriften der ZPO ergebenden Einschränkungen der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln im Ablehnungsverfahren, insbesondere die Anknüpfung der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde an die Zulassung durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO (Senat 14 Wx 56/03 - Beschluß vom 01.07.2003 = OLGR 04, 45; BGH NJW-RR 04, 726; OLG Saarbrücken OLGR 07, 683) Auf die daneben im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Besonderheiten (etwa Zuständigkeit des OLG als zur Entscheidung berufenes Gericht, vgl Senat aaO) kommt es im vorliegenden Zusammenhang nicht an.
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