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   OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 58/07   

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OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 58/07 (https://dejure.org/2008,6785)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.04.2008 - 14 Wx 58/07 (https://dejure.org/2008,6785)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. April 2008 - 14 Wx 58/07 (https://dejure.org/2008,6785)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gebühren eines badischen Amtsnotars: Wertberechnung bei einem Schenkungsvertrag über GmbH-Anteile unter Berücksichtigung der Gesellschaftssteuerrichtlinie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Wertes eines Beurkundungsgeschäfts über die schenkweise Übertragung von GmbH-Anteilen; Berücksichtigung der in die Bilanz eingestellten Rückstellungen bei Bezugnahme auf die letzte vor dem Beurkundungszeitpunkt liegende Jahresbilanz; Qualifizierung der ...

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 32

    Art. 4, 10 EWGRL 69/335; § 10 Abs. 2 S. 1 bad.-württ. LJKG a.F.; § 3 Abs. 1 bad-württ. LFGG; §§ 14, 30 Abs. 1, 156 KostO; § 249 Abs. 1 S. 1 HGB

  • Judicialis

    EWGRL 69/335 Art. 4; ; EWGRL 69/335 Art. 10; ; bad.-württ. LJKG a.F. § 10 Abs. 2 S. 1; ; bad-württ. LFGG § 3 Abs. 1; ; KostO § 14; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 156; ; HGB § 249 Abs. 1 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftes Verfahren für Einwendungen gegen die Kostenrechnung eines badischen Amtsnotars - Ermittlung des Wert eines Beurkundungsgeschäfts - Ermessensfehlerfreie Bestimmung des Werts von GmbH-Anteilen - Umfang des Verbot über die Erhebung von anderen Steuern und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 219
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 28.06.2007 - C-466/03

    Albert Reiss Beteiligungsgesellschaft - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 58/07
    Dieses Verständnis entspricht der bisherigen Rechtsprechung des EuGH und steht auch mit dessen neuerer Rechtsprechung (Urteil vom 15.06.2006, C-264/04 - "Badischer Winzerkeller"; Urteil vom 28.06.2007, C-466/03 - "Albert R... Beteiligungsgesellschaft m.b.H.") im Einklang.

    - Entsprechendes gilt für das von der Kostenschuldnerin in der Begründung ihrer weiteren Beschwerde angesprochene Urteil des EuGH vom 28.06.2007, C-466/03 - "Albert Reiss Beteiligungsgesellschaft m.b.H." - (NJW 2007, S. 3051 ff.).

    (3) Für die Entscheidung des vorliegenden Falls kann dahingestellt bleiben, welche Bedeutung der sich in Tz. 51 des Urteils vom 28.06.2007 - C-466/03 - findenden, als die Entscheidung nicht tragendes obiter dictum ergangenen Bemerkung beizumessen ist.

  • OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 14 Wx 130/01

    Notarkosten: Unvereinbarkeit von Kostenansätzen mit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 58/07
    (1) Daß Art. 4 RL in der genannten Vorschrift - anders als in Art. 10 lit. a und b - nicht ausdrücklich in Bezug genommen ist, ändert daran nichts (vgl. auch schon OLG Karlsruhe [11. Senat], NJW-RR 2002, S. 321 ff., 322 f.; OLG Karlsruhe [14. Senat], FGPrax 2003, S. 95 ff., 96; Görk, DNotZ 1999, S. 851 ff., 868; ders., ZIP 2002, S. 667 ff., 668).

    Bei der Verschmelzung zweier eingetragener Genossenschaften durch Aufnahme handelt es sich um einen zur Erhöhung des Eigenkapitals der aufnehmenden e.G. führenden und damit unter Art. 4 Abs. 1 lit. c RL fallenden gesellschaftsrechtlichen Vorgang, der zu seiner Wirksamkeit gemäß § 6 UmwG der Beurkundung bedarf; diese stellt damit im Sinne von Art. 10 lit. c RL eine "sonstige Formalität" dar, der die Gesellschaft (im Sinne von Art. 3 RL) zur Ausübung ihrer Tätigkeit unterworfen ist (eingehend OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 95 ff).

  • EuGH, 15.06.2006 - C-264/04

    Badischer Winzerkeller - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 58/07
    Dieses Verständnis entspricht der bisherigen Rechtsprechung des EuGH und steht auch mit dessen neuerer Rechtsprechung (Urteil vom 15.06.2006, C-264/04 - "Badischer Winzerkeller"; Urteil vom 28.06.2007, C-466/03 - "Albert R... Beteiligungsgesellschaft m.b.H.") im Einklang.

    Mit Urteil vom 15.06.2006, C-264/04 - "Badischer Winzerkeller" - (NJW 2006, S. 2972 ff.) hat der EuGH entschieden, daß die im Ausgangsverfahren gemäß § 60 KostO erhobene Gebühr für die nach § 82 GBO erfolgte Berichtigung des Grundbuchs grundsätzlich unter das Verbot des Art. 10 lit. c RL falle.

  • OLG Karlsruhe, 20.08.2003 - 14 Wx 75/02

    Notargebühr: Vereinbarkeit der Kostenansätze badischer Amtsnotare mit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 58/07
    Zu den diesbezüglichen Fragen hat sich der Senat bereits mehrfach eingehend geäußert (vgl. OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 287 ff.) und dabei insbesondere ausgeführt, daß der Gleichheitssatz dann, wenn höherrangiges Recht nichts anderes vorschreibt, die Anwendung der KostO auch im badischen Rechtsgebiet fordert, ferner, daß die Entscheidung des BVerfG vom 19.03.2003 (BVerfGE 108, S. 1 ff.) in Fällen der hier vorliegenden Art nicht zur Unanwendbarkeit der KostO führt.
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 58/07
    Zu den diesbezüglichen Fragen hat sich der Senat bereits mehrfach eingehend geäußert (vgl. OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 287 ff.) und dabei insbesondere ausgeführt, daß der Gleichheitssatz dann, wenn höherrangiges Recht nichts anderes vorschreibt, die Anwendung der KostO auch im badischen Rechtsgebiet fordert, ferner, daß die Entscheidung des BVerfG vom 19.03.2003 (BVerfGE 108, S. 1 ff.) in Fällen der hier vorliegenden Art nicht zur Unanwendbarkeit der KostO führt.
  • BayObLG, 17.10.1991 - BReg. 3 Z 114/91

    Zum Geschäftswert einer GmbH-Geschäftsanteilsabtretung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 58/07
    Dieser war gemäß § 30 Abs. 1 KostO nach freiem Ermessen zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1991, S. 361 ff., 363).
  • EuGH, 27.10.1998 - C-152/97

    Agas

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 58/07
    Dies ergibt sich daraus, daß zum einen Art. 10 in seinen drei Varianten die Erhebbarkeit einer Gesellschaftssteuer voraussetzt ("abgesehen von der Gesellschaftssteuer") und zum anderen "aus Art. 1 i.V.m. Art. 4 der RL hervorgeht, daß die Abgabe auf Kapitalzuführungen an Kapitalgesellschaften eine ,Gesellschaftssteuer' im Sinne der Richtlinie darstellt, wenn sie auf durch die Richtlinie erfasste Vorgänge erhoben wird" (EuGH, Urteil vom 27.10.1998, C-152/97 - "Agas" - Tz. 19 [WM 1999, S. 343 ff., 345]; Hervorhebung nicht im Original).
  • EuGH, 21.03.2002 - C-264/00

    Gründerzentrum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 58/07
    aa) Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (Beschluss vom 21.03.2002, C-264/00 - "Gründerzentrum" - ZIP 2002, S. 663 ff.) sind die Gebühren für die notarielle Beurkundung eines unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie fallenden Vorgangs durch einen beamteten Notar im OLG-Bezirk Karlsruhe als "Steuer" im Sinne der Richtlinie anzusehen.
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2001 - 11 Wx 59/00

    Geschäftswert bei GmbH-Verschmelzungsvertrag - Aktivvermögen des übertragenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.04.2008 - 14 Wx 58/07
    (1) Daß Art. 4 RL in der genannten Vorschrift - anders als in Art. 10 lit. a und b - nicht ausdrücklich in Bezug genommen ist, ändert daran nichts (vgl. auch schon OLG Karlsruhe [11. Senat], NJW-RR 2002, S. 321 ff., 322 f.; OLG Karlsruhe [14. Senat], FGPrax 2003, S. 95 ff., 96; Görk, DNotZ 1999, S. 851 ff., 868; ders., ZIP 2002, S. 667 ff., 668).
  • KG, 10.08.2016 - 9 W 23/15

    Notarkosten: Geschäftswert bei Einbringung- und Verschmelzungsvertrag zweier

    Es ist der Reinwert, also das Gesellschaftsvermögen abzüglich der Verbindlichkeiten, zu ermitteln (Reimann in: Korintenberg, a.a.O., § 30 KostO Rn. 12c), wobei Rückstellungen im Rahmen der Schätzung nach § 30 Abs. 1 KostO nicht als Schuldposten abzuziehen sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. April 2008 - 14 Wx 58/07 -, juris Rn. 12).
  • KG, 02.08.2016 - 9 W 23/15

    Notarkosten bei Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile zweier GmbH auf eine und

    Es ist der Reinwert, also das Gesellschaftsvermögen abzüglich der Verbindlichkeiten, zu ermitteln (Reimann in: Korintenberg, a.a.O., § 30 KostO Rn. 12c), wobei Rückstellungen im Rahmen der Schätzung nach § 30 Abs. 1 KostO nicht als Schuldposten abzuziehen sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. April 2008 - 14 Wx 58/07 -, jurisRn. 12).
  • LG Neubrandenburg, 23.03.2009 - 4 T 192/08

    Gebühr des Notars: Ermittlung des Geschäftswerts für die Veräußerung und

    Unabhängig davon sind in der Bilanz eingestellte Rückstellungen nicht als Schuldposten vom Vermögen abzuziehen (OLG Köln, FG-Prax 2008, 219), worauf die Ländernotarkasse ebenfalls in ihrer Stellungnahme vom 03.03.2009 zu Recht verwiesen hat.
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