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   OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 14 Wx 7/11   

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https://dejure.org/2012,52531
OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 14 Wx 7/11 (https://dejure.org/2012,52531)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.10.2012 - 14 Wx 7/11 (https://dejure.org/2012,52531)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 14 Wx 7/11 (https://dejure.org/2012,52531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Begründung von Wohnungseigentum bei Überbau zum Nachbargrundtsück; §§ 1 Abs. 4, 3, 8 WEG, 912 BGB

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 21 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Voraussetzungen für die Begründung von Wohnungseigentum bei einem Überbau (Notar a. D. Dr. Hans Eberhard Sandweg; BWNotZ 2013, 115-120)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 21 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Voraussetzungen für die Begründung von Wohnungseigentum bei einem Überbau (Notar a. D. Dr. Hans Eberhard Sandweg; BWNotZ 2013, 115-120)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 28.11.1983 - 15 W 172/83

    Bildung von Wohnungseigentum bei vorhandenemGrenzüberbau

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 14 Wx 7/11
    Denn in diesem Fall wird das Sondereigentum nicht mit dem Miteigentum an mehreren Grundstücken verbunden (Demharter, Rpfleger 1983, 133, OLG Hamm, Rpfleger 1984, 98).

    Hat das Grundbuchamt Grund zu der Annahme, dass das Gebäude über die Grenze gebaut ist, darf es die beantragte Aufteilung nur vornehmen, wenn ihm in der Form des § 29 GBO nachgewiesen wird, dass entweder kein Überbau vorliegt oder der übergebaute Teil wesentlicher Bestandteil des aufzuteilenden Grundstücks ist (OLG Hamm, Rpfleger 1984, 98; OLG Karlsruhe, DNotZ 1986, 753; Demharter, Rpfleger 1983, 133 f.; Wicke a. a. O.).

  • BGH, 04.04.1986 - V ZR 17/85

    Neigung der Grenzmauer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 14 Wx 7/11
    Auch wenn die Überbauung möglicherweise schon vor dem Jahr 1900 stattgefunden hat, ist die Anwendung der Überbauvorschriften nicht ausgeschlossen (Art. 181 EGBGB; RGZ 169, 172; BGHZ 97, 292).
  • RG, 11.05.1942 - V 124/41

    1. Sind für Grenzüberbauten, die vor dem 1. Januar 1900 errichtet wurden, nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 14 Wx 7/11
    Auch wenn die Überbauung möglicherweise schon vor dem Jahr 1900 stattgefunden hat, ist die Anwendung der Überbauvorschriften nicht ausgeschlossen (Art. 181 EGBGB; RGZ 169, 172; BGHZ 97, 292).
  • BGH, 30.04.1958 - V ZR 215/56

    Grenzüberbau

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 14 Wx 7/11
    Bei einem nicht entschuldigten Überbau wird das Eigentum am Gebäude dagegen auf der Grundstücksgrenze real geteilt und steht der überbaute Gebäudeteil im Eigentum des Nachbarn (BGHZ 27, 204; BGH, WM 1981, 908; BGH).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1986 - 11 W 67/85

    Aufteilung von Miteigentumsanteilen an Wohnungen; Bildung von Raumeigentum an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 14 Wx 7/11
    Hat das Grundbuchamt Grund zu der Annahme, dass das Gebäude über die Grenze gebaut ist, darf es die beantragte Aufteilung nur vornehmen, wenn ihm in der Form des § 29 GBO nachgewiesen wird, dass entweder kein Überbau vorliegt oder der übergebaute Teil wesentlicher Bestandteil des aufzuteilenden Grundstücks ist (OLG Hamm, Rpfleger 1984, 98; OLG Karlsruhe, DNotZ 1986, 753; Demharter, Rpfleger 1983, 133 f.; Wicke a. a. O.).
  • BGH, 22.05.1981 - V ZR 102/80

    Überbau

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 14 Wx 7/11
    Bei einem nicht entschuldigten Überbau wird das Eigentum am Gebäude dagegen auf der Grundstücksgrenze real geteilt und steht der überbaute Gebäudeteil im Eigentum des Nachbarn (BGHZ 27, 204; BGH, WM 1981, 908; BGH).
  • BGH, 22.02.1974 - V ZR 103/73

    Eigentumsverhältnisse nach rechtmäßigem Überbau

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2012 - 14 Wx 7/11
    Dasselbe gilt analog § 95 Abs. 1 S. 2 BGB, wenn es sich um ein einheitliches, über die Grenze ragendes Gebäude handelt und die Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB erfüllt sind, oder wenn der Überbau mit Zustimmung des Nachbarn vorgenommen wurde (BGHZ 42, 161; BGHZ 62, 141; Wicke, DNotZ 2006, 252, m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2013 - 12 U 117/13

    Abstandsfläche sperrt auch den darüber befindlichen Luftraum!

    Denn selbst im Falle des "überhängenden Überbaus", wenn also der Erker oder Balkon auf ein fremdes Nachbargrundstück hinüberragt (was hier nicht der Fall ist, da die im Jahr 1959 hinzuerworbene Teilfläche ihr Eigenständigkeit verloren hatte), gehört das überhängende Bauteil demjenigen, von dessen Grundstück der Überhang ausgeht, es sei denn es liegt ein unentschuldigter Überbau vor (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.10.2012 - 14 Wx 7/11 -, BWNotZ 2013, 115 ff., juris-Tz. 9.).
  • KG, 23.07.2015 - 1 W 759/15

    Begründung von Wohnungseigentum bei sog. überhängendem Überbau

    Bei einem sog. überhängenden Überbau, etwa durch Erker oder Balkone, ist dessen rechtliche Zuordnung zum Stammgrundstück unabhängig davon gegeben, ob der Grenzüberbau rechtmäßig oder entschuldigt ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 23. Okt. 2012 - 14 Wx 7/11 - juris; LG Bautzen, NJW-RR 2001, 591; Erman/Grziwotz, BGB, 14. Aufl., § 1 WEG Rn. 12; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2817 a.E.; DNotI-Report 2002, 9, 10; Tersteegen, RNotZ 2006, 433, 454).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20

    Eintragung der Bildung von Teileigentum

    Wurde die Grunddienstbarkeit vor Baubeginn eingeräumt, so bewirkt sie nach § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass der übergebaute Gebäudeteil Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks ist und er wesentlicher Bestandteil des Gesamtgebäudes bleibt, auch wenn Gebäudeteile nicht auf dem Stammgrundstück, sondern allein auf dem Nachbargrundstück gelegen sind (OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.07.2011, 8 W 229/11, Rn. 18 m.w.N.; ders. Beschluss vom 19.12.2011, 10 U 63/11, Rn. 40; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.10.2012, 14 Wx 7/11, Rn. 9 - alle juris).
  • OLG Karlsruhe, 01.09.2022 - 19 W 81/21

    Zulässigkeit der Umwandlung badischen Stockwerkseigentums in Wohnungseigentum

    Denn in diesem Fall wird das Sondereigentum nicht mit dem Miteigentum an mehreren Grundstücken verbunden (vgl. OLG Karlsruhe ZWE 2014, 23 - juris Rn. 9 mwN).

    Ob ggf. gleichwohl Raum für eine Zwischenverfügung geblieben wäre, wenn es sich um einen eigenen Eintragungsantrag der Beschwerdeführer gehandelt hätte (vgl. OLG Karlsruhe ZWE 2014, 23 - juris Rn. 11 mwN), kann offenbleiben.

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