Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 15.09.2004 - 14 Wx 73/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Enttlassung eines Testamentsvollstreckers aus seinem Amt wegen grober Pflichtverletzung; Verletzung einer Pflicht durch den Testamentsvollstrecker indem er einen eigennützigen Auseinandersetzungsvorschlag macht; Vorliegen der Voraussetzungen für die Entlassung eines ...
- notare-wuerttemberg.de , S. 19
BGB § 2227 Abs. 1
Unterbreitung konkreter Vorschläge zu einer im Testament ausgeschlossenen Nachlassauseinandersetzung - Judicialis
BGB § 2227 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2227 Abs. 1
Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Testamentsvollstreckung - Entlassung eines Testamentsvollstreckers
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Testamentsvollstreckung - Entlassung eines Testamentsvollstreckers
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 23.07.2003 - 4 T 232/01
- OLG Karlsruhe, 15.09.2004 - 14 Wx 73/03
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1519 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 527
- FGPrax 2005, 33
- FamRZ 2005, 1282
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 28.07.2003 - 1Z BR 140/02
Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2004 - 14 Wx 73/03
Die der uneingeschränkten Überprüfung durch den Senat unterliegende (vgl. BayObLG, Rpfleger 2003, S. 655 ff., 656) Rechtsfrage, ob auf Grundlage des festgestellten Sachverhalts das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Entlassung des Beteiligten Nr. 4 aus dem Amt des Testamentsvollstreckers anzunehmen ist, hat das Landgericht zutreffend bejaht. - BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 214/98
Grobe Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2004 - 14 Wx 73/03
Mit seinem auf eine solche gerichteten Vorschlag verstieß der Beteiligte Nr. 4 somit in grober und schuldhafter Weise gegen den "die oberste Norm für die Aufgabe und die Befugnisse des Testamentsvollstreckers" (BayObLG, FamRZ 2000, S. 1055 f., 1056 m.w.N.) bildenden Erblasserwillen.
- KG, 13.03.2012 - 1 W 747/11
Selektive Erbausschlagung der Eltern für ihre Kinder: Erforderlichkeit einer …
- KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Entnahme einer überhöhten …
Das Verfahren war insoweit an das Amtsgericht zurückzugeben, das die Entlassung vorzunehmen hat (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1282). - OLG Rostock, 25.07.2018 - 3 W 158/17
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Missachtung der …
Es kann aber auch genügen, wenn aufgrund objektiver Tatsachen und nicht nur aufgrund des subjektiven Empfindens des Erben und sonstiger am Nachlass Beteiligter ein nachhaltiges Misstrauen dahin besteht, dass der Testamentsvollstrecker den Willen des Erblassers umsetzen werde (…OLG Hamm, a.a.O.;… OLG Köln, a.a.O.; BayObLG, Beschl. v. 24.02.1988, BReg 1 Z 48/86, MDR 1988, 674 = FamRZ 1988, 770 ; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.09.2004, 14 Wx 73/03, NJW-RR 2005, 527 ).
- OLG Rostock, 13.08.2018 - 3 W 158/18
Entlassung und Neubestellung eines Testamentsvollstreckers
1 Z 48/86">FamRZ 1988, 770; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.09.2004, 14 Wx 73/03, NJW-RR 2005, 527). - KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung …
Da der Senat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben hat, kommt es nicht darauf an, ob das Landgericht die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht selbst hätte aussprechen dürfen, sondern das Nachlassgericht hierzu hätte anweisen müssen (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1282 = NJW 2005, 1519; Briesemeister in Jansen, FGG, Rdn.20 zu § 25). - OLG Düsseldorf, 20.04.2023 - 3 Wx 157/22 Auch ein objektiv begründetes - also nicht nur auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruhendes - Misstrauen gegen die Amtsführung kann einen wichtigen Grund für die Entlassung darstellen (OLGR Karlsruhe 2005, 78;… Lange in Beck´scher Online-Kommentar BGB, Stand: 1. Februar 2023, § 2227 Rn. 22).