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   VGH Bayern, 29.10.2001 - 14 ZB 00.2798   

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VGH Bayern, 29.10.2001 - 14 ZB 00.2798 (https://dejure.org/2001,59937)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.10.2001 - 14 ZB 00.2798 (https://dejure.org/2001,59937)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Oktober 2001 - 14 ZB 00.2798 (https://dejure.org/2001,59937)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 28.06.2005 - 15 BV 04.2876

    Werbetafel im Euroformat an der Grundstücksgrenze, Wirkungen wie von einem

    Dass von vergleichbar auf der Grundstücksgrenze situierten Plakatwänden im Euroformat Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, entspricht der Rechtsprechung des 14. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 29.10.2001 Az. 14 ZB 00.2798 n.v.; ferner Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht 11, 4. Auflage 1998, S. 29; Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, RdNr. 157 zu Art. 6, die von einem Bedürfnis nach Abstandsflächen ab einer Anlagenhöhe von 2 m ausgehen; für Einfriedungen ähnlich Schwarzer/König, BayBO, 3. Auflage 2000, RdNr. 14 zu Art. 6).
  • VGH Bayern, 30.05.2018 - 2 B 18.681

    Keine Baugenehmigung für Errichtung einer Werbetafel bei Gefährdung des

    Die genannten Vorschriften sind gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO grundsätzlich auch auf Werbetafeln im Euro-Format mit einer Größe von 3, 60 m auf 2, 60 m anzuwenden (vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2001 - 14 ZB 00.2798 - juris; U.v. 28.6.2005 - 15 BV 04.2876 - BayVBl 2006, 114).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat bei einer Höhe der Werbetafel zusammen mit einer Begrenzungsmauer von insgesamt 3, 10 m bereits angenommen, dass sie die Belichtung und Belüftung des Nachbargrundstücks beeinträchtigt (vgl. B.v. 29.10.2001, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 9 ZB 05.1476

    Werbeanlage; Baugrenze; Befreiung; Grundzüge der Planung

    Dieser Entscheidung lässt sich aber kein allgemeiner Rechtssatz entnehmen, wonach Werbetafeln im Euroformat grundsätzlich keine Abstandsflächen einzuhalten haben (vgl. BayVGH vom 29.10.2001 Az. 14 ZB 00.2798; vom 28.6.2005 Az. 15 BV 04.2876; vom 20.9.2005 Az. 20 B 05.646).
  • VGH Bayern, 15.05.2006 - 1 B 04.1893

    Werbeanlage; Wirkungen wie von einem Gebäude; Erstreckung von Abstandsflächen auf

    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist weitgehend anerkannt, dass größere Werbeanlagen, wie insbesondere Werbetafeln im "Euro-Format", unter diesen Gesichtspunkten einem Gebäude vergleichbar sind (vgl. BayVGH vom 25.10.1985 Az. 1 B 83 A.135; vom 29.10.2001 Az. 14 ZB 00.2798; vom 28.6.2005 Az. 15 BV 04.2876 = BayVBl. 2006, 114 = BauR 2006, 363 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte und zur Literatur; gegen die Geltung der Abstandsflächenvorschriften BayVGH vom 13.8.1997 Az. 2 B 93.4024 = BayVBl. 1998, 502 = NVwZ 1998, 620 zu einem anders gelagerten Sachverhalt als dem hier zu beurteilenden).
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