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   VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6   

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https://dejure.org/2013,24273
VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6 (https://dejure.org/2013,24273)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.09.2013 - 14 ZB 13.6 (https://dejure.org/2013,24273)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. September 2013 - 14 ZB 13.6 (https://dejure.org/2013,24273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nutzungsuntersagung;Baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung (Abgrenzung Wohnnutzung - Ferienwohnungsnutzung - tageweise Vermietung an Geschäftsreisende - Beherbergungsbetrieb)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.2007 - 3 M 190/07

    Unzulässigkeit von Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6
    Darunter fallen Ferienwohnungen, wenn sie einem ständig wechselnden Nutzerkreis angeboten werden, nicht; bei ihnen fehlt es jedenfalls (typischerweise) an der auf Dauer angelegten Häuslichkeit (vgl. NdsOVG, B.v. 18.7.2008 - 1 LA 203/07 - BRS 73 Nr. 168; OVG MV, B.v. 28.12.2007 - 3 M 190/07 - NordÖR 2008, 169; OVG NW, U. v. 17.1.1996 - 7 A 166/96 - juris; Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, § 3 Rn. 16, 24; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO, § 3 Rn.38 ff.; a.A. Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauNVO, 6. Aufl. 2010, § 3 Rn. 4, "sofern hiervon auf das prinzipiell nur einer Wohnnutzung gewidmete Umfeld keine anderen als eben wohnartige Einwirkungen ausgehen").

    Die Baunutzungsverordnung führt demnach die allgemeine Wohnnutzung einerseits und die Ferienwohnnutzung andererseits als eigenständige Nutzungsarten auf (BVerwG, B.v. 08.05.1989 - 4 B 78.89 - NVwZ 1989, 1060; OVG MV, B.v. 28.12.2007 - 3 M 190/07 - NordÖR 2008, 169).

  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6
    Die Baunutzungsverordnung führt demnach die allgemeine Wohnnutzung einerseits und die Ferienwohnnutzung andererseits als eigenständige Nutzungsarten auf (BVerwG, B.v. 08.05.1989 - 4 B 78.89 - NVwZ 1989, 1060; OVG MV, B.v. 28.12.2007 - 3 M 190/07 - NordÖR 2008, 169).

    Aus den dargestellten Grundsätzen folgt auch, dass eine Nutzung eines als Wohngebäude genehmigten Gebäudes als "Apartmenthaus" oder "Boardinghaus" nicht zulässig ist, wenn die Vermietung tage- oder auch wochenweise an Geschäftsreisende erfolgt, auch wenn es sich dabei nicht um eine Ferienwohnungsnutzung oder - mangels weiterer hotelartiger Zusatzleistungen (was hier offen bleiben kann) - auch nicht um einen Beherbergungsbetrieb handelt (vgl. zu letzterem BVerwG, B.v. 8.5.1989 - 4 B 78.89 - NVwZ 1989, 1060; vgl. aber auch BVerwG, B.v. 27.11.1987 - 4 B 230.87, 4 B 231.87 - BRS 47 Nr. 36).

  • BVerwG, 27.11.1987 - 4 B 230.87

    Begriff eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6
    Aus den dargestellten Grundsätzen folgt auch, dass eine Nutzung eines als Wohngebäude genehmigten Gebäudes als "Apartmenthaus" oder "Boardinghaus" nicht zulässig ist, wenn die Vermietung tage- oder auch wochenweise an Geschäftsreisende erfolgt, auch wenn es sich dabei nicht um eine Ferienwohnungsnutzung oder - mangels weiterer hotelartiger Zusatzleistungen (was hier offen bleiben kann) - auch nicht um einen Beherbergungsbetrieb handelt (vgl. zu letzterem BVerwG, B.v. 8.5.1989 - 4 B 78.89 - NVwZ 1989, 1060; vgl. aber auch BVerwG, B.v. 27.11.1987 - 4 B 230.87, 4 B 231.87 - BRS 47 Nr. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1996 - 7 A 166/96
    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6
    Darunter fallen Ferienwohnungen, wenn sie einem ständig wechselnden Nutzerkreis angeboten werden, nicht; bei ihnen fehlt es jedenfalls (typischerweise) an der auf Dauer angelegten Häuslichkeit (vgl. NdsOVG, B.v. 18.7.2008 - 1 LA 203/07 - BRS 73 Nr. 168; OVG MV, B.v. 28.12.2007 - 3 M 190/07 - NordÖR 2008, 169; OVG NW, U. v. 17.1.1996 - 7 A 166/96 - juris; Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, § 3 Rn. 16, 24; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO, § 3 Rn.38 ff.; a.A. Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauNVO, 6. Aufl. 2010, § 3 Rn. 4, "sofern hiervon auf das prinzipiell nur einer Wohnnutzung gewidmete Umfeld keine anderen als eben wohnartige Einwirkungen ausgehen").
  • BVerwG, 17.12.2007 - 4 B 54.07

    Prägung des Begriffs des Wohnens i.S.d. Baunutzungsverordnung durch eine auf

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6
    Der Begriff des Wohnens ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 25.3.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893; B. v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - BRS 67 Nr. 70; B.v. 17.12.2007 - 4 B 54.07 - juris) durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2008 - 1 LA 203/07

    Anspruch auf Einschreiten gegen Ferienwohnungsnutzung in einem Sondergebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6
    Darunter fallen Ferienwohnungen, wenn sie einem ständig wechselnden Nutzerkreis angeboten werden, nicht; bei ihnen fehlt es jedenfalls (typischerweise) an der auf Dauer angelegten Häuslichkeit (vgl. NdsOVG, B.v. 18.7.2008 - 1 LA 203/07 - BRS 73 Nr. 168; OVG MV, B.v. 28.12.2007 - 3 M 190/07 - NordÖR 2008, 169; OVG NW, U. v. 17.1.1996 - 7 A 166/96 - juris; Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, § 3 Rn. 16, 24; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO, § 3 Rn.38 ff.; a.A. Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauNVO, 6. Aufl. 2010, § 3 Rn. 4, "sofern hiervon auf das prinzipiell nur einer Wohnnutzung gewidmete Umfeld keine anderen als eben wohnartige Einwirkungen ausgehen").
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2007 - 3 L 74/06

    Gebietserhaltungsanspruch eines allgemeinen Wohngebiets bezüglich der Nutzung von

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6
    So schließt etwa eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit als Inbegriff des Wohnens einen Zweitwohnsitz nicht aus (OVG MV, U.v. 11.07.2007 - 3 L 74/06 - NordÖR 2007, 418).
  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6
    Der Begriff des Wohnens ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 25.3.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893; B. v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - BRS 67 Nr. 70; B.v. 17.12.2007 - 4 B 54.07 - juris) durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet.
  • BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04

    Begriff des "Wohnens" im Sinne von § 4 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6
    Der Begriff des Wohnens ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 25.3.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893; B. v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - BRS 67 Nr. 70; B.v. 17.12.2007 - 4 B 54.07 - juris) durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet.
  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 59.78

    Ersatzbau - Ferienhaus - Wochenendhaus - Begünstigung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6
    Diese begriffliche Unterscheidung ist im Bauplanungsrecht angelegt (vgl. BVerwG, U.v. 12.03.1982 - 4 C 59.78 - NJW 1982, 2512).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 10 S 34.15

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Ferienwohnungsnutzung;

    Die dauerhafte Nutzung einer Wohnung, für die eine Genehmigung als Wohngebäude vorliegt, als Ferienwohnung für einen wechselnden Personenkreis stellt eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar (vgl. u.a. BayVGH, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 -, BRS 81 Nr. 84, juris Rn. 11).
  • VG Sigmaringen, 17.07.2015 - 7 K 2123/14

    Nutzungsunterrsagung; Ferienwohnung; Allgemeines Wohngebiet; nicht störender

    Denn die allgemeine Wohnnutzung und die Wochenend- und Ferienhausnutzung wertet die Baunutzungsverordnung als städtebaulich relevante eigenständige Nutzungsarten (BVerwG, Urteil v. 11.07.2013 - 4 CN 7/12 -, BVerwGE 147, 138-146, BayVGH, Beschluss v. 04.09.2013 - 14 ZB 13.6 -, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 19.02.2014 - 3 L 212/12 -, BauR 2015, 81-84).

    Darunter fallen Ferienwohnungen, wenn sie einem ständig wechselnden Nutzerkreis angeboten werden, nicht; bei ihnen fehlt es jedenfalls (typischerweise) an der auf Dauer angelegten Häuslichkeit (BayVGH, Beschluss v. 04.09.2013 - 14 ZB 13.6 - m. w. N.).

    Dieser begriffliche Unterscheidung ist im Bauplanungsrecht angelegt (BayVGH, Beschluss v. 04.09.2013 - 14 ZB 13.6 - m. w. N.).

    Die Nutzung einer Ferienwohnung unterscheidet sich bei typisierender Betrachtungsweise von der Nutzung eines (dauerhaften) Bewohners hinsichtlich der Intensität und der Zeit der Nutzung der Wohnung und der ggf. dazu gehörenden Außenwohnbereiche sowie durch den ständigen Wechsel der Feriengäste, wodurch Unruhe in ein Wohngebiet kommt (BayVGH, Beschluss v. 04.09.2013 - 14 ZB 13.6).

  • VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13

    Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet rücksichtslos

    Darüber besteht soweit ersichtlich Einigkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 1 LA 123/13 -, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 - VGH München, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 - OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 3 M 190/07 -).

    Das ist für eine Nutzung als gewerbliche Ferienwohnung im Verhältnis zur gewöhnlichen Wohnnutzung ersichtlich der Fall (vgl. nur VGH München, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 - VG Schwerin, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 2 A 621/11 -).

    Die Nutzung durch Feriengäste ist gegenüber der "normalen" Wohnnutzung typischerweise andersartig; ihr Nebeneinander kann zu städtebaulichen Konflikten führen, weil damit Unruhe in ein Wohngebiet getragen wird (so ausdrücklich OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 - VGH München, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 -).

    Aus der Verwendung des Begriffs "Ferienwohnung" folgt, dass die Kurzzeitvermietung an Geschäftsreisende nicht erfasst ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 -).

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