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   BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 17/96 R   

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BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 17/96 R (https://dejure.org/1998,4082)
BSG, Entscheidung vom 22.01.1998 - B 14/10 KG 17/96 R (https://dejure.org/1998,4082)
BSG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 17/96 R (https://dejure.org/1998,4082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Gewährung von Kindergeld wegen der Teilnahme einer beurlaubten Studentin an einem entgeltlichen Praktikum in Irland - Anerkennung eines Auslandspraktikums als Ersatz für das von Lehramtsstudenten nachzuweisende vierwöchige deutsche Schulpraktikum - ...

  • Judicialis

    BKGG § 2 Abs 2 Nr 1; ; BKGG § 2 Abs 2 Satz 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V betrifft einen auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt i.S. des § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG , Entscheidung des Berufungsgerichts über Zulassung der Berufung außerhalb des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 06.02.1997 - 10 BKg 14/96

    Wert des Beschwerdegegenstandes im Berufungsverfahren, keine Umdeutung der

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 17/96 R
    Etwaige wirtschaftliche oder rechtliche Folgewirkungen der Kg-Entscheidung, wie zB die Nachzahlung des nach dem Wegfall des Kg-Bezuges für S gesenkten Ortszuschlages bei der Beamtenbesoldung oder die in Aussicht gestellte Erstattung von Beiträgen für eine private Krankenversicherung, sind bei der Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstands nicht zu berücksichtigen, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11).

    Der erkennende Senat ist dieser Rechtsauffassung gefolgt (Beschluß vom 6. Februar 1997 - 14/10 BKg 14/96 - SozR 3-1500 § 144 Nr. 11) und hält hieran fest.

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 17/96 R
    Die Anfügung der bei zulässiger Berufung üblichen Rechtsmittelbelehrung durch das SG genügt nicht den Anforderungen an eine positive Entscheidung über die Zulassung der Berufung (BSGE 5, 92, 95; BVerwGE 71, 73, 76; siehe auch die Nachweise bei Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 144 RdNr 40).

    In diesem Sinne hat bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu der dem § 158 Satz 1 SGG entsprechenden Vorschrift des § 125 Abs. 2 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung entschieden (BVerwGE 71, 73; BVerwG, Buchholz 312, EntlG Nr. 53).

  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 17/96 R
    Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat sich dieser Rechtsprechung mit Urteil vom 19. November 1996 - 1 RK 18/95 - (SozR 3-1500 § 158 Nr. 1) angeschlossen (dafür auch Zeihe, NVwZ 1995, 560; aM Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 144 RdNr 45).
  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85

    Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 17/96 R
    Wenn die einschlägige Prozeßordnung eine Überprüfung der Zulassungswürdigkeit in allen Fällen anordnet, darf die Überprüfung nicht daran scheitern, daß das Vordergericht den Streitgegenstand als zulassungsfrei, das Rechtsmittelgericht aber als zulassungspflichtig einordnet (BVerfGE 66, 331, 336; BGHZ 90, 1; 98, 41).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Revisionswürdigkeit

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 17/96 R
    Wenn die einschlägige Prozeßordnung eine Überprüfung der Zulassungswürdigkeit in allen Fällen anordnet, darf die Überprüfung nicht daran scheitern, daß das Vordergericht den Streitgegenstand als zulassungsfrei, das Rechtsmittelgericht aber als zulassungspflichtig einordnet (BVerfGE 66, 331, 336; BGHZ 90, 1; 98, 41).
  • BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82

    Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 17/96 R
    Wenn die einschlägige Prozeßordnung eine Überprüfung der Zulassungswürdigkeit in allen Fällen anordnet, darf die Überprüfung nicht daran scheitern, daß das Vordergericht den Streitgegenstand als zulassungsfrei, das Rechtsmittelgericht aber als zulassungspflichtig einordnet (BVerfGE 66, 331, 336; BGHZ 90, 1; 98, 41).
  • BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89

    Berufungsausschluß bei Teilaufhebung einer Arbeitslosengeld-Bewilligung,

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 17/96 R
    Die Statthaftigkeit der Berufung ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (BSGE 67, 221, 223 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3 S 12; Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 163 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 28.03.1957 - 7 RAr 103/55
    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 17/96 R
    Die Anfügung der bei zulässiger Berufung üblichen Rechtsmittelbelehrung durch das SG genügt nicht den Anforderungen an eine positive Entscheidung über die Zulassung der Berufung (BSGE 5, 92, 95; BVerwGE 71, 73, 76; siehe auch die Nachweise bei Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 144 RdNr 40).
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Das hat der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs entschieden, weil die Einlegung der unzulässigen Berufung an Stelle der zulässigen Nichtzulassungsbeschwerde in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass der Berufungskläger im erstinstanzlichen Urteil über das statthafte Rechtsmittel falsch belehrt wurde (zum Ganzen BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 4 f mwN; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11 S 20 f; vgl auch BSG vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 17/96 R - EzFamR GG Art. 6 Nr. 34; BSG vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R - DBlR 4560a, SGG/§ 145).
  • BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Ein Berufungsgericht wäre im Übrigen außerhalb eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auch nicht befugt gewesen, über die Zulassung der Berufung im Urteil zu entscheiden oder die Berufung - zumal eines rechtskundigen Leistungsträgers - in eine Nichtzulassungsbeschwerde umzudeuten (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 Leitsatz 2 und S 5; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 3 Leitsatz und S 13 f ; BSG Urteil vom 22.1.1998 - B 14/10 KG 17/96 R) .
  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 19/01 R

    Unzulässigkeit der Berufung - Zulassung der Berufung außerhalb des

    Der 14. Senat des BSG hat sich dieser Auffassung im Urteil vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 17/96 R - und der erkennende Senat im Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R - angeschlossen (vgl auch Roos NZS 1999, 182, 183).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 24/96 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit - Berufung - vorsorgliche

    Der 14. Senat des BSG hat sich dieser Auffassung im Urteil vom 22. Januar 1998 (B 14/10 KG 17/96 R) angeschlossen.
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 19/99 R

    Hilfsmittelversorgung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt in der Schweiz, Höhe

    Der Senat läßt danach die Frage offen, ob die Auffassung des LSG zu teilen ist, das entsprechend einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung als "Berufung" bezeichnete Rechtsmittel eines nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten könne - zumal unter den gegebenen besonderen Umständen (keine Reaktion auf den rechtlichen Hinweis des Gerichts) - als "Nichtzulassungsbeschwerde" ausgelegt werden (die Möglichkeit der Auslegung und Umdeutung verneinend für die Berufung eines rechtskundig vertretenen Beteiligten: Urteil des 14. Senats des BSG vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 17/96 R -, nicht veröffentlicht).

    c) Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht von der Rechtsprechung des 1. Senats und des 14. Senats des BSG ab, wonach eine lediglich vorsorglich in den Gründen des Berufungsurteils ausgesprochene Zulassung der Berufung diese nicht statthaft macht, weil dem Berufungsgericht für die Zulassung des Rechtsmittels im laufenden Berufungsverfahren die Entscheidungsmacht fehlt (Urteile des 1. Senats vom 23. Juli 1998 - SozR 3-1500 § 158 Nr. 3 - und vom 19. November 1996 - SozR 3-1500 § 158 Nr. 1; Urteil des 14. Senats vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 17/96 R - sowie Beschluß vom 6. Februar 1997 - 14/10 BKg 14/96 - SozR 3-1500 § 144 Nr. 11).

  • BSG, 30.06.2008 - B 2 U 1/08 RH

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - LSG - Beifügung einer

    Eine nachträgliche Zulassung der Revision durch Beschluss des LSG ist nicht zulässig, weil dieses Vorgehen alleine dem BSG in dem Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 160a SGG vorbehalten ist (vgl BSG Urteil vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 17/96 R ), ebenso wenig eine Zulassung durch Ergänzungsurteil (BSG SozR Nr. 4 zu § 140 SGG).
  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 13/99 R

    Revisionsgericht ist an Berufungszulassung im Verfahren der

    Beide Senate haben entschieden, daß eine lediglich vorsorglich in den Gründen des Berufungsurteils ausgesprochene Zulassung der Berufung diese nicht statthaft macht, weil dem Berufungsgericht für die Zulassung des Rechtsmittels im laufenden Berufungsverfahren die Entscheidungsmacht fehlt (Urteil des 1. Senats vom 23. Juli 1998 - SozR 3-1500 § 158 Nr. 3 unter Bezugnahme auf das Urteil des 1. Senats vom 19. November 1996 - SozR 3-1500 § 158 Nr. 1; Urteil des 14. Senats vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 17/96 R -).
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 19/99
    Der Senat läßt danach die Frage offen, ob die Auffassung des LSG zu teilen ist, das entsprechend einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung als "Berufung" bezeichnete Rechtsmittel eines nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten könne - zumal unter den gegebenen besonderen Umständen (keine Reaktion auf den rechtlichen Hinweis des Gerichts) - als "Nichtzulassungsbeschwerde" ausgelegt werden (die Möglichkeit der Auslegung und Umdeutung verneinend für die Berufung eines rechtskundig vertretenen Beteiligten: Urteil des 14. Senats des BSG vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 17/96 R -, nicht veröffentlicht).

    c) Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht von der Rechtsprechung des 1. Senats und des 14. Senats des BSG ab, wonach eine lediglich vorsorglich in den Gründen des Berufungsurteils ausgesprochene Zulassung der Berufung diese nicht statthaft macht, weil dem Berufungsgericht für die Zulassung des Rechtsmittels im laufenden Berufungsverfahren die Entscheidungsmacht fehlt (Urteile des 1. Senats vom 23. Juli 1998 - SozR 3-1500 § 158 Nr. 3 - und vom 19. November 1996 - SozR 3-1500 § 158 Nr. 1; Urteil des 14. Senats vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 17/96 R - sowie Beschluß vom 6. Februar 1997 - 14/10 BKg 14/96 - SozR 3-1500 § 144 Nr. 11).

  • BSG, 17.12.2001 - B 11 AL 19/01 R

    Entscheidungsbefugnis des Berufungsgerichts über die Zulassung der Berufung bei

    Der 14. Senat des BSG hat sich dieser Auffassung im Urteil vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 17/96 R - und der erkennende Senat im Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R - angeschlossen (vgl. auch Roos NZS 1999, 182, 183).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 R 3679/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer hilfsweise für den Fall der

    Im Übrigen kann außerhalb eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens nicht über die Zulassung der Berufung entschieden werden (BSG, 19.11.1996, 1 RK 18/95, SozR 3-1500 § 158 Nr. 1; BSG, 22.01.1998, B 14/10 KG 17/96 R, juris; BSG, 23.07.1998, B 1 KR 24/96 R, SozR 3-1500 § 158 Nr. 3; BSG, 14.12.2006, B 4 R 19/06 R, SozR 4-3250 § 14 Nr. 3).
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