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   BSG, 02.10.1997 - 14/10 RKg 14/95   

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BSG, 02.10.1997 - 14/10 RKg 14/95 (https://dejure.org/1997,4805)
BSG, Entscheidung vom 02.10.1997 - 14/10 RKg 14/95 (https://dejure.org/1997,4805)
BSG, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - 14/10 RKg 14/95 (https://dejure.org/1997,4805)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kürzung des Kindergeldes beim Überschreiten des Freibetrages auf den Sockelbetrag; Bedeutung von endgültiger und vorläufiger Steuerfestsetzung beim Kindergeld; Widerrufsvorbehalt beim Kindergeld

  • Judicialis

    BKGG § 10; ; BKGG § 11; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelungslücke des § 11 Abs. 3 S. 2 und 3 BKGG hinsichtlich vorläufiger Steuerbescheide, Verbot des Verlustausgleiches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 14/95
    Von diesen Möglichkeiten hatte das für den Kläger zuständige Finanzamt unter Bezugnahme auf den Beschluß des BVerfG vom 12. Juni 1990 (SozR 3-5870 § 10 Nr. 1) zum Familienlastenausgleich sowie beim BVerfG anhängige Verfassungsbeschwerden zum Grundfreibetrag hinsichtlich der Höhe der Kinderfreibeträge und des Grundfreibetrages im hier maßgeblichen Steuerbescheid Gebrauch gemacht.

    Die Einwände gegen das Verbot des Ausgleichs mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des Ehegatten (§ 11 Abs. 1 BKGG) sowie gegen die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs nach § 10e Einkommensteuergesetz (EStG) auf Fälle mit positiven Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 11 Abs. 2 Nr. 4 BKGG) waren bereits Gegenstand des Beschlusses des BVerfG vom 29. Mai 1990 (BVerfGE 82, 60-105 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1).

  • BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 17/89

    Entziehung des Kindergeldes, Rückforderungsvorbehalt

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 14/95
    Es ergehen vielmehr nur Entscheidungen über die Bewilligung der Sockelbeträge; Entscheidungen hinsichtlich der Differenz zwischen dem Sockelbetrag und dem vollen Kg ergehen nur vorläufig und schließen eine endgültige Entscheidung zugunsten des Betroffenen nicht aus (so die st Rspr des BSG: BSGE 63, 167, 170 = SozR 5870 § 10 Nr. 9; SozR 3-5870 § 11 Nr. 1).
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 12/95

    Rechtmäßigkeit ärztlicher Honoraranforderungen; Anwendbarkeit des § 96 SGG

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 14/95
    Dies hat der 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Hinblick auf nachfolgende Honorarabrechnungsquartale in seiner neueren Rechtsprechung deutlich gemacht und eine Einbeziehung weiterer Bescheide dann abgelehnt, wenn zwar die Rechtsgrundlagen und die umstrittenen Rechtsfragen jeweils übereinstimmten, aber die rechtlich erheblichen Sachverhaltsumstände und Tatsachengrundlagen in den verschiedenen Abrechnungszeiträumen nicht oder nur teilweise deckungsgleich sind (Urteil vom 24. August 1994 ; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 12/95 -, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92

    Anerkennung einer Werkstatt für Behinderte - Auflage - Bundesanstalt für Arbeit -

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 14/95
    Damit ist dem Erfordernis des § 32 Abs. 1 SGB X Genüge getan (vgl BSGE 63, 107 = SozR 1300 § 47 Nr. 2; BSG SozR 3-3870 § 54 Nr. 1; Schroeder-Printzen, SGB X, 3. Aufl, 1996, § 32 RdNr 7).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 14/95
    Auf die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens hinsichtlich des Folgebescheides kann hier verzichtet werden (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12; BSGE 78, 98, 103 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12), weil der Ursprungsbescheid vom selben, am Verfahren beteiligten Rechtsträger erlassen wurde, der auch für den Widerspruchsbescheid zuständig gewesen wäre und eine Abhilfe durch einen Widerspruchsbescheid nicht zu erwarten wäre.
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94

    Anwendbarkeit von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 14/95
    Ändern sich tatsächliche Gegebenheiten, die für die rechtliche Beurteilung von Bedeutung sind oder zumindest sein können, führt die Einbeziehung der später ergangenen Bescheide in der Regel nicht zu einer Beschleunigung, sondern zu einer Belastung des anhängigen Verfahrens mit möglicherweise erheblichem Ermittlungsaufwand, der einer zügigen Erledigung hinderlich ist (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 10 und 12).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 14/95
    Auf die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens hinsichtlich des Folgebescheides kann hier verzichtet werden (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12; BSGE 78, 98, 103 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12), weil der Ursprungsbescheid vom selben, am Verfahren beteiligten Rechtsträger erlassen wurde, der auch für den Widerspruchsbescheid zuständig gewesen wäre und eine Abhilfe durch einen Widerspruchsbescheid nicht zu erwarten wäre.
  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 3/87

    Stattgeben der Klage - Anschlussberufung - Hilfsweise Klage - Verpflichtungsklage

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 14/95
    Es ergehen vielmehr nur Entscheidungen über die Bewilligung der Sockelbeträge; Entscheidungen hinsichtlich der Differenz zwischen dem Sockelbetrag und dem vollen Kg ergehen nur vorläufig und schließen eine endgültige Entscheidung zugunsten des Betroffenen nicht aus (so die st Rspr des BSG: BSGE 63, 167, 170 = SozR 5870 § 10 Nr. 9; SozR 3-5870 § 11 Nr. 1).
  • BSG, 23.03.1988 - 3 RK 9/87

    Krankenhauspflege - Bescheid - Widerruf - Stationäre Behandlung

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 14/95
    Damit ist dem Erfordernis des § 32 Abs. 1 SGB X Genüge getan (vgl BSGE 63, 107 = SozR 1300 § 47 Nr. 2; BSG SozR 3-3870 § 54 Nr. 1; Schroeder-Printzen, SGB X, 3. Aufl, 1996, § 32 RdNr 7).
  • BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 7/97 R

    Kindergeldanspruch - Einkommensgrenze - Ausbildungshilfe - Fahrtkosten -

    Der zweite Bescheid hat den ersten auch nicht geändert oder ersetzt, wie es § 96 SGG verlangt (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 2. Oktober 1997, 14/10 RKg 14/95).
  • LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 KG 3/99

    Anspruch auf rückwirkende Gewährung ungekürzten Kindergeldes; Wirksamkeit eines

    Das ist auch nach Zweck- und Regelungssystem der Bestimmungen über die Höhe des Kig-Anspruches in §§ 10 - 11a BKGG sachgerecht (vgl. dazu etwa BSG vom 02.10.1997 - 14/10 RKg 14/95 -).
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