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   BSG, 02.10.1997 - 14/10 RKg 21/96   

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BSG, 02.10.1997 - 14/10 RKg 21/96 (https://dejure.org/1997,4111)
BSG, Entscheidung vom 02.10.1997 - 14/10 RKg 21/96 (https://dejure.org/1997,4111)
BSG, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - 14/10 RKg 21/96 (https://dejure.org/1997,4111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusammenhang zwischen Kindergeld und Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis - Vereinbarkeit von § 1 Absatz 3 Bundeskindergeldgesetz (BKKG) mit den Grundgesetz (GG)

  • Judicialis

    BKGG § 1 Abs 3; ; GG Art 3 Abs 1, 6; ; GG Art 20 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    In beiden Rechtsgebieten kommt dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität besondere Bedeutung zu (BSG SozR 3-5877 § 1 Nr. 6; BVerfGE 82, 60, 101 ff).

    Aus diesen Vorschriften läßt sich kein konkreter verfassungsrechtlicher Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen herleiten (BVerfGE 82, 60, 79 ff), solange die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein der Bürger (Existenzminimum) gewährleistet sind.

    Im vorliegenden Zusammenhang stellt sich die Frage, ob entgegen § 1 Abs. 3 BKGG auch Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung von Verfassungs wegen Kg zwar nicht in seiner Funktion als allgemeine Sozialleistung zustehen müßte, wohl aber in seiner steuerlichen Entlastungsfunktion (vgl BVerfGE 87, 153 und 82, 60, 78 f).

    Es ist hier nicht zu prüfen, ob durch die steuerliche Veranlagung der Klägerin und ihres Ehemannes in den Jahren 1994 bis 1996 (deren Höhe nicht mitgeteilt worden ist) der verfassungsrechtliche Grundsatz verletzt ist, daß das Existenzminimum einer Familie lohn- und einkommensteuerrechtlich verschont bleiben muß (BVerfGE 82, 60, 85 ff).

    Auch die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 82, 60, 83 ff) entwickelten Grundsätze für sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Einzelregelungen ergebende verfassungswidrige Rechtslagen greifen hier nicht ein.

    Hinzu kommen muß vielmehr, daß die Norm objektiv erkennbar dem Regelungsziel (dem "gesetzgeberischen Programm") dient, das in verfassungswidriger Weise verfehlt worden ist (BVerfGE 82, 60, 85).

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 23/94

    Entziehung des Anspruchs auf Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Dies gilt auch für Kg-Ansprüche bezüglich jener Kinder, die - wie die Kinder der Klägerin - vor dem Inkrafttreten dieser Neuregelung, also vor dem 1. Januar 1994, geboren sind (Bundessozialgericht SozR 3-5870 § 1 Nr. 6).

    Dabei kommt es nicht darauf an, inwieweit ein Ausländer als Inhaber einer Aufenthaltsbefugnis zB aufgrund eines Bleiberechtserlasses ebenfalls über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht verfügt (BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 6, BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 16).

    Diese Aufgabe kommt der Sozialhilfe, nicht jedoch dem Kg zu (BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 6).

  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 1/95

    Geltungsbereich des BErzGG , Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Entgegen der Meinung der Revision war der Gesetzgeber nicht nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet, der Klägerin ebenso Kg zu gewähren wie in Deutschland lebenden deutschen Staatsangehörigen (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 16) und wie jenen Ausländern, die über eine Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis verfügen.

    Dabei kommt es nicht darauf an, inwieweit ein Ausländer als Inhaber einer Aufenthaltsbefugnis zB aufgrund eines Bleiberechtserlasses ebenfalls über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht verfügt (BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 6, BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 16).

  • BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 1/95

    Anspruch auf Kindergeld bei Ablehnung eines Asylantrags - Auswirkungen eines

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Eine etwaige Verfassungswidrigkeit der Besteuerung ist allein anhand der einschlägigen Steuervorschriften zu prüfen (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juli 1997 - 14/10 RKg 1/95 - nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Das Recht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) umfaßt nicht den Anspruch auf Kg, da diese Sozialleistung in keinerlei Hinsicht aufgrund von Eigenleistungen (Beiträgen) gewährt wird (BVerfGE 69, 272, 301 f; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Im vorliegenden Zusammenhang stellt sich die Frage, ob entgegen § 1 Abs. 3 BKGG auch Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung von Verfassungs wegen Kg zwar nicht in seiner Funktion als allgemeine Sozialleistung zustehen müßte, wohl aber in seiner steuerlichen Entlastungsfunktion (vgl BVerfGE 87, 153 und 82, 60, 78 f).
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Die Frage, inwieweit das FlüAbk die Anknüpfung des Kg-Anspruchs an den Besitz bestimmter Aufenthaltstitel untersagt (für das Kg nach der bis Ende 1995 geltenden Rechtslage ein solches Verbot verneinend BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 2; für das Erziehungsgeld ein solches Verbot ebenfalls verneinend BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 7 und 16), und ob die dem Runderlaß (RdErl) der Beklagten vom 20. Dezember 1993 (Dienstbl RdErl 125/93) zu § 1 Abs. 3 BKGG zugrundeliegende Ansicht der Beklagten zutrifft, das FlüAbk stelle anerkannte Flüchtlinge Deutschen in Ansehung des Kg gleich, kann daher offenbleiben.
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Es handelt sich um eine reine Anfechtungsklage (vgl BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 57).
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 8/96

    Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Daher kann die Frage offenbleiben, ob die Gleichstellungsregelung des Art. 3 Abs. 1 EWGV 1408/71 nicht nur dann gilt, wenn ein Flüchtling nach seiner Anerkennung aus einem EG-Mitgliedstaat in einen anderen wechselt, sondern auch schon dann, wenn er - wie hier - aus einem nicht zur EG gehörenden Staat in einen EG-Mitgliedstaat einreist und er dort als Flüchtling anerkannt wird, er also von der Freizügigkeitsregelung innerhalb der EG gar keinen Gebrauch gemacht hat und deshalb kein EG-interner grenzüberschreitender Sachverhalt gegeben ist (verneinend BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 12).
  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96
    Die Neuregelung des Kg-Rechts knüpft, ähnlich wie die bereits zuvor in Kraft getretene Änderung der entsprechenden Vorschriften im BErzGG (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 12, 14), auch im Interesse einer einfacheren Verwaltungsabwicklung an die Tatbestandswirkung von bestimmten ausländerbehördlichen Entscheidungen an.
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • BSG, 24.06.1998 - B 14 KG 2/98 R

    Kindergeld - Familienleistung - Kinderzuschuß - Arbeitnehmer - Beamter - Rentner

    Eine etwaige Verfassungswidrigkeit der Besteuerung ist allein anhand der einschlägigen Steuervorschriften zu prüfen (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 10. Juli 1997 - 14/10 RKg 1/95 - und 2. Oktober 1997 - 14/10 RKg 21/96 - zu § 1 Abs. 3 BKGG).
  • SG Berlin, 02.11.2017 - S 2 KG 21/15
    Erst recht ergebe sich dies daraus, dass die sozialgerichtliche Rechtsprechung den in § 1 Abs. 3 BKGG geregelten Ausschluss der nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügenden Ausländer vom Bezug des Kindergelds einhellig als verfassungsgemäß angesehen habe (vgl. BSG, Urteil vom 2. Oktober 1997, 14/10 RKg 21/96, juris).

    Auch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung sei die Regelung des § 1 Abs. 3 BKGG als verfassungsgemäß angesehen worden (etwa BSG, Urteil vom 2. Oktober 1997, 14/10 RKg 21/96, juris).

  • BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 27/96 R

    Kindergeld - Familienzulage - Europa-Abkommen - Polen - Unionsbürger -

    Der Senat hat die Frage verneint (Urteil vom 2. Oktober 1997 - 14/10 RKg 21/96 -, seitdem stRspr).
  • BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 17/97 R

    Gleichstellung polnischer Staatsangehöriger mit Bürgern der Europäischen

    Gleichwohl ist hier nicht zu prüfen, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl Urteile des Senats vom 2. Oktober 1997, 14/10 RKg 21/96 und vom 10. Juli 1997, 14/10 RKg 1/95 - beide nicht veröffentlicht), ob durch diese steuerliche Veranlagung des Klägers der verfassungsrechtliche Grundsatz verletzt ist, daß das Existenzminimum einer Familie lohn- und einkommensteuerrechtlich verschont bleiben muß (vgl dazu BVerfGE 82, 60, 85 ff).
  • BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R

    Gleichstellung polnischer Staatsangehöriger mit Bürgern der Europäischen

    Gleichwohl ist hier nicht zu prüfen, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl Urteile des Senats vom 2. Oktober 1997, 14/10 RKg 21/96 und vom 10. Juli 1997, 14/10 RKg 1/95 - beide nicht veröffentlicht), ob durch diese steuerliche Veranlagung des Klägers der verfassungsrechtliche Grundsatz verletzt ist, daß das Existenzminimum einer Familie lohn- und einkommensteuerrechtlich verschont bleiben muß (vgl dazu BVerfGE 82, 60, 85 ff).
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