Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1962

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   EuGH, 12.07.1962 - 14/61   

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EuGH, 12.07.1962 - 14/61 (https://dejure.org/1962,380)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1962 - 14/61 (https://dejure.org/1962,380)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1962 - 14/61 (https://dejure.org/1962,380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Hoogovens NV / EGKS Hohe Behörde

    1 . SUBJEKTIVE RECHTE ODER ÄHNLICHE VORTEILE VERLEIHENDE VERWALTUNGSAKTE - RECHTSWIDRIGKEIT SOLCHER VERWALTUNGSAKTE - RÜCKWIRKENDE RÜCKNAHME UND RÜCKNAHME EX NUNC - KONKRETE LAGE DER BETEILIGTEN ALS KRITERIUM DER ENTSCHEIDUNG

  • EU-Kommission

    Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken N.V. gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemei

  • Judicialis

    EGKSVtr Art. 15; ; EGKSVtr Art. 33; ; EGKSVtr Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGKSVtr Art. 15; EGKSVtr Art. 33; EGKSVtr Art. 34
    1. SUBJEKTIVE RECHTE ODER ÄHNLICHE VORTEILE VERLEIHENDE VERWALTUNGSAKTE - RECHTSWIDRIGKEIT SOLCHER VERWALTUNGSAKTE - RÜCKWIRKENDE RÜCKNAHME UND RÜCKNAHME EX NUNC - KONKRETE LAGE DER BETEILIGTEN ALS KRITERIUM DER ENTSCHEIDUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.03.1961 - 49/59

    Anforderungen an die Form und den Inhalt eines Schreibens von der hohen Behörde;

    Auszug aus EuGH, 12.07.1962 - 14/61
    I - Sachverhalt Der dem Rechtsstreit zugrunde liegende Sachverhalt läßt sich wie folgt zusammenfassen: Durch Urteil vom 22. März 1961 in den verbundenen Rechtssachen 42 und 49/59 (RsprGH VII d 117 ff.) - in der Folge "SNUPAT-Urteil" genannt - hatte der Gerichtshof die stillschweigende Entscheidung der Hohen Behörde für nichtig erklärt, mit der diese es vor allem abgelehnt hatte, die Freistellungen mit rückwirkender Kraft zurückzunehmen, die sie den Gesellschaften Hoogovens und Breda Siderurgica auf dem Gebiet des Preisausgleichs für eingeführten Schrott gewährt hatte.

    Die Société Nouvelle des Usines de Pontlieue - Aciéries du Temple griff mit ihrer Klage vom 28. Oktober 1959 (Rechtssache 49/59) die Hohe Behörde vor dem Gerichtshof an, vor allem weil sie die Hoogovens gewährte Freistellung nicht mit Rückwirkung auf den Tag ihrer Gewährung zurückgenommen hatte.

    In der Tat war dieser Grundsatz Gegenstand der Klagen 32, 33, 42/58 und 42, 49/59.

    Gegenüber der zweiten Klage von SNUPAT (Rechtssachen 42 und 49/59) habe die Hohe Behörde selbst die Rechtmäßigkeit der Freistellungen verteidigt und sogar den Standpunkt vertreten, selbst wenn man davon ausgehe, daß die Freistellungen rechtswidrig seien, könnten sie doch nicht zurückgenommen werden, weil die angemessene Frist bei weitem überschritten sei.

    Der Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 22. März 1961 in den verbundenen Rechtssachen 42 und 49/59, Société nouvelles des usines de Pontlieue - Aciéries du Temple (SNUPAT) gegen Hohe Behörde (RsprGH VU d 117 ff.) - im folgenden "SNUPAT-Urteil" genannt -, entschieden, daß die Hohe Behörde den Vertrag und die Grundsatzentscheidungen über die Ausgleichseinrichtung für Einfuhrschrott unrichtig ausgelegt hat, indem sie den örtlichen Zusammenschluß zwischen den in Frage stehenden Unternehmen als Grund für die Nichterhebung der Ausgleichsumlage anerkannt hat, und daß sie hierdurch zugleich das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1959 in den Rechtssachen 32-33/58 (SNUPAT gegen Hohe Behörde) verkannt hat, nach welchem der Konzernschrott der Ausgleichsumlage zu unterwerfen ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-184/16

    Petrea

    25 Vgl. Urteil vom 12. Juli 1962, Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken/Hohe Behörde (14/61, EU:C:1962:28, S. 549).

    26 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 1962, Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken/Hohe Behörde (14/61, EU:C:1962:28, S. 549).

    27 Im Urteil vom 12. Juli 1962, Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken/Hohe Behörde (14/61, EU:C:1962:28 S. 549), hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass das Kriterium der "angemessenen Frist" bei Entscheidungen, durch die subjektive Rechte begründet werden, von beträchtlicher Bedeutung sein kann, aber weniger Gewicht hat, wenn es sich um deklaratorische Entscheidungen handelt.

  • EuG, 05.08.2003 - T-116/01

    P & O European Ferries (Vizcaya) / Kommission

    Nach der Rechtsprechung sind zwar die Gebote der Rechtssicherheit, die private Interessen schützen, zu wahren, doch sind sie gegen die Gebote des Schutzes der öffentlichen Interessen abzuwägen (Urteile des Gerichtshofes vom 22. März 1961 in den Rechtssachen 42/59 und 49/59, SNUPAT/Hohe Behörde, Slg. 1961, 111, 172, und vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 14/61, Hoogovens/Hohe Behörde, Slg. 1962, 513, insbesondere 544 bis 552; Urteil des Gerichts vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93, T-231/94 und T-232/94 bis T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 76).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf

    65 - Urteil vom 12. Juli 1962, Hoogovens/Hohe Behörde (14/61, Slg. 1962, 513, 549).
  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi

    Jedenfalls ist nach ständiger Rechtsprechung zwar die Rechtssicherheit, die private Interessen schützt, zu wahren, aber auch gegen die öffentlichen Interessen abzuwägen; Letzteren kommt der Vorrang zu, wenn der Fortbestand rechtswidriger Zustände gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1961, Snupat/Hohe Behörde, 42/59 und 49/59, Slg, EU:C:1961:5, vom 12. Juli 1962, Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken/Hohe Behörde, 14/61, Slg, EU:C:1962:28, und vom 13. März 2003, José Martí Peix/Kommission, T-125/01, Slg, EU:T:2003:72, Rn. 111).
  • EuGH, 17.04.1997 - C-90/95

    De Compte / Parlament

    37 In der vorliegenden Rechtssache deutet nichts darauf hin, daß der Rechtsmittelführer die Entscheidung vom 24. Januar 1991 durch falsche oder unvollständige Angaben erwirkt hätte (vgl. sinngemäß Urteile vom 22. März 1961 in den Rechtssachen 42/59 und 49/59, Snupat/Hohe Behörde, Slg. 1961, 111, und vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 14/61, Hoogovens/Hohe Behörde, Slg. 1962, 513).
  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    io Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie in den Urteilen vom 12. Juli 1957 in den Rechtssachen 7/56 und 3 bis 7/57 (Algera u.a., Slg. S. 83, 119), vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 14/61 (Nederlandsche Hoogovens, Slg. S. 511, 549) und vom 13. Juli 1965 in der Rechtssache 111/63 (Lemmerz-Werke, Slg. S. 893, 910 f.) niedergelegt ist, ist die Rücknahme eines rechtswidrigen Rechtsakts zulässig, wenn sie innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt und die Kommission in ausreichendem Maße berücksichtigt hat, inwieweit der Kläger eventuell auf die Rechtmäßigkeit des Rechtsakts vertrauen durfte.
  • EuG, 10.07.1997 - T-227/95

    AssiDomän Kraft Products u.a. / Kommission

    Es gebe erhebliche Unterschiede zwischen dem Kontext der vorliegenden Rechtssache und demjenigen der Rechtssache Snupat (vgl. neben dem Urteil vom 22. März 1961, Snupat/Hohe Behörde, die Urteile des Gerichtshofes vom 17. Juli 1959 in den Rechtssachen 32/58 und 33/58, Snupat/Hohe Behörde, Slg. 1959, 287, und vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 14/61, Hoogovens/Hohe Behörde, Slg. 1962, 511).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-101/08

    Audiolux u.a. - Gesellschaftsrecht - Allgemeine Rechtsgrundsätze des

    21 - Urteil vom 12. Juli 1962, Hoogovens/Hohe Behörde (14/61, Slg. 1962, 513, 549).
  • EuGöD, 11.09.2008 - F-51/07

    Bui Van / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Einstufung in

    Außerdem kann sich der Begünstigte nicht auf ein berechtigtes Vertrauen berufen, wenn er den Rechtsakt durch falsche oder unvollständige Angaben erwirkt hat (Urteile des Gerichtshofs vom 22. März 1961, Snupat/Hohe Behörde, 42/59 und 49/59, Slg. 1961, 111, 173, vom 12. Juli 1962, Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken/Hohe Behörde, 14/61, Slg. 1962, 513, 544, und De Compte/Parlament, Randnr. 37; Urteil Kontouli/Rat, Randnr. 163).
  • EuG, 13.03.2003 - T-125/01

    José Martí Peix / Kommission

    Nach der Rechtsprechung ist zwar die Rechtssicherheit, die private Interessen schützt, zu wahren, aber auch gegen die öffentlichen Interessen abzuwägen; letzteren kommt der Vorrang zu, wenn der Fortbestand rechtswidriger Zustände gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt (vgl. insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 22. März 1961 in den Rechtssachen 42/59 und 49/59, Snupat/Hohe Behörde, Slg. 1961, 109, insbesondere 172 bis 177, und vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 14/61, Hoogovens/Hohe Behörde, Slg. 1962, 513, insbesondere 544 bis 552, und Urteil Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, zitiert oben, in Randnr. 97, Randnr. 76).
  • EuG, 24.04.1996 - T-551/93
  • EuG, 08.10.1992 - T-84/91

    Mireille Meskens gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Nichtdurchführung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-500/99

    Conserve Italia / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.1999 - C-83/98

    Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1990 - C-69/89

    Nakajima All Precision Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 24.09.1996 - T-57/91

    National Association of Licensed Opencast Operators gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - 180/88

    Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie gegen Kommission der

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1962 - 14/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,5375
Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1962 - 14/61 (https://dejure.org/1962,5375)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.06.1962 - 14/61 (https://dejure.org/1962,5375)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 1962 - 14/61 (https://dejure.org/1962,5375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken N.V. gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

  • EU-Kommission

    Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken N.V. gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemei

Verfahrensgang

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