Rechtsprechung
   BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64, 1 BvL 14/64, 1 BvL 5/65, 1 BvL 11/65, 1 BvL 12/65   

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BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64, 1 BvL 14/64, 1 BvL 5/65, 1 BvL 11/65, 1 BvL 12/65 (https://dejure.org/1968,8)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.1968 - 1 BvL 5/64, 1 BvL 14/64, 1 BvL 5/65, 1 BvL 11/65, 1 BvL 12/65 (https://dejure.org/1968,8)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 1968 - 1 BvL 5/64, 1 BvL 14/64, 1 BvL 5/65, 1 BvL 11/65, 1 BvL 12/65 (https://dejure.org/1968,8)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 1
  • NJW 1969, 499
  • DVBl 1969, 454
  • BB 1969, 194
  • DB 1969, 434
  • DÖV 1969, 203
 
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Wird zitiert von ... (207)Neu Zitiert selbst (11)

  • Drs-Bund, 09.05.1956 - BT-Drs II/2376
    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    In der Begründung des darauf von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs (BTDrucks. II/ 2376) wird ausgeführt, daß die Vorlage eine volkswirtschaftlich unerwünschte Erweiterung der Mühlenkapazität verhindern solle.

    Die Bundesregierung wollte diesem Einwand zunächst mit der Erwägung begegnen (Begründung zum Regierungsentwurf - BTDrucks. II/2376), das Verbot greife überhaupt nicht oder nur unwesentlich in das Grundrecht der freien Berufswahl ein, weil jeder Deutsche nach wie vor durch Erwerb oder Pachtung bestehender Mühlen, durch die genehmigungsfreie Errichtung einer kleinen Mühle oder durch Abschluß eines Arbeitsvertrags den Beruf des Müllers in selbständiger oder unselbständiger Form ergreifen könne.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    Nach den Grundsätzen, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Grundrecht entwickelt worden sind (sog. Stufentheorie, siehe besonders BVerfGE 7, 377 [403 ff.]), ist das Errichtungsverbot als eine "objektive Zulassungsvoraussetzung" anzusehen; auch wer persönlich alle Vorbedingungen für die ordnungsmäßige Ausübung des Berufs eines selbständigen Müllers erfüllt, wird durch eine Sperrvorschrift, deren Überwindung nicht in seiner Macht liegt, an der Aufnahme des Berufs gehindert.

    Im allgemeinen wird nur die Abwehr nachweisbarer oder höchst wahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut einen solchen Eingriff in die freie Berufswahl rechtfertigen können (BVerfGE 7, 377 [408]).

  • Drs-Bund, 21.12.1967 - BT-Drs V/2423
    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    c) Zu dem Vorschlag, der Staat solle die Klein- und Mittelmühlen "subventionieren", ist zunächst zu bemerken, daß bereits die staatliche Förderung der Stillegungsaktion eine Subvention (in der Form der "Erleichterung der sektoralen Strukturanpassung") darstellt (s. den "Subventionsbericht" der Bundesregierung, BTDrucks. V/2423 S 10/11).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    Maßnahmegesetze sind durch das Grundgesetz nicht ausgeschlossen (BVerfGE 10, 89 [108]; 15, 126 [146 f.]).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    Es ist in der bisherigen Rechtsprechung bereits darauf hingewiesen worden, daß die Stufentheorie das Ergebnis strikter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist (BVerfGE 13, 97 [104]).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    Die Freiheit der Berufsausübung kann beschränkt werden, soweit "vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls" es erfordern; doch ist gerade hier darauf zu achten, daß eine breite Skala von Einschränkungsmöglichkeiten besteht, der auf seiten des Gesetzgebers eine größere oder geringere Gestaltungsfreiheit entspricht (BVerfGE 11, 30 [42]).
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    Maßnahmegesetze sind durch das Grundgesetz nicht ausgeschlossen (BVerfGE 10, 89 [108]; 15, 126 [146 f.]).
  • Drs-Bund, 17.02.1955 - BT-Drs II/1216
    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    Darin war die Bundesregierung ersucht worden, "zur Verhinderung einer volkswirtschaftlich unerwünschten Erweiterung der Mühlenkapazität" beschleunigt einen Gesetzentwurf vorzulegen und für Kredite zur Finanzierung der freiwilligen Stillegung von Mühlen eine Bundesbürgschaft zu übernehmen (BTDrucks. II/1216; Sten.Ber. der 74. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 18. März 1955, S. 4084).
  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 104.64

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 3 Mühlengesetz (MühlenG) vom 27. Juni 1957 -

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 1 Abs. 1 und des § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Errichtung, Inbetriebnahme, Verlegung, Erweiterung und Finanzierung der Stillegung von Mühlen (Mühlengesetz) vom 27. Juni 1957 in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 1959 (BGBl. I S. 282) - Vorlagebeschlüsse a) des Amtsgerichts Bonn vom 16. Dezember 1963, 38 (42) Gs 2/63 (B) - 1 BvL 5/64 - b) des Amtsgerichts Bonn vom 9. März 1964, 45 (42) Gs 7-8/61 (B) - 1 BvL 14/64 - c) des Oberlandesgerichts Köln vom 2. April 1965, 1 Ws 6/63 - 1 BvL 5/65 - d) des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1965, VII c 68.63 - 1 BvL 11/65 - e) des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1965, VII C 104.64 - 1 BvL 12/65 -.
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
    Irrtümer über den Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung müssen in Kauf genommen werden, da der Gesetzgeber auch zur Abwehr künftiger Gefahren im Rahmen des Möglichen verpflichtet ist, der zunächst zu erwartende Geschehensablauf aus den verschiedensten Gründen aber auch unvorhergesehene Wendungen nehmen kann (vgl. BVerfGE 16, 147 [181 ff.]; 18, 315 [332]).
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung ist daher zunächst nur aus einer ex-ante-Perspektive im Hinblick auf die verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 150, 1 ).

    Zwar ist grundsätzlich aus einer ex-ante-Perspektive im Hinblick auf die verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, ob einer gesetzgeberischen Entscheidung eine gültige Einschätzung und Bewertung zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 150, 1 ).

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Die Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG sichert die Teilhabe am Wettbewerb, mithin die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit (BVerfGE 25, 1, 11 f).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Sollte sich die gerichtliche Praxis weiterhin in erheblichem Umfang über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzen und sollten die materiellen und prozeduralen Vorkehrungen des Verständigungsgesetzes nicht ausreichen, um das festgestellte Vollzugsdefizit zu beseitigen und dadurch die an eine Verständigung im Strafverfahren zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, muss der Gesetzgeber der Fehlentwicklung durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken (vgl. zu Beobachtungs- und Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ; 110, 141 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 - 1 BvR 213/08 -, GRUR 2010, S. 332 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 3222/09 -, NJW 2011, S. 1578 ).
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Rechtsprechung
   EuGH, 16.02.1965 - 14/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,551
EuGH, 16.02.1965 - 14/64 (https://dejure.org/1965,551)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.1965 - 14/64 (https://dejure.org/1965,551)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 1965 - 14/64 (https://dejure.org/1965,551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Barge / EGKS Hohe Behörde

    VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 38 PARAGRAPH 3
    1 . VERFAHREN - KLAGESCHRIFT - ANWÄLTE - ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG - VORLAGE EINER PROZESSVOLLMACHT NICHT ERFORDERLICH

  • EU-Kommission

    Barge / EGKS Hohe Behörde

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Beiträgen zum Preisausgleich für eingeführten Schrott; Festlegung der Umlagepflicht einer Schrottmenge für einen bestimmten Zeitraum

  • Judicialis

    VerfO Art. 38

  • rechtsportal.de

    VerfO Art. 38
    1. VERFAHREN - KLAGESCHRIFT - ANWÄLTE - ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG - VORLAGE EINER PROZESSVOLLMACHT NICHT ERFORDERLICH - [VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 38 PARAGRAPH 3]

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • EuG, 22.04.2015 - T-190/12

    Das Gericht bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen den Generalstaatsanwalt

    Der Rat hat sich insoweit auf das Urteil des Gerichtshofs vom 16. Februar 1965, Barge/Hohe Behörde (14/64, Slg. 1965, 74, 83), berufen.

    So ist auch das Urteil Barge/Hohe Behörde (oben in Rn. 54 angeführt, S. 83) zu verstehen, wo es heißt, dass der Anwalt "zur Klageerhebung keine formgerechte Vollmacht vorzulegen, sondern die Bevollmächtigung nur auf Bestreiten nachzuweisen" braucht.

    Tatsächlich muss diese Feststellung im Kontext jener Rechtssache gesehen werden, den Generalanwalt Roemer in seinen Schlussanträgen zum Urteil Barge/Hohe Behörde, oben in Rn. 54 angeführt (Slg. 1965, 74, 86, 87), beschrieben hat.

    Der Anwalt der Klägerin in der Rechtssache, in der das Urteil Barge/Hohe Behörde, oben in Rn. 54 angeführt, ergangen ist, hatte zusammen mit der Klageschrift eine Vollmacht eingereicht, die sich jedoch auf eine andere Rechtssache bezog.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-478/21

    Antidumping-Klage: Generalanwältin Medina schlägt dem Gerichtshof vor, die

    91 Urteil vom 16. Februar 1965 (14/64, EU:C:1965:13, S. 10).

    97 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 1965, Barge/Hohe Behörde (14/64, EU:C:1965:13, S. 10).

  • EuGH, 19.02.2009 - C-308/07

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Kostenerstattungs- und

    Schließlich ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass einer Maßnahme die Rechtskraft einer früheren Maßnahme insoweit zugute kommt, als sie eine bloße Wiederholung des nicht aufgehobenen Teils dieser früheren Maßnahme darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 1965, Barge/Hohe Behörde, 14/64, Slg. 1965, 74, Randnr. 11).
  • EuGH, 21.09.2023 - C-478/21

    China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic

    Wird gerügt, dass die Vollmacht eines Anwalts nicht ordnungsgemäß ausgestellt worden sei, hat die betreffende Partei also nachzuweisen, dass die Vollmacht ordnungsgemäß ausgestellt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 1965, Barge/Hohe Behörde, 14/64, EU:C:1965:13, S. 10).
  • EuG, 22.02.2006 - T-34/02

    Le Levant 001 u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff des Beteiligten

    Es sei nämlich ausreichend, dass der ermächtigte Anwalt seine Zulassung nachweise, und er habe nur bei Bestreiten des Vorliegens einer Vollmacht eine solche vorzulegen (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Februar 1965 in der Rechtssache 14/64, Barge/Hohe Behörde, Slg. 1965, 69, sowie Urteil des Gerichts vom 26. September 1990 in der Rechtssache T-139/89, Virgili-Schettini/Parlament, Slg. 1990, II-535).

    63 Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass ein Anwalt zur Klageerhebung keine formgerechte Vollmacht vorzulegen braucht, sondern die Bevollmächtigung nur auf Bestreiten nachzuweisen hat (Urteil Barge/Hohe Behörde, S. 82).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-308/07

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Europäisches Parlament -

    39 - Das Gericht verweist auf das Urteil vom 16. Februar 1965, Barge/Hohe Behörde (14/64, Slg. 1965, 74).
  • EuG, 12.12.1996 - T-177/94

    Henk Altmann und Margaret Casson gegen Kommission der Europäischen

    48 Der Rat als Streithelfer nur im Rahmen des Rechtsstreits über die Rechtmässigkeit der Satzung trägt vor, daß das Urteil Ainsworth gegenüber denjenigen Klägern, die damals bereits Partei gewesen seien, Rechtskraftwirkung habe (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 16. Februar 1965 in der Rechtssache 14/64, Barge/Hohe Behörde, Slg. 1965, XI-2).
  • EuGH, 05.11.1991 - C-348/90

    Parlament / Virgili-Schettini

    Auch bei Klagen vor dem Gemeinschaftsrichter braucht der Anwalt, der als Beistand oder als Vertreter einer Partei auftritt, keine formgerechte Vollmacht vorzulegen, sondern diese nur auf Bestreiten nachzuweisen (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 16. Februar 1965 in der Rechtssache 14/64, Barge/Hohe Behörde, Slg. 1965 XI-4, 2).
  • EuG, 26.09.1990 - T-139/89

    Gabriella Virgili-Schettini gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Urlaub -

    Der Anwalt, der als Beistand oder als Vertreter einer Partei auftritt, braucht keine formgerechte Vollmacht vorzulegen, sondern diese nur auf Bestreiten nachzuweisen ( siehe Urteil vom 16. Februar 1965 in der Rechtssache 14/64, Barge/Hohe Behörde, Slg. 1965 XI-4, 2 ).
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Rechtsprechung
   FG Bremen, 25.03.1966 - I 14/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,9244
FG Bremen, 25.03.1966 - I 14/64 (https://dejure.org/1966,9244)
FG Bremen, Entscheidung vom 25.03.1966 - I 14/64 (https://dejure.org/1966,9244)
FG Bremen, Entscheidung vom 25. März 1966 - I 14/64 (https://dejure.org/1966,9244)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.1965 - W 14/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,10332
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.1965 - W 14/64 (https://dejure.org/1965,10332)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.01.1965 - W 14/64 (https://dejure.org/1965,10332)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Januar 1965 - W 14/64 (https://dejure.org/1965,10332)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1965 - 14/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,3471
Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1965 - 14/64 (https://dejure.org/1965,3471)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.01.1965 - 14/64 (https://dejure.org/1965,3471)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Januar 1965 - 14/64 (https://dejure.org/1965,3471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Frau Emilia Barge, Witwe von Leone gegen Hohe Behörde der EGKS.

  • EU-Kommission

    Frau Emilia Barge, Witwe von Leone gegen Hohe Behörde der EGKS.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH - 31/58 (anhängig)

    Borgaro / Hohe Behörde

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1965 - 14/64
    Er ist dem Gerichtshof wohlbekannt aus früheren Verfahren, nämlich aus der Rechtssache 31/58, die seinerzeit nach Aufhebung der angegriffenen Entscheidung durch die Hohe Behörde ohne Urteil zu einem Ende kam, sowie aus der Rechtssache 18/62, die durch Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1963 abgeschlossen wurde.
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