Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 16.11.1972 | Generalanwalt beim EuGH, 19.10.1972

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69, 1 BvL 14/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,6
BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69, 1 BvL 14/72 (https://dejure.org/1973,6)
BVerfG, Entscheidung vom 19.06.1973 - 1 BvL 39/69, 1 BvL 14/72 (https://dejure.org/1973,6)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69, 1 BvL 14/72 (https://dejure.org/1973,6)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,6) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Behördliches Beschwerderecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 80 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 263
  • NJW 1973, 1491
  • NJW 1973, 2196 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (538)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
    Die Interpretation ist Methode und Weg, auf dem der Richter den Inhalt einer Gesetzesbestimmung unter Berücksichtigung ihrer Einordnung in die gesamte Rechtsordnung erforscht, ohne durch den formalen Wortlaut des Gesetzes begrenzt zu sein (BVerfGE 8, 210 [221]; 22, 28 [37]).

    Sind aber zwei verschiedene Deutungen einer Norm möglich, so verdient diejenige den Vorzug, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht (vgl. BVerfGE 8, 210 [221]).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
    Demgemäß handelt es sich bei einer solchen Interpretation des § 80 Abs. 6 Satz 2 VwGO nicht um eine Auslegung contra legem, durch die einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz ein geradezu entgegengesetzter, das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlender oder verfälschender Sinn gegeben würde und daher auch nicht um einen verfassungsrechtlich unhaltbaren Eingriff in die Kompetenz des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 8, 28 [33 f.] und 210 [220 f.]).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
    Allerdings gilt das Grundrecht des Art. 3 Abs. 1 GG , auf welches das Oberverwaltungsgericht hinweist, nicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (BVerfGE 21, 362 [372]; 26, 228 [244]).
  • BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
    Der Gleichheitssatz gebietet dem Gesetzgeber, vergleichbare Sachverhalte grundsätzlich mit der gleichen Rechtsfolge auszustatten; er ist jedoch weitgehend frei, die Merkmale der Vergleichspaare zu bestimmen, die für Gleichheit oder Ungleichheit der gesetzlichen Regelung maßgeblich sein sollen (BVerfGE 23, 229 [240]).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
    Ziel jeder Auslegung ist die Feststellung des Inhalts einer Norm, wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfGE 11, 126 [130 f.]; 24, 1 [15]).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß das Grundgesetz keine Mehrstufigkeit der gerichtlichen Verfahren garantiert (BVerfGE 28, 21 [36]).
  • BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 14/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 5 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
    Ihr kommt nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, vollständig - das heißt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BVerfGE 18, 203 [212]) - der richterlichen Prüfung zu unterstellen, sondern auch irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
    Aber auch bei vergleichbaren Tatbeständen verbietet der allgemeine Gleichheitssatz nicht jegliche Differenzierung; er ist erst dann verletzt, wenn für die gesetzliche Unterscheidung keine sachlich einleuchtenden Gründe vorliegen, die Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 27, 1 [9 f.]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
    Demgegenüber bildet die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts die Ausnahme (BVerwGE 18, 72 [79]; vgl. auch BVerwGE 16, 289 [292]); sie bedarf jeweils einer besonderen Regelung.
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68

    Verfassungskonforme Auslegung des § 17a Abs. 2 BewG

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
    Das Bundesverfassungsgericht muß daher - ohne Bindung an die Rechtsansicht der vorlegenden Gerichte - von sich aus die Rechtslage nach einfachem Recht prüfen; denn nur auf der Grundlage einer zutreffenden Auslegung kann es beurteilen, ob die Vorschrift in dem hier maßgeblichen Anwendungsbereich mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (BVerfGE 30, 129 [139 f.]).
  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben auf Kondensmilch und sterilisierte

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

  • BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65

    Verfassungmäßigkeit des Ausschlusses vom Kindergeld nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG

  • BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59

    Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund zu kurzer Fristsetzung für ein

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Der Rechtsweggarantie kommt auch die Aufgabe zu, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer staatlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (BVerfGE 35, 263 [274]; 51, 268 [284]; 53, 30 [67 f.]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Schon in der vom Oberverwaltungsgericht zitierten Grundsatzentscheidung (BVerfGE 35, 263) hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich klargestellt, es sei nicht verfassungswidrig, daß die Beschwerde einer Behörde durch § 80 VI 2 VwGO aF ausgeschlossen war.

    Hier greift vielmehr ein, was das Bundesverfassungsgericht schon in der erwähnten Grundsatzentscheidung ausgeführt hat: Den von der Behörde zu wahrenden öffentlichen Belangen und überwiegenden Interessen Dritter, denen im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Rechtsschutzes ebenfalls Rechnung zu tragen ist, wird in ausreichendem Maße dadurch genügt, daß die Behörden die sofortige Vollziehung anordnen und nach Satz 1 des § 80 VI VwGO jederzeit eine Änderung der gerichtlichen Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung verlangen können (BVerfGE 35, 263 [275]).

    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung des von der Behörde angeordneten Sofortvollzuges ist eine adäquate Ausprägung des grundgesetzlich garantierten Rechtsschutzes, die den Betroffenen davor bewahren soll, daß die Verwaltung vor Unanfechtbarkeit eines belastenden Verwaltungsaktes vollendete Tatsachen schafft (BVerfGE 35, 263 [272 ff.]; vgl. auch BVerfGE 51, 268 [284]; 67, 43 [58]).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Nicht entscheidend ist dagegen die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 10, 234 ; 35, 263 ; 105, 135 ; 133, 168 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 16.11.1972 - 14/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,634
EuGH, 16.11.1972 - 14/72 (https://dejure.org/1972,634)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.1972 - 14/72 (https://dejure.org/1972,634)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 1972 - 14/72 (https://dejure.org/1972,634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Heinze / Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177
    1 . FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - WIRKUNGEN EINER NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFT IM VERHÄLTNIS ZUM GEMEINSCHAFTSRECHT - BEFUGNISSE DES GERICHTSHOFS - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Heinze / Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz

  • Wolters Kluwer

    Versicherungen der sozialen Sicherheit ohne Zusammenhang mit der Erwerbsfähigkeit; Leistungen der Rentenversicherungsträger in Tuberkulosefällen; Erforderlichkeit eines Mindestmaßes an zurückgelegten Versicherungszeiten für die Gewährung der Beihilfe für eine ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 3 Art. 2 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 3 Art. 1 Buchst. b; ; Verordnung Nr. 3 Art. 2 Abs. 3; ; RVO § 1244 a; ; EWG-Vertrag Art. 51

  • rechtsportal.de

    1. FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - WIRKUNGEN EINER NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFT IM VERHÄLTNIS ZUM GEMEINSCHAFTSRECHT - BEFUGNISSE DES GERICHTSHOFS - GRENZEN - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbindung zwischen der Zugehörigkeit zur Rentenversicherung und dem Erwerb eines auf Tuberkuloserkrankung beruhenden Leistungsanspruchs; Zuzurechnung über die soziale Sicherheit; Leistungen bei Krankheit auch zur Gewährung von Familienangehörigen

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • EuGH, 15.07.2021 - C-535/19

    Der Gerichtshof bestätigt das Recht wirtschaftlich nicht aktiver Unionsbürger,

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass das Hauptziel von Leistungen bei Krankheit im Sinne dieser Bestimmung die Heilung der erkrankten Person ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 1972, Heinze, 14/72, EU:C:1972:98, Rn. 8), indem die Versorgung gewährt wird, die ihr Zustand erfordert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2004, Gaumain-Cerri und Barth, C-502/01 und C-31/02, EU:C:2004:413, Rn. 21), und dass sie somit das Risiko einer Erkrankung abdecken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2011, Stewart, C-503/09, EU:C:2011:500, Rn. 37, und vom 5. März 2020, Pensionsversicherungsanstalt [Rehabilitationsleistung], C-135/19, EU:C:2020:177, Rn. 32).
  • EuGH, 18.09.1980 - 818/79

    AOK Mittelfranken / LVA Ober- und Mittelfranken

    Zur Begründung bezog sie sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 1972 (Rechtssache 14/72, Heinze/Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz.

    Slg. 1972, 1105).

    im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 16. November 1972 (Nr. 14/72) auch für einen in der deutschen Rentenversicherung versicherten Arbeitnehmer, der gegen den deutschen Träger der Rentenversicherung einen Anspruch auf Tuberkulosehilfe für sein Kind (§ 1244a Absatz 1 RVO) nur hat, wenn dieses Kind im Geltungsbereich der RVO behandelt wird.

    nach denen außerdem der Träger, bei dem der Arbeitnehmer versichert ist, dem Träger, der die Sachleistungen gewährt hat, drei Viertel der sich aus diesen Leistungen ergebenden Aufwendungen zu erstatten hat, im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 16. November 1972 (Nr. 14/72) auch für einen in der deutschen Rentenversicherung versicherten Arbeitnehmer, der gegen den deutschen Träger der Rentenversicherung einen Anspruch auf Tuberkulosehilfe für sein Kind (§ 1244a Absatz 1 RVO) nur hat, wenn dieses Kind im Geltungsbereich der RVO behandelt wird (§ 1244a Absatz 9 RVO)? 2. Falls die Frage Nr. 1 bejaht wird: Ist die Tuberkulosehilfe dann auf den Geltungsbereich der RVO beschränkt (§ 1244a Absatz 9 RVO), wenn der rentenversicherte Arbeitnehmer gleichzeitig in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und einen Anspruch auf Krankenpflege für sein Kind (§ 205 RVO) unabhängig von dem Ort der Behandlung gegen den Träger der deutschen Krankenversicherung hat?" 3 Diese Fragen stellen sich im Rahmen eines Verfahrens zwischen zwei deutschen Versicherungsträgern, von denen der eine, die Allgemeine Ortskrankenkasse Mittelfranken, für die Krankenversicherung zuständig ist, und der andere, die Landesversicherungsanstalt Ober- und Mittelfranken, für die Rentenversicherung; in diesem Verfahren geht es darum, wer von den beiden die Aufwendungen zu übernehmen hat, die durch die in einer italienischen Klinik in den Jahren 1964 bis 1965 durchgeführte Tuberkulosebehandlung des Sohnes eines ihrer Versicherten entstanden sind.

    Wie der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 16. November 1972 in den Rechtssachen 14/72 (Heinze/Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz, Slg. S. 1105), 15/72 (Land Niedersachsen/Landesversicherungsanstalt Hannover, Slg. S. 1127) und 16/72 (Allgemeine Ortskrankenkasse Hamburg/Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein, Slg. S. 1141) festgestellt hat, sind solche Leistungen der sozialen Sicherheit, wie sie in § 1244a RVO vorgesehen sind, als Leistungen bei Krankheit im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 3 anzusehen.

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 P 6/13 R

    Soziale Pflegeversicherung - Ruhen des Pflegegeldanspruchs bei einem länger als

    Der Begriff der Invalidität ist weder in der VO (EWG) Nr. 1408/71 noch in der VO (EG) Nr. 883/2004 definiert und wurde seitens des EuGH nur dahingehend konkretisiert, dass ein Bezug zur Erwerbsfähigkeit vorliegen muss (EuGH Urteil vom 16.11.1972 - C-14/72 - Slg 1972, 1105 RdNr 8 Ë?HeinzeË?; EuGH Urteil vom 16.11.1972 - C-15/72 - Slg 1972, 1127 RdNr 8 Ë? Land Niedersachsen Ë?; EuGH Urteil vom 16.11.1972 - C-16/72 - Slg 1972, 1141 RdNr 8 Ë? Allgemeine Ortskrankenkasse Hamburg Ë?).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1997 - C-160/96

    Manfred Molenaar und Barbara Fath-Molenaar gegen Allgemeine Ortskrankenkasse

    So hob der Gerichtshof im Urteil vom 16. November 1972 in der Rechtssache 14/72 (Heinze)(41) im Zusammenhang mit der Qualifizierung einer Rechtsvorschrift, die die Behandlung und den Schutz der Umgebung von Tuberkulosekranken bezweckte, zunächst hervor, daß der Begriff der sozialen Sicherheit auch einen vorbeugenden Schutz umfasst, der einer blossen Sozialhilfemaßnahme nicht gleichgestellt werden kann (Randnr. 4).

    (22) - Dies hat bereits Generalanwalt Mayras in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Heinze (Urteil vom 16. November 1972, Slg. 1972, 1105) unterstrichen, in denen er vom "gemeinschaftsrechtlichen Begriff der sozialen Sicherheit" spricht (Slg. 1972, 1120).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1980 - 818/79

    Allgemeine Ortskrankenkasse Mittelfranken gegen Landesversicherungsanstalt Ober-

    Zu ihrer Begründung verwies die Allgemeine Ortskrankenkasse Mittelfranken auf das Urteil der Rechtssache 14/72 (Helmut Heinze/Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz, Urteil vom 16. November 1972, Slg. 1972, 1105 ff.), nach den Leistungen aufgrund des § 1244a der Reichsversicherungsordnung zur sozialen Sicherheit gehören und als Leistungen bei Krankheit im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 3 anzusehen sind.

    im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 16. November 1972 (Nr. 14/72) auch für einen in der deutschen Rentenversicherung versicherten Arbeitnehmer, der gegen den deutschen Träger der Rentenversicherung einen Anspruch auf Tuberkulosehilfe für sein Kind (§ 1244a Abs. 1 RVO) nur hat, wenn dieses Kind im Geltungsbereich der RVO behandelt wird (§ 1244a Abs. 9 RVO)?.

    Auf die Bestimmungen aus dem Kapitel 1 des Titels III der Verordnung Nr. 3 (betreffend Krankheit und Mutterschaft) wird zu Recht abgestellt, weil in bezug auf § 1244a der Reichsversicherungsordnung, dessen Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht - soweit es um Absatz 9 geht - jetzt zur Debatte steht, in der bereits erwähnten Rechtsprechung (Rechtssachen 14/72 - Heinze -, 15/72 - Land Niedersachsen/Landesversicherungsanstalt, Urteil vom 16. November 1972, Slg. 1972, 1127 - und 16/72 - Allgemeine Ortskrankenkasse Hamburg/Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. November 1972, Slg. 1972, 1141) schon geklärt wurde, daß es sich bei der von der Rentenversicherung zu gewährenden Heilbehandlung der Tuberkulose um Leistungen bei Krankheit handelt und die diesbezüglichen Ansprüche folglich von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 3 erfaßt werden.

  • EuGH, 10.03.1977 - 75/76

    Kaucic

    Hierzu beruft sie sich auf die Schlußanträge des Generalanwalts Mayras in der Rechtssache 14/72 (Heinze/Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz, Slg. 1972, 1117).

    Die Kommission verweise zu Unrecht auf die Schlußanträge von Generalanwalt Mayras in der Rechtssache 14/72, Heinze.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-535/19

    A (Soins de santé publics)

    15 Vgl. im Rahmen der Verordnung Nr. 1408/71 Urteil vom 16. November 1972, Heinze (14/72, EU:C:1972:98, Rn. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2007 - C-299/05

    Kommission / Parlament und Rat - Beitragsunabhängige Sonderleistungen -

    57 - Vgl. die Urteile vom 16. November 1972, Heinze (14/72, Slg. 1972, 1105, Randnr. 8), Land Niedersachsen (15/72, Slg. 1972, 1127, Randnr. 8) und Allgemeine Ortskrankenkasse Hamburg (16/72, Slg. 1972, 1141, Randnr. 8).
  • BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 38/94

    Zuständigkeit für Rehabilitationsmaßnahmen für EG-Grenzgänger, Berechnung des

    Schon vorher hatte der EuGH entschieden, daß die Leistungen der Tuberkulosehilfe der deutschen Rentenversicherungsträger "Leistungen bei Krankheit" iS von Art. 4 Abs. 1 Buchst a EWGV 1408/71 sind (Urteile vom 16. November 1972, Rechtssachen 14/72 bis 16/72 = Slg 1972 S 1105, 1127, 1141).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1977 - 75/76

    Silvana Kaucic und Anna Maria Kaucic gegen Institut national d'assurances maladie

    Schließlich möchte ich an das allgemeine Auslegungskriterium erinnern, das der Gerichtshof für die Auslegung der Verordnung Nr. 3 aufgestellt hat, indem er feststellte, daß für ihre Auslegung von dem grundlegenden Zweck des Artikels 52 EWG-Vertrag auszugehen sei, nämlich die günstigsten Voraussetzungen zu schaffen, um die Freizügigkeit und die Beschäftigung der Arbeitnehmer der Gemeinschaft im Hoheitsgebiet eines jeden Mitgliedstaats herzustellen (Urteil vom 16. November 1972 in der Rechtssache 14/72, Heinze/Landesversicherngsanstalt Rheinprovinz, Slg. 1972, 1105 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.10.1972 - 14/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,8064
Generalanwalt beim EuGH, 19.10.1972 - 14/72 (https://dejure.org/1972,8064)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.10.1972 - 14/72 (https://dejure.org/1972,8064)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1972 - 14/72 (https://dejure.org/1972,8064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,8064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Helmut Heinze gegen Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz.

    Leistungen an Tuberkulosekranke

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.10.1971 - 23/71

    Janssen / Landsbond der Christelijke Mutualiteiten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.10.1972 - 14/72
    Sie sind in Ihrem Urteil 23/71 vom 27. Oktober 1971, Janssen, (Slg. 1971, 859) ohne Bedenken einem ähnlichen Gedankengang gefolgt, indem Sie für die landwirtschaftlichen "mithelfenden Familienangehörigen" im Sinne des belgischen Rechts entschieden haben, daß sie Zeiten, die sie als Lohnempfänger nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegt haben, heranziehen können, um gewisse Leistungen der Kranken- und Invalidenversicherung für Selbständige in Anspruch zu nehmen.
  • EuGH, 01.12.1970 - 32/70

    Union nationale des mutualités socialistes / La Marca

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.10.1972 - 14/72
    Das haben Sie in Ihrem Urteil 32/70 vom 1. Dezember 1970, Union Nationale des Mutualités Socialistes gegen La Marca, Slg. 1970, 987, auf eine Vorlage der Commission de réclamation Lüttich, welche die Kranken- und Invalidenpflichtversicherung betraf, selbst entschieden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht